Vollbeflaggung erinnert an 75-jähriges Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes


In diesem Jahr jährt sich die Verkündung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Der Beflaggungszeitraum beginnt mit dem Beginn der Abstimmungen des vom parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossenen Grundgesetzes in den Ländern am 18. Mai 1949 und erstreckt sich - aufgrund des regelmäßigen Beflaggungstages am 23. Mai - bis zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.