Klimaschutzförderprogramm wird fortgeführt


Der Kreis Borken unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen bei der Umsetzung des Klimaschutzes.

Der Kreis Borken fördert

  • die Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe* oder Biomasseheizungen zu 80% (Fördergegenstand 1)
  • den Austausch von Fenstern/Außentüren zu 80% (Fördergegenstand 2);
  • sowie freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 bis zu 100% (Fördergegenstand 3)

im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Für Fördergegenstand 1 und 2 kann maximal ein Zuschuss in Höhe von je 50.000€ gewährt werden (in Summe maximal 100.000€ je antragstellendem gemeinnützigen Verein/ Organisation).

Ein Zuschuss für die freiwillige, begleitende Energieberatung kann weiterhin beantragt werden (maximal 1.000€). Ebenso kann ergänzend zu Fördergegenstand 1 der Zuschuss (100€ je kWp, maximal 3.000€) für die Installation einer PV-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe gewährt werden.

Die Antragstellung ist ab dem 6. Mai 2024 über ein Formular auf der Website www.kreis-borken.de/klimavereine möglich. Die Prüfung und Bewilligung der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Hier geht es zum Antragsformular