Ergebnisse des Rates


Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

  • Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gronau Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen eines Ausschreibungsverfahrens für das Germania-Gebäude und das Germania-Areal

    Der Rat der Stadt Gronau beschießt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Fachanwalt/Fachbüro die Voraussetzungen für eine Konzeptvergabe des Germania Geländes (mit Ausnahme der Kita-Fläche) als Ausschreibungsverfahren zu prüfen und zu erarbeiten. Die Ergebnisse aus dem ISEK Verfahren sollen berücksichtigt werden.

  • Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 14.07.2024 (Vorlage 404/2024) 

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) stellt als Ergebnis des Bürgerentscheides vom 14.07.2024 fest: Der Bürgerentscheid bleibt erfolglos, da die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „Nein“ votierte. Die Ratsbeschlüsse zur Abfallentsorgungssatzung vom 10.05.2023 und 27.09.2023 werden nicht aufgehoben bzw. abgeändert.

  • ÖPNV in Gronau ab 2025 

    Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

    1. Die Verwaltung bereitet den Sachverhalt der Schülerbusverkehre für den Haupt- und Finanzausschuss auf, der anschließend zur weiteren Beratung in eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur und des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz weitergeleitet wird.
    2. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit dem Kreis Borken zum Zwecke der Verhandlung einer Refinanzierungsvereinbarung für die Linien 886 und 887 auf und stellt die Ergebnisse als beispielhafte Darstellung für andere Bereiche der Stadt im Haupt- und Finanzausschuss vor.


    Der Rat beschließt, dass ab 2025 der ÖPNV in Gronau gemäß der vorgestellten Variante 3b durchgeführt wird. Die Kosten sind für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen. 

    Die Planungsvarianten finden Sie hier.

  • Historisches Rathaus an der Bahnhofstrasse 

    Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung incl. Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen sowie die bauliche Umsetzung des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse. 

    Weiterhin fasst der Rat folgende Beschlüsse:

    1. Die Darstellung der Kostenentwicklung erfolgt durch die detaillierten Quartalsberichte des FD 465 im Haupt- und Finanzausschuss.
    2. Sollte sich im Rahmen der Kostenkontrolle abzeichnen, dass Ausschreibungsergebnisse 5 % oberhalb der avisierten Kosten liegen, wird rechtzeitig vom Projektsteuerer/von der Verwaltung ein Vorschlag gemacht, wie diese Steigerung in anderen Gewerken eingespart werden kann.


  • Vorbereitung der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Innenstadt von Gronau als Grundlage für die Städtebauförderung 

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt von Gronau vorzubereiten. Die Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Erarbeitung eines ISEK an einen externen Dienstleister mit dem geplanten Umgriff sind dem Rat der Stadt Gronau nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Sachstandsbericht zum Planungsstand Neubau/Umbau von Schulbaumaßnahmen

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Weiterführung der beauftragten Planungen sämtlicher Schulbaumaßnahmen. Die Baumaßnahmen Bernhard-Overberg-Schule, Buterlandschule und Martin-Luther-Schule werden nach Abschluss der LPH 3 im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur vorgestellt und der Baubeschluss eingeholt. Nach Bauantragstellung erfolgt die weitere Beauftragung der ausstehenden Planungsleistungen, damit den Planungsbüros Planungssicherheit gewährt werden kann

  • Außenbereichssatzung Kottigweg gem. § 35 Abs. 6 BauGB (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) Aufstellungsbeschluss Billigung eines Satzungsentwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

    Der Rat beschließt:

    1. Die Außenbereichssatzung „Kottigweg“, Stadtteil Epe, wird gemäß § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Der Umgriff der Satzung umfasst die folgenden Grundstücke zwischen dem Schlamannweg im Norden und dem Kottigweg im Süden in der Flur 12, Gemarkung Epe: Flurstück 100, 102, 103, 104, 106, 107, 108, 105, 116, 118, 119, 120, 122, 125, 129, 130, 133, 140 und 182. Der Umgriff ist aus der Planzeichnung im Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und dieses Beschlusses. 
    2. Der Entwurf der Satzung und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Auf dieser Grundlage sind die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH 

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) zu. 
    2. Der Rat der Stadt Gronau weist die Vertretungen der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der WFG an, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. 
  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Stadtwerke Gronau GmbH

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Verlängerung des beigefügten Betrauungsaktes der Stadt Gronau für die Stadtwerke Gronau GmbH um weitere zehn Jahre gemäß beigefügtem Vertragstext zu und ermächtigt die Verwaltung, den Betrauungsakt an die Stadtwerke Gronau GmbH zu erlassen. 
    2. Die Kapitalvertreter der Stadtwerke Gronau GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Gronau GmbH einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der Stadtwerke Gronau GmbH den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat. 
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die Stadtwerke Gronau GmbH vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient. 
  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH (WTG)

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    1. Die Stadt Gronau betraut die WTG mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes. 
    2. Die Kapitalvertreter der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der WTG einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der WTG den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat. 
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die WTG vorzunehmen, soweit die einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient.
  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Kulturbüro Gronau GmbH

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    1. Die Stadt Gronau betraut die Kulturbüro Gronau GmbH (KB GmbH) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes. 
    2. Die Kapitalvertreter der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der KB GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der KB GmbH einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der KB GmbH den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat. 
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die KB GmbH vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient. 
  • Leitbild und Markenprozess für die Stadt Gronau

    1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt das im breiten gesellschaftlichen Konsens formulierte Leitbild für Gronau. 
    2. Der Rat wird seine Entscheidungen grundsätzlich an dem hier gefundenen Grundkonsens für die Zukunft der Stadt orientieren. Der Rat erwartet, dass alle an der Erarbeitung Beteiligten ihr Handeln und ihre Entscheidungen ebenso am Leitbild Gronau ausrichten und aktiv daran mitwirken, die Ziele durch gemeinsame Anstrengungen zu erreichen. 
    3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Beschluss des Leitbildes der strukturierte Markenbildungsprozess für Gronau beginnt.
  • Budgetbericht für das II. Quartal 2024

    Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das II. Quartal 2024 zur Kenntnis.

  • Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2023 

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Gronau stellt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 116a GO NRW fest und macht von der Möglichkeit der Befreiung gem. § 116a Abs.1 GO NRW, einen Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen, Gebrauch.

    Infolgedessen ist für das Jahr 2023 ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen. 

  • Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Gronau.

  • Spenden resultierend aus anteiligen Gewinnabführungen der Sparkasse Westmünsterland

    Der Rat beschließt, dass die anteilige Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland in geplanter Höhe laut Haushaltsplan 2024 erfolgt und gemäß den Berechnungen in den Anlagen wie folgt ausgezahlt werden soll:

    a) Kindergärten in Gronau und Epe (Anlage 1) 40.800,00 € 

    b) Schulen in Gronau und Epe (Anlage 2) 80.450,00 €

  • Bericht Umsetzungsstand zum Letter of Intent (LOI) mit Enschede Sachstand 1. Halbjahr 2024  

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des LOI für das 1. Halbjahr 2024 zur Kenntnis. 

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreter/innen in Organe, Beiräte juristischer Personen und Personenvereinigungen 

    Der Rat nimmt Kenntnis bzw. fasst folgende Beschlüsse: 

    1. Der Rat nimmt Kenntnis, dass Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als stellv. beratendes Mitglied für BM Rainer Doetkotte in den Jugendhilfeausschuss nachrückt. 
    2. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als stellvertretendes Mitglied für BM Rainer Doetkotte im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH. 
    3. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als stellv. Mitglied für BM Rainer Doetkotte in den Betriebsausschuss des Abwasserwerkes. 
    4. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als stellvertretendes Mitglied für BM Rainer Doetkotte im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH. 
    5. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als Mitglied im Aufsichtsrat der Kulturbüro Gronau GmbH. 
    6. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als Mitglied im Aufsichtsrat der rock’n‘ popmuseum GmbH. 
    7. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für BM Rainer Doetkotte als Mitglied im Aufsichtsrat der Chance gGmbH. 
    8. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für BM Rainer Doetkotte als Mitglied im Aufsichtsrat der GfA mbH. 
    9. Der Rat bestellt BM Rainer Doetkotte als persönlichen Vertreter für Erste Beigeordnete Christiane Schrader in den Aufsichtsrat der Chance gGmbH. 
    10. Der Rat bestellt BM Rainer Doetkotte als persönlichen Vertreter für Erste Beigeordnete Christiane Schrader in den Aufsichtsrat der GfA mbH. 
    11. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als stellvertretendes Mitglied für BM Rainer Doetkotte in den Gesellschaftsversammlungen der städtischen Beteiligungsgesellschaften. 
    12. Der Rat entsendet Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als persönliche Vertreterin von BM Rainer Doetkotte in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland. 2 
    13. Der Rat bestellt Erste Beigeordnete Christiane Schrader als Nachfolgerin für Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick als persönliche Vertreterin von BM Rainer Doetkotte in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW 
    14. Der Rat wählt Herrn  Dirk Barth als Nachfolger von Herrn Grzegorz Danielczyk zum ordentlichen Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.
    15. Der Rat wählt Frau Sarah Weweler als Nachfolgerin von Philipp Kirchner zur stellv. sachkundigen Bürgerin im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.
  • Neubau des Historischen Rathauses Gronau - Baugrundverbesserung durch Rüttelstopfverdichtung

    Der Rat beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Baugrundverbesserung.

  • Durchlasserneuerung Bösingbach im Bereich Klosterstraße - Vergabe der Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten 

    Der Rat beschließt die Vergabe für die Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten.

  • Neubau der Kita Luise – Vergabe der Rohbauarbeiten

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da bereits im Rat am 03.07.2024 der Beschluss gefasst wurde.

  • Sporthallen Epe - Erweiterung, Umbau und Sanierung, 1. BA Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten

    Der Rat beschließt die Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten.