Hier finden Sie alle Informationen zu den Sitzungsunterlagen
Antrag der Fraktion GAL / Die Linke vom 28.09.2024; "Ausschreibung der Stelle der/des Integrationsbeauftragten"
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 09.10.2024; "Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Bögehold-Südfeld"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz verwiesen.Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 09.10.2024; "Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Bögehold-Südfeld"
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Budgetbericht für das III. Quartal 2024
Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das III. Quartal 2024 zur Kenntnis.
Einbringung des Haushalts 2025
Die Haushaltsrede und die Präsentation finden Sie hier:
- Haushaltsrede von Bürgermeister Rainer Doetkotte zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2025 (Stand: 20.11.2024)
- Präsentation des Bürgermeisters (Stand: 20.11.2024)
- Präsentation des Stadtkämmerers (Stand: 20.11.2024)
- Budgetentwurf 2025
Der Rat nimmt den Budgetentwurf 2025 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern der Stadt Gronau (Westf.) im Haushaltsjahr 2025 vom 14.10.2024
Der Rat beschließt die 1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern der Stadt Gronau (Westf.) im Haushaltsjahr 2025 nach differenzierten Hebesätzen (Anlage 2 zur Vorlage 553/2024 1. Ergänzung).
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Voraussetzungen zur Einführung einer Grundsteuer C ab dem 01.01.2026 zu schaffen.
Einleitung des Benehmensverfahrens gem. § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Das Benehmen wird unter der Bedingung hergestellt, dass der globale Minderaufwand mit 2% statt mit 1% veranschlagt wird.Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Gronau nimmt das Eckpunktepapier des Kreises Borken vom 28.10.2024 zur Einleitung des Benehmensverfahrens zum Kreishaushalt 2025 zur Kenntnis. Die Stadt Gronau schließt sich dem Schreiben und den darin formulierten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom 14.11.2024 an und erteilt ihr diesbezügliches Benehmen zum Kreishaushalt 2025, sofern diesem Rechnung getragen wird und unter der Bedingung, dass der globale Minderaufwand mit 2% statt mit 1% veranschlagt wird.I. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2025 II. Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2025 III. Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgende Beschlüsse:
I. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2025 als Anlage zum Haushaltsplan (Budget 2025) mit:1.
- Einnahmen: 15.850.001 €
- Ausgaben: 15.850.001 €
- Erträge: 12.899.884 €
- Aufwendungen: 8.414.484 €
- Überschuss: 4.485.400 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) erforderlich ist, wird auf 5.066.450 € festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die vom Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
II. Die Gebührenkalkulation auf Basis des Wirtschaftsplanes 2025 weist nachfolgende Gebührensteigerungen auf: Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,78 €/cbm auf 2,98 €/cbm. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,52 €/cbm auf 0,54 €/cbm.
III. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 27.01.2022 mit Wirkung vom 01. Januar 2025 (Anlage 3). § 4 Abs. 7 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich 2,98 €. § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Niederschlagswassergebühr für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter (abflusswirksamer) Fläche i.S. des Abs. 1 beträgt jährlich 0,54 €/qm.
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zu I: GemHVO, EigVO, Betriebssatzung für das Abwasserwerk
Zu II: §§ 7, 8, 9 und 41 Gemeindeordnung NRW – GO NRW
§§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 Kommunalabgabengesetz NRW – KAG NRW
§ 65 Landeswassergesetz NRW – LWG NRW
Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt GronauISEK für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Bericht des Büros WoltersPartner zum Bearbeitungsstand – insbesondere zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und den weiteren Schritten der Konzepterstellung – zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die absehbaren Maßnahmen „Brückenschlag Germania-Gemeindepark“ und „grünordnerisch-funktionale Aufwertung des Gemeindeparks“ hinsichtlich der vom Fördergeber geforderten Bestimmtheit soweit zu qualifizieren, dass auf dieser Grundlage und des vorläufigen Rahmenplans die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen möglich ist. Zu dieser Qualifizierung gehört ausdrücklich auch die Ermittlung der Maßnahmenkosten auf der Grundlage von Vorentwürfen, die im Budget für den Durchführungszeitraum entsprechend abzubilden sind. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Deckungsvorschläge für die mit der Qualifizierung der Maßnahmen verbundenen, vorauslaufenden Planungskosten zu machen.
ISEK für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe Präsentation des Büros WoltersPartner und Anregungen aus der Bürgerschaft
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Anlagen zu dieser Ergänzungsvorlage sowie die Ausführungen der Verwaltung in der Sachdarstellung zur Kenntnis.
ISEK für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister, Münster, zu der Zulässigkeit eines Gradierwerks in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Aktenvermerk zum Gradierwerk Kevelaer
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister, Münster, zu der Zulässigkeit eines Gradierwerks in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie den Aktenvermerk zum Gradierwerk Kevelaer zur Kenntnis.
