Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Miete für eine Wohnung oder die Belastung Ihres Eigentums nicht oder nicht mehr bezahlen können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. 

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag gewährt und soll die Sicherung angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu fördern.

    Sie können Wohngeld auch ganz bequem online beantragen. .

     Weitere Informationen finden Sie unter „Anträge / Formulare“.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen finden Sie unter "Formulare".

  • Voraussetzung

    Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

    Die Miete bzw. Belastung muss berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sein. Nicht berücksichtigungsfähig sind beispielsweise die Stromkosten oder die Garagenmiete.

    Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.

    Zum Einkommen zählen alle steuerpflichtigen positiven Einkünfte, aber auch steuerfreue Bezüge wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1. Vom (Brutto-)Einkommen wird neben den Werbungskosten auch ein Betrag in Höhe von 10 – 30 Prozent des Einkommens (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) in Abzug gebracht. Zudem gibt es erhöhe Freibeträge für besondere Personengruppe wie Kinder unter 25 Jahren mit eigenem Einkommen oder pflegebedürftige Schwerbehinderte).

    Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Sie können den Antrag persönlich oder auch online stellen (siehe "Formulare").

  • Anträge / Formulare

    Sie können Wohngeld auch ganz bequem online beantragen. Dazu benötigen Sie lediglich ein kostenloses Servicekonto beim Portal "Gemeinsam Online". Auf dieser Seite suchen Sie nach dem Ort, z.B. "Gronau" und der gewünschten Dienstleistung, z.B. "Wohngeld" suchen.

    Zum Wohngeldrechner mit anschließender Online-Antragstellung
    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/ 

    Direkt zum Portal "Gemeinsam Online"
    https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/List?id=3

    Angaben der/des Vermieters/in zum Wohnraum (Mietbescheinigung)
    https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024_vermieterbescheinigung.pdf"

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Stadt Gronau

  • Frist

    Wohngeld wird ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist.

  • Bearbeitungsdauer

    10-14 Wochen nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.