Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Vereidigung der Ersten Beigeordneten
Der Rat nimmt Folgendes zur Kenntnis:
Frau Christiane Schrader wird durch den Bürgermeister der Stadt Gronau mit Wirkung vom 01.08.2024 für die Dauer von acht Jahren zur Ersten Beigeordneten ernannt und anschließend gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW mittels folgender Formel vereidigt: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. Wahlweise: So wahr mir Gott helfe.“Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 05.05.2024; "Anweisende Beschlüsse zur Liquidation an die Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Antrag der Fraktionen UWG und WEG mehrheitlich abzulehnen.
Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 05.05.2024; "Weiteres Vorgehen städtische Immobilie Kurt-Schumacher-Platz 9"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Antrag der Fraktionen UWG und WEG mehrheitlich abzulehnen.
Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 05.05.2024; "Revitalisierung und Bebauung Hertie-Areal"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Antrag der Fraktionen UWG und WEG mehrheitlich abzulehnen.
Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Gronau - Vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 128.000 € in der haushaltslosen Zeit für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GVV NRW wird festgestellt.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bewilligungsbescheid für die Maßnahme „Kommunale Wärmeplanung“ am 03.05.20024 eingegangen ist.
Bereitstellung von konsumtiven Mitteln für die Beschaffungsmaßnahme "Client- und Serverprodukte Microsoft 365 für die Schul-IT"
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 321.000,00 € in der haushaltslosen Zeit, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026, für die Erneuerung von Client- und Serverprodukten sowie Microsoft 365 Lizenzen für alle Schulen.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Verlängerung von Lizenzen, die einen dringenden, sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt Gronau erfordert. Insofern wird die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 NR. 1 GO NRW festgestellt.
Oberflächenbehandlung auf Stadtstraßen und Wirtschaftswege 2024 -Vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 130.000,00 € in der haushaltslosen Zeit für die Oberflächenbehandlung auf Stadtstraßen und Wirtschaftswegen. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GVV NRW wird festgestellt.
Abschließende Beratung des Gesamtbudgets 2024 Verabschiedung der Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgende Beschlüsse:
1a) Der Rat und die Verwaltung treten weiter in eine strategische Haushaltskonsolidierung ein (Selbstverpflichtung) und beschließen die in Anlage 5 der 2. Ergänzungsvorlage zu 775/2023 benannten Sparkonzepte zur Reduzierung der sächlichen Verwaltungsaufwendungen.
1b) Die aus diesen Maßnahmen zu erwartenden monetären Einsparungen werden in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufgenommen. Die Sachkonten:
- 521100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen,
- 522100 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens,
- 524100 Aufwendungen für die Bewirtschaftung,
- 525100 Haltung von Fahrzeugen,
- 525500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
- 527200 Schülerbeförderung,
- 528100 Aufwendungen für sonstige Sachleistungen,
- 529200 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen,
- 542200 Mieten und Pachten
werden wie in Anlage 6 der 2. Ergänzungsvorlage zu 775/2023 dargestellt in der mittelfristigen Finanzplanung gekürzt. Dies bedeutet konkret in 2025 eine Kürzung um 10 % des bisherigen Planansatzes (in Summe 3.037 T€) in 2026 um 10 % (in Summe 2.810 T€) und in 2027 um 10 % (in Summe 2.752 T€). Diese Änderungen werden in die Änderungsliste zum Gesamtbudget aufgenommen.
2) Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen (u.a. Stellenplan) wird in der Fassung des Haushaltsentwurfes vom 12.12.2023 unter Berücksichtigung
- der Änderungslisten zum Ergebnis- und Finanzplan (Stand 08.05.2024, Anlage 1 und Anlage 2 der 3. Ergänzungsvorlage zu 775/2023),
- der Beschlüsse zu strategischen und operationalen Zielen (Stand 16.04.2024, Anlage 3 der 2. Ergänzungsvorlage zu 775/2023)
- der Liste der Verpflichtungsermächtigungen (Stand 16.04.24, Anlage 4 der 2. Ergänzungsvorlage zu 775/2023)
- der Änderung des Stellenplans in der Beschlussfassung des HFA am 18.04.24 (Anlage 12 der 2. Ergänzungsvorlage zu 775/2023) verabschiedet.
Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Münster und das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die der Anlage (Vorlage 253/2023) beigefügten Vorschlagslisten an den Kreis Borken weiterzuleiten.