Hundesteuer- und Grundbesitzabgabenbescheide 2025


Hundesteuerbescheid:
Die Hundesteuer bleibt konstant: Seit 2002 erfolgte keine Erhöhung der vergleichsweise niedrigen Hundesteuer.

Neu ist in diesem Jahr, dass es die Gutscheine für die Ausgabe von kostenlosen Hundekotbeuteln nicht mehr gibt.

Bereits am 14.02.2024 hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen beschlossen, dass die Beschaffung der Hundekotbeutel gestrichen wird, um Einsparungen in Höhe von 20.000 Euro vorzunehmen. Diese Einsparung gewährleistet, dass die Hundesteuer nicht erhöht wurde.

Grundbesitzabgabenbescheid:
Die Hebesätze werden differenziert betrachtet. Dies bedeutet, dass für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke zwei differenzierte Hebesätze festgelegt wurden.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag.
Die Hebesätze werden vom Rat der Stadt Gronau beschlossen, der Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt festgelegt. 

In der Ratssitzung am 20.11.2024 wurde die 1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern der Stadt Gronau im Haushaltsjahr 2025 nach differenzierten Hebesätzen beschlossen. Demnach wird bei Wohngrundstücken im neuen Jahr ein Hebesatz von 453 Prozent und bei Nichtwohngrundstücken von 959 Prozent zur Anwendung kommen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird ein Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 275 Prozent erhoben.

Ende Januar 2025 werden nun die Grundbesitzabgabenbescheide mit den neuen differenzierten Hebesätzen verschickt. Dabei ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer der Grundsteuermessbescheid, der allen Grundsteuerpflichtigen vom Finanzamt bekanntgegeben wird. Einwendungen gegen die persönliche oder sachliche Steuerpflicht oder gegen die im Messbescheid getroffenen Feststellungen, sind fristgerecht bei dem Finanzamt einzulegen.