Die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden sieht vor, dass die wahlberechtigten Bürger:innen mit der Wahlbenachrichtigungskarte ein Informationsheft erhalten. Die Satzung schreibt auch vor, wie das Informationsheft aussehen muss:
Auf der Titelseite steht neben der entscheidenden Frage auch das Datum des Bürgerentscheids. Weiterhin erhält das Heft auch Erläuterungen zum Verfahren, eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben. Auch eine Übersicht über die Stimm-Empfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen ist dem Heft zu entnehmen.
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Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie unter diesem Link.