Absage des Sitzungstermins des Ausschusses für Sport, Gesundheitsprävention und Ehrenamt am 11.03.2024


Die Wahl eines oder einer sog. „Ad-hoc-Vorsitzender/-n“ aus der Mitte der Ausschussmitglieder ist unzulässig. Der oder dem so gewählten Vorsitzenden fehlt die gesetzlich verankerte Legitimation nach § 58 Abs. 5 GO NRW. Aus diesem Grund fällt die Sitzung des Ausschusses aus, da dieser handlungsunfähig ist.

Ein neuer Sitzungstermin wird in Zukunft bekannt gegeben.