Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, gelten als sogenannte „Auslandsdeutsche“. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wenn Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie so schnell wie möglich bei der zuständigen Behörde ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Das gleiche gilt für Personen, die nach dem 12.01.2025 aus dem Ausland nach Gronau zurückgezogen sind.
Hier können die entsprechenden Anträge heruntergeladen werden.
Hinweis: Dieser Antrag muss bis spätestens 2. Februar um 24 Uhr bei der Stadtverwaltung Gronau eingegangen sein. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundestagswahl.