Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Bürgerantrag vom 12.04.2024 „Straßenendausbau Waldweg“
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Bürgerantrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz zu verweisen.
Bürgerantrag vom 18.04.2024 "Gedenkstein auf dem Kurt-Schumacher-Platz"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) stimmt dem Antrag zu und beschließt im Rahmen des Budgets eine Umsetzung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Budgets der aktuellen Zwischenlösung auf dem Kurt-Schumacher-Platzes. Im nächsten Ausschuss Mobilität, Umwelt und Klimaschutz erfolgt eine Vorstellung der Maßnahmen.
Bürgerentscheid: Kommunikation und Informationsheft
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen zum Informationsheft und der Kommunikationsstrategie zur Kenntnis.
Anpassung der Elternbeiträge für die Übermittagsbetreuung (ÜMi) an Gronauer und Eper Grundschulen ab dem 01.08.2024
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau, die Elternbeiträge für die Übermittagsbetreuung an den Grundschulen in Gronau und Epe entsprechend der Anlage 1 und Anlage 2 ab dem 01.08.2024 zu erhöhen und die 3. Änderung der Satzung über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule (OGS)“ und „Übermittagsbetreuung (Schule von 8 bis 1)“ im Primarbereich (Grundschulen) der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.02.2018 zu beschließen.
Bezuschussung zum Essen der Jahrgänge 5 und 6 an der Gesamtschule Gronau. Hier: Erweiterung der Bezuschussung der Jahrgänge 5 und 6 an der Euregio-Gesamtschule und des Werner-von-Siemens-Gymnasiums
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau die Erweiterung der Bezuschussung zum Essen für die Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 der Euregio-Gesamtschule und des Werner-von-Siemens-Gymnasium. Die Bezuschussung ist befristet für die Zeit vom 01.08.2024 – 31.07.2025. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich einer gültigen Haushaltssatzung 2024.
Bereitstellung von konsumtiven Mitteln für die Beschaffungsmaßnahme "Client- und Serverprodukte Microsoft 365 für die Schul-IT"
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 321.000,00 € in der haushaltslosen Zeit, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026, für die Erneuerung von Client- und Serverprodukten sowie Microsoft 365 Lizenzen für alle Schulen.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Verlängerung von Lizenzen, die einen dringenden, sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt Gronau erfordert. Insofern wird die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 NR. 1 GO NRW festgestellt.
Abschließende Beratung des Gesamtbudgets 2024 Verabschiedung der Haushaltssatzung
Folgende Beschlussempfehlungen für den Rat wurden auf Antrag gefasst:
- Der Rat weist die Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Chance gGmbH an, die Konsolidierungsbemühungen weiter zu verstärken. Dazu sollen die Wirtschaftspläne der Chance ab 2025 mit jeweils 50 T€ weniger Betriebskostenzuschuss auskommen als im aktuellen Wirtschaftsplan vorgesehen. Das KaDeCe soll bei der Konsolidierung besonders im Blick sein.
- Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 14.02.2024, die Investitionssumme beim Neubau der Grundschule im Stadtwesten um 800 T€ zu kürzen wird in Teilen zurückgenommen. Der Kürzungsbetrag wird auf 400 T€ festgesetzt.
- Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2024, die vollständige Streichung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen vorzunehmen, wird in Teilen zurückgenommen. Für das Haushaltsjahr 2024 werden zwei Elektrofahrzeuge beschafft.
- Die Stelle 351.218, Fachdienst Jugendamt, Sachgebiet Verwaltungsaufgaben (1,0 VZÄ Sachbearbeitung Netzwerkkoordination OGS, EGr. S 11b TVöD) wird entgegen der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.03.2024 im Stellenplan 2024 nicht gestrichen, sondern auf 0,6 VZÄ reduziert.
- Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 18.04.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Deckelung des jährlichen Defizits des ÖPNV für die Stadt Gronau ist ab dem Jahr 2025 fortlaufend auf 500 T€ zu reduzieren. Dies geschieht mit der Erwartungshaltung, dass es zu einer Gewinnausschüttung bei den Stadtwerken Gronau kommt. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, nach der Sommerpause 2024 - vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem G-Mobil und den Notwendigkeiten der Verkehrswende - verschiedene Konzepte zur Weiterentwicklung des ÖPNV in Gronau und Epe vorzulegen. Dabei soll es keine Denkverbote geben, wobei (mindestens) eine Variante mit einem jährlichen Defizit von höchstens 500 T€ für den städtischen Haushalt auskommen soll.
- Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 10.04.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Planung und der Ausbau der OGS-Erweiterungen sämtlicher Schulen, außer der Martin-Luther-Schule, der Buterlandschule, der neuen Schule im Stadtwesten und der Bernhard-Overberg-Schule werden auf das Jahr 2025 geschoben und auf einen Zeitraum bis 2029/2030 gestreckt. Diese Entscheidung wird um folgenden Zusatz ergänzt: Dieser Beschluss darf nicht dazu führen, dass Familien, die im Vorjahr bereits einen OGS-Platz inne hatten, wegen des neuen Rechtsanspruchs von anderen Kindern in den Jahren ab 2026 keinen OGS-Platz mehr bekommen können.
- Der HFA schlägt dem Rat vor, die Steuersätze für die beiden Grundsteuern und die Gewerbesteuer 2024 um jeweils 5 % gegenüber den Sätzen von 2023 zu erhöhen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse:
1a) Rat und Verwaltung treten weiter in eine strategische Haushaltskonsolidierung ein (Selbstverpflichtung) und beschließen die in Anlage 5 benannten Sparkonzepte zur Reduzierung der sächlichen Verwaltungsaufwendungen.b) b) Die aus diesen Maßnahmen zu erwartenden monetären Einsparungen werden in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufgenommen. Die Sachkonten:
- 521100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen,
- 522100 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens,
- 524100 Aufwendungen für die Bewirtschaftung,
- 525100 Haltung von Fahrzeugen,
- 525500 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
- 527200 Schülerbeförderung,
- 528100 Aufwendungen für sonstige Sachleistungen,
- 529200 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen,
- 542200 Mieten und Pachten
werden wie in Anlage 6 dargestellt in der mittelfristigen Finanzplanung gekürzt. Dies bedeutet konkret in 2025 eine Kürzung um 10 % des bisherigen Planansatzes (in Summe 3.037 T€) in 2026 um 10 % (in Summe 2.810 T€) und in 2027 um 10 % (in Summe 2.752 T€). Diese Änderungen werden in die Änderungsliste zum Gesamtbudget aufgenommen.
2)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- Hebesatz Grundsteuer A: 259 % (GFG 2024)
- Hebesatz Grundsteuer B: 501 % (GFG 2024)
- Hebesatz Gewerbesteuer: 439 %
3)
Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen (u.a. Stellenplan) wird in der Fassung des Haushaltsentwurfes vom 12.12.2023 unter Berücksichtigung
- der Änderungslisten zum Ergebnis- und Finanzplan (Anlage 1 und Anlage 2),
- der Beschlüsse zu strategischen und operationalen Zielen (Anlage 3)
- der Liste der Verpflichtungsermächtigungen Stand 16.04.24 (Anlage 4)
- der Änderung des Stellenplans in der Beschlussfassung des HFA am 18.04.24
sowie
ggf. mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen (siehe oben)
verabschiedet.
Mitteilungen der Verwaltung
Ferienspiele
Der Bürgermeister erläutert, dass es bei den online-Anmeldungen zu den Ferienspielen aus technischen Problemen zu einer Überschreitung der vorgesehenen Teilnehmendenzahl gekommen ist. Das Jugendamt bietet nun lösungsorientiert ein zusätzliches Programm für die ersten zwei Ferienwochen an.
Dreiländersee
Der Stadtbaurat erläutert die aktuelle Situation am Dreiländersee zum Sanitärgebäude und der Gastronomie.
Bezuschussung zum Essen, Jahrgänge 5 und 6 an der Gesamtschule Gronau
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen.
Rücktrittsrecht bezüglich eines Grundstücks Gemarkung Epe und Veräußerung einer Teilfläche
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau das bestehende Rücktrittsrecht nicht auszuüben.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau den Verkauf einer Teilfläche zu beschließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächen bauplanungsrechtlich zu entwickeln und zu vermarkten.
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, den Baumbestand im Rahmen der Bauleitplanung möglichst zu erhalten.
Fridtjof-Nansen-Realschule Erweiterung, Umbau und Sanierung. Vergabe der Estricharbeiten
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt den Zuschlag für die Vergabe.