Beantragte Briefwahlunterlagen werden nächste Woche verschickt - Rücksendung muss rechtzeitig erfolgen

Briefwahlunterlagen

Aufgrund der kurzen Zeit bis zur Wahl am 23.02.2025 empfiehlt die Stadtverwaltung, dass die Personen, die Briefwahl beantragen möchten, dies möglichst zeitnah tun. Für die Beantragung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Am einfachsten ist die Beantragung über den QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet.
  • Darüber hinaus können die Anträge auch per Mail oder per Post gestellt werden
  • oder in der Neustraße 31 eingeworfen oder abgegeben werden.

Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt und erhalten haben, diese Unterlagen möglichst zeitnah wieder an die Stadtverwaltung zurücksenden oder direkt bei der Verwaltung (Neustraße 31) einwerfen oder abgeben. Die Wahlberechtigten sind selbst für die rechtzeitige Rücksendung verantwortlich. Aufgrund des zu erwartenden großen Briefwahlaufkommens und der Postlaufzeiten kommt der rechtzeitigen Rücksendung in diesem Jahr eine besondere Bedeutung zu. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 23.02.2025 bis 18 Uhr bei der Stadt Gronau, Neustraße 31 eingegangen sein.

Wer Postlaufzeiten komplett vermeiden möchte, kann ab dem 04.02.2025 auch wieder von der Briefwahl vor Ort Gebrauch machen und seine Stimme direkt in den Wahlbüros im Terrassenhaus (Konrad-Adenauer-Str. 47-49) oder im Amtshaus (Agathastraße 39) abgeben. Mitzubringen sind in diesem Fall die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument. Die Öffnungszeiten sind der Homepage der Stadt Gronau zu entnehmen.

Die Urnenwahl in den 20 Wahllokalen findet dann am Sonntag, 23.02.2025, von 8 bis 18 Uhr statt.

Hinweis: Da es einige Änderungen bei der Einteilung der Wahlbezirke gab, empfiehlt das Wahlamt vor dem Gang zur Urne einen Blick auf die Wahlbenachrichtigung, auf der das jeweilige Wahllokal aufgedruckt ist. Bei Fragen rund um die Bundestagswahl wenden Sie sich gerne an das Team des Wahlbüros unter 02562/12-215, -411 oder -412.