In der Sitzungsvorlage für den Rat nimmt die Verwaltung ausführlich Stellung zu den jeweiligen Begründungen der Antragstellenden.
Unter anderem wurde die zur Entscheidung zu bringende Frage dargestellt. Dies bedeutet, dass auf allen Unterschriftenlisten diese Frage stehen muss. Somit haben alle potentiellen Gronauer Bürger:innen eine Information und können entscheiden, ob sie das Bürgerbegehren unterstützen möchten.
Diese Frage lautet:
- Sind Sie dafür, dass entgegen der Beschlüsse des Rates der Stadt Gronau (Westf.) vom 10.05.2023 und 27.09.2023 die Abfallentsorgungssatzung dahingehend geändert wird, dass die Restmüllbehälter („graue Tonnen“) nicht mehr alle 4 Wochen, sondern wie bis zum 31.12.2023 wieder alle 2 Wochen geleert werden und
- für die Abfallentsorgung auch wieder Restmüllbehälter in den Größen von 50 Litern zugelassen werden sowie mindestens ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden muss und
- die Grundstückseigentümer wieder ihre eigenen und zuvor selbst beschafften Restmüllbehälter (50 Liter – 240 Liter) für die Abfallentsorgung benutzen dürfen sowie wieder für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmüllbehälter verantwortlich sind?
Doch was bedeutet eine Entscheidung für das Bürgerbegehren und damit verbunden die Änderung der Abfallentsorgungssatzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen?
Die Kostenschätzung liegt bei 1.808.610 Euro.
Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Entsorgungsdienstleisters und denen der Stadt Gronau.
Die Kosten des Entsorgungsdienstleisters umfassen den Mietkauf der Restmüllbehälter, die gemäß Vertrag mit dem Entsorgungsdienstleister bis zum 31.12.2029 zu zahlen sind, das Einsammeln der ausgelieferten Behälter und den Mehraufwand für die 14-tägige Sammlung des Restmülls. Die Kosten der Stadt Gronau beinhalten den Personalaufwand für die Umstellung der Restmüllabfuhr auf einen 14-tägigen Abfuhrrhythmus. Die Kosten des Entsorgungsdienstleisters wurden von diesem auf Anfrage der Stadt Gronau ermittelt. Für die Kosten der Stadt Gronau wurde der voraussichtliche Zeitaufwand anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Aufgrund der tatsächlichen Personalkosten dieses Aufgabenbereiches und des ermittelten Zeitaufwandes wurden die voraussichtlichen Personalkosten hochgerechnet. Nicht enthalten sind die Kosten für die tatsächliche Durchführung des Bürgerbegehrens und eines etwaigen Entscheides.
Die Kosten, die bei einer Änderung der Abfallentsorgung – wie das Bürgerbegehren anstrebt – anfallen, werden den Gebührenhaushalt belasten. Bedeuten würde dies, dass die Gebühren für die Restmülltonne steigen.
Bis zum 15.04.2024 müssen die erforderlichen 2.693 Unterschriften von Gronauer Bürger:innen vorliegen. Liegen mindestens 2.693 gültige Unterschriften vor, entscheidet der Rat am 24.04.2024 ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Anschließend entscheidet der Rat, ob er dem Bürgerbegehren abhilft (bedeutet: Änderung der Abfallentsorgungssatzung). Wenn der Rat an seinem bisherigen Beschluss festhält, erfolgt bis Ende Juli 2024 ein Bürgerentscheid.