Die Grundstücke können wie folgt bebaut werden:
- 4 Grundstücke zur Bebauung mit jeweils einer Doppelhaushälfte (gemäß der Vergaberichtlinie vom 01.07.2021).
- 2 Grundstücke zur Bebauung mit jeweils einem Ein- oder Zweifamilienhaus (gemäß der Vergaberichtlinie vom 01.07.2021).
- 1 Einzelgrundstück zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Dieses wird im Rahmen eines Bieterverfahrens (gegen Höchstgebot – Submission) angeboten.
Details zu Lage, Bebauungsmöglichkeiten sowie den Vergabe- und Vertragsbedingungen sind auf der Webseite der Stadt Gronau unter folgendem Link abrufbar:
An- und Verkauf von Grundstücken
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Grundstücke endet am 15. Januar 2025 um 10 Uhr.
Kontakt
Für Fragen zu den Grundstücken steht der Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Gronau zur Verfügung: