Die Antragstellung für 2025 ist nun geöffnet. Die erste Bewerbungsfrist für die Europa-Schecks 2025 ist der 1. Dezember 2024.
Alle Vereine, Kultur- und Sporteinrichtungen, Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen sowie Städte, Kreise und Kommunen sind dazu aufgerufen, mit kreativen Projektideen einen Europa-Scheck zu beantragen.
Europa-Schecks können wie gewohnt laufend digital beantragt werden. Der Rhythmus der Stichtage verschiebt sich auf die geraden Monate, sodass sich für 2025 folgende Bewerbungsfristen ergeben:
- 1. Dezember 2024
- 1. Februar 2025
- 1. April 2025
- 1. Juni 2025
- 1. August 2025
Begrenzung der Durchführungszeiträume der Projekte auf maximal 3 Monate
Die Projektdauer wird auf maximal 3 Monate begrenzt. Wenn Sie nach Projektabschluss Erfahrungen zur Reichweite und Wirkung gesammelt haben, können Sie ihre Projektidee weiterentwickeln und einen neuen Antrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Projekt auch länger als drei Monate dauern.
Reduzierung der Planungs- und Abrechnungsphase auf 2 Monate
Anträge müssen in Zukunft nur noch mindestens zwei Monate vor Beginn des Durchführungszeitraums online gestellt werden. Entsprechend verkürzt sich auch der Abrechungszeitraum: Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie also zwei Monate Zeit, der Bezirksregierung die entsprechenden Belege und Dokumentationen zukommen zu lassen, um die Mittelerstattung zu beantragen - ansonsten ist ohne nachgewiesene, von Dritten verursachte Ausnahmebegründung (beispielsweise späte Rechnungsstellung) keine Erstattung mehr möglich.
Erinnerung Mittelabruf und Abrechnung für bereits stattgefundene Projekte: Bitte denken Sie daran, dass Sie die Belege und Dokumentationen fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster oder online im Antragsportal einreichen, damit Ihnen die Kosten entsprechend Ihrer Zusage erstattet werden.