ISEK für das Germania-Quartier und den Gemeindepark im Stadtteil Epe 1. Vorstellung eines Rahmenplans für den Gemeindepark und das Germania-Areal im Vorgriff auf das Maßnahmenkonzept des ISEK 2. Antrag der WEG-Fraktion vom 05.11.2024
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Vorstellung eines Rahmenplans für den Gemeindepark und das Germania-Areal im Vorgriff auf das Maßnahmenkonzept des ISEK zur Kenntnis.
Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwickskonzeptes (ISEK) für die Innenstadt von Gronau hier: Abgrenzung des Maßnahmengebietes und Vorbereitung Vergabe an einen externen Dienstleister
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Der Abgrenzung des Maßnahmengebiets wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung/Preisanfrage das Verfahren zur Vergabe der Erarbeitung des ISEK an einen externen Dienstleister durchzuführen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass seitens der Förderbehörde (Bezirksregierung Münster) keine Vorbehalte geäußert werden, die dem Vollzug des Beschlusses entgegenstehen. Für diesen Fall wird die Verwaltung beauftragt, den Vorgang mit den Empfehlungen der Förderbehörde erneut zur Beratung vorzulegen.Der Rat beschließt, die Entscheidung über ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept in den nächsten Rat zu vertagen.
Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Innenstadt von Gronau hier: Antrag der WEG-Fraktion vom 05.11.2024
Die TOPs 11.1 und 11.2 werden gemeinsam unter TOP 11 beraten.
Innenstadtentwicklung Gronau Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs zur Errichtung eines Gesundheitszentrums
Der Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis.
104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich "Sportgebiet Eper Bülten", Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
- siehe Beschlussteil 1 in der Anlage 01 (Vorlage 604/2024)
- siehe Beschlussteil 2 in der Anlage 01 (Vorlage 604/2024)
- siehe Beschlussteil 3 in der Anlage 02 (Vorlage 604/2024)
- siehe Beschlussteil 4 in der Anlage 02 (Vorlage 604/2024)
- siehe Beschlussteil 5 in der Anlage 03 (Vorlage 604/2024)
- siehe Beschlussteil 6 in der Anlage 03 (Vorlage 604/2024)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetzte in der z.Zt. gültigen Fassung – die 104. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sportgebiet Eper Bülten“, Stadtteil Epe, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzten Begründung.
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich "Südlich der Zollstraße", Stadtteil Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Anlage 01 (Vorlage611/2024)
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage 01 (Vorlage 611/2024)
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Anlage 02/Teil 1 (Vorlage 611/2024)
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage 02/Teil 1 (Vorlage 611/2024)
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der der Öffentlichkeit in der Anlage 02/Teil 2 (Vorlage 611/2024)
- siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage 02/Teil 2 (Vorlage 611/2024)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – alle Gesetzte in der z.Zt. gültigen Fassung – die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Zollstraße“, Stadtteil Gronau, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzten Begründung.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 217 „Bösinghof“ 1. Änderung, Stadtteil Epe (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 217 „Bösinghof“, 1. Änderung, Stadtteil Epe wird gem. § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB für den nachfolgend näher erläuterten Geltungsbereich aufgestellt. Das Plangebiet liegt westlich der Straße In dem Kämpen, südlich des Leinsamenwegs und nördlich der Straße Am Buddenbrook und umfasst die Flurstücke 714 sowie 775 der Flur 31 in der Gemarkung Epe.
Die anliegende Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses (ohne Maßstab).Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnquartier Innenstadt-West", Stadtteil Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Anlage 01 (Vorlage 612/2024)
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Anlage 01 (Vorlage 612/2024)
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Anlage 02/Teil 1 (Vorlage 612/2024)
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Anlage 02/Teil 1 (Vorlage 612/2024)
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Anlage 02/Teil 2 (Vorlage 612/2024)
- Siehe Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Anlage 02/Teil 2 (Vorlage 612/2024
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohnquartier Innenstadt-West“, Stadtteil Gronau, gem. § 10 BauGB als Satzung und billigt die dazugehörige Begründung.
Verlängerung des Projektes "Plan G"
Verlängerung des Projektes "Plan G"
Sachstand zur Flüchtlingssituation (Stand November 2024)
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation mit Stand November 2024 zur Kenntnis.
Organisatorische Veränderungen im Bereich Digitalisierung
Rat der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreter/innen in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Der Rat wählt Herrn Phillip Nickl als Nachfolger für Herrn Nils Adamsky als stellv. sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz.Innenstadtentwicklung Gronau, 3. Bauabschnitt - Vergabe der Brückenbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau macht von seinem Entscheidungsrecht im Einzelfall Gebrauch und fasst folgenden Beschluss:
Der Zuschlag für die Brückenbauarbeiten im Rahmen der Innenstadtentwicklung wird zum Preis von 738.075,14 Euro (brutto) an die Fa. Becker GmbH & Co. KG aus Meppen vergeben