Prämiensparvertrag: Was die BGH-Urteile für Zinsansprüche bedeuten


Seit vielen Jahren werden Prämiensparverträge vor Gericht verhandelt. Die häufig schon in den 1990er Jahren abgeschlossenen Sparverträge hatten nur vergleichsweise geringe variable Sparzinsen, dafür aber bei zunehmender Laufzeit fest vereinbarte, steigende Prämien, die für die Banken teuer wurden. Schon mehrfach urteilten Gerichte, dass die in Prämiensparverträgen verwendete Zinsklauseln unzulässig sind und Banken und Sparkassen die Zinssätze nicht einseitig zu ihren Gunsten ändern dürfen. Umstritten war bislang, wie die Zinsen neu zu berechnen sind, also welche Nachforderungen betroffene Verbraucher:innen geltend machen können.

Nach Musterfeststellungsklagen mehrerer Verbraucherzentralen und des Dachverbandes vzbv gibt es seit dem 9. Juli 2024 zwei richtungsweisende Urteile und damit Klarheit für Betroffene. Sparer:innen müssen nun aber darauf achten, wann ihre Ansprüche auf Nachzahlungen verjähren.


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