Wahlurne mit einem roten Brief

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind Informationen zu den Wahlkreisen, Terminen und Fristen, Rechtsgrundlagen usw. veröffentlicht.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Dienstag, 28.01.2025 verschickt.

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können schon jetzt beantragt werden. Allerdings sind die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (ab dem 4. Februar 2025).

Die Möglichkeit online Briefwahlunterlagen zu beantragen endet aufgrund längerer Postlaufzeiten in Gronau bereits am 16. Februar. Hier können Sie die Unterlagen beantragen.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist in unseren folgenden Wahlbüros ab dem 04.02.2025 bis einschließlich 21.02.2025 möglich.

Öffnungszeiten Wahlbüros 

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  • Informationen für Deutsche im Ausland

    Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, gelten als sogenannte "Auslandsdeutsche". Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wenn Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie so schnell wie möglich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. 

    Hier geht es zum Antrag

    (Dieser Antrag gilt für Deutsche, die mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt)

    Hinweis: Dieser Antrag muss bis spätestens 2. Februar um 24 Uhr bei der Stadtverwaltung Gronau eingegangen sein. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

    Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren oder deren Wegzug aus Deutschland länger als 25 Jahre zurückliegt, müssen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. Sie müssen den ausgefüllten und persönlich handschriftlich unterschriebenen Antrag zwingend postalisch im Original an die zuständige Gemeindebehörde übermitteln.

    Alle Informationen für Auslandsdeutsche

  • Rufnummer Blinden- und Sehbehindertenverein 

    DBSV: 01805-666 456 (nur aus dem deutschen Festnetz)

    BSV-Westfalen: 0231-55 75 90-0

  • Weitere Informationen


Ihr Kontakt

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