Schiedspersonen gesucht


Bei der Schiedsperson handelt es sich um eine neutrale Person, die schlichten und nicht richten soll. Die Schiedsperson hilft den Bürgerinnen und Bürgern sowohl in bürgerlichrechtlichen als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten einen Konflikt ohne Anrufung der Gerichte beizulegen.

Bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung sowie bei Körperverletzung und Rauschtaten muss zunächst ein Schlichtungsversuch von der Schiedsperson unternommen werden bevor das Verfahren vor Gericht eingeleitet werden kann. Die Schiedsperson ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechtes und Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig. 

  • Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Bewerber:innen für dieses Ehrenamt sollen in diesem Schiedsbezirk wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sein.
  • Die Schiedsperson wird bei entsprechender Eignung für die Dauer von fünf Jahren vom Rat gewählt.

Die Leitung des Amtsgerichts Gronau bestätigt, vereidigt und verpflichtet die Schiedsperson und übt auch die Fachaufsicht — teils auch die Dienstaufsicht — aus.

Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung übernimmt die Sachkosten für erforderliches Material, wie, Dienststempel, notwendige Vordrucke, u. ä. Die erforderlichen Lehrgangskosten werden ebenfalls übernommen. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird zudem eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informiert auch der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., Postfach 10 04 52, 44704 Bochum. www.schiedsamt.de

lnteressierte Personen bewerben sich bitte schriftlich bis  zum 13.12.2024 bei der Stadt Gronau, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Neustr. 31, 48599 Gronau.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hoff, Tel. 02562/12-237.