Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 10.06.2024; "Haushaltsverabschiedung im Frühherbst"
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt "Vorbereitung des Budgetentwurfs 2025; möglicher Einbringungstermin, Gremienabfolge" beraten.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 17.06.2024; "Stellenplan/Personal"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Verwaltung.
Nichtöffentlicher Teil: Antrag der WEG-Fraktion vom 03.06.2024: "Mietverhältnis einer Kindertagesstätte"
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem folgenden Punkt beraten.
Nichtöffentlicher Teil: Mietverhältnis einer Kindertagesstätte
Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Antrag der WEG, den aktuellen Sachstand sowie die Darstellung der Gäste zur Kenntnis. Die Verwaltung wird den Prozess beobachten und über neue Entwicklungen berichten.
Jahresabschluss für das Abwasserwerk der Stadt Gronau Wirtschaftsjahr 2023
Der Rat der Stadt Gronau (West.) fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt Gronau stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Gronau für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 75.740.519,31 € und einem Ergebnis von 2.436.729,63 € fest.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt, aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 148.873 € an die Stadt Gronau auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss gemäß Ratsbeschluss vom 09.03.2022 zu verwenden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von2.287.856,63 € soll danach an die Stadt Gronau ausgeschüttet und in derselben Höhe wieder in die Kapitalrücklage eingelegt werden (Schütt aus – Hol zurück-Verfahren bzw. Passivtausch). Dabei werden die wieder eingelegten Gewinne des Abwasserwerks nicht in die Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des Gebührenhaushalts berücksichtigt.
- Der Rat der Stadt Gronau erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Notunterkünfte der Stadt Gronau: 2. Änderung der Gebührenordnung
Der Rat der Stadt Gronau stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur 2. Änderung der Gebührenordnung zu inklusive nachstehender redaktioneller Änderung bezüglich § 1 Absatz 3:
3) Es erfolgt eine Gebührenumlegung- und Stromkostenumlegung nach Kostendeckungsgrad je nach Anzahl der Mitglieder einer Gemeinschaft:
- a) 1-2 Personen in einer Gemeinschaft: 100 % der Gebührensätze und Stromkosten nach Abs. 2
- b) 3-4 Personen in einer Gemeinschaft: 80 % der Gebührensätze und Stromkosten nach Abs. 2
- c) 5-6 Personen in einer Gemeinschaft: 75 % der Gebührensätze und Stromkosten nach Abs. 2
- d) ab 7 Personen in einer Gemeinschaft: 70 % der Gebührensätze und Stromkosten nach Abs. 2
Benutzungsordnung der Einrichtungen für obdachlose Menschen, Übergangswohnheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge (Unterkünfte) der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Benutzungsordnung für die städtischen Notunterkünfte.
Benutzungs- und Entgeltordnung für Versammlungsstätten in städt. Gebäuden
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Veranstaltungsstätten „Aula Werner-von-Siemens-Gymnasium“, Aula „Euregio-Gesamtschule“ am Gildehauser Damm sowie Studio in der „Brücke“. Die Benutzungs- und Entgeltordnung soll im Jahre 2024 in Kraft treten und für die im Jahre 2025 geplanten Veranstaltungen ab dem 01.01.2025 wirksam werden.
Benutzungs- und Gebührenordnung öffentlicher WC-Anlagen in der Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung öffentlicher WC-Anlagen in der Stadt Gronau.
Zukünftige Ausrichtung der Gebäudereinigung in Gebäuden der Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Reinigung der Gebäude der Stadt Gronau auch künftig durch die GFA mbH durchführen zu lassen. Der für die Ausführung der Reinigungsarbeiten verantwortliche Gebäudereinigungsmeister wird auch künftig über die Stadt Gronau beschäftigt und bei der GFA mbH im Wege der Personalgestellung gegen Kostenerstattung eingesetzt. Die diesbezüglichen Personalkosten sind bei der Ermittlung der Stundenverrechnungssätze des Reinigungspersonals zu berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, jährlich einen Bericht über die Qualität der Gebäudereinigung und eine aktuelle Stellungnahme des Personalrates vorzulegen.
Weiterentwicklung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2024. Hier: freiwillige Investitionskostenförderung für Ü3-Plätze und Erhalt von Plätzen
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Weiterentwicklung der "Richtlinie zur Förderung von Kindertagespflege mit Inkrafttreten zum 01.08.2024.
Verminderung der Zahl der bei der Wahl des Rates der Stadt Gronau zu wählenden Vertreter/innen für die Kommunalwahlen 2025 und die darauf folgenden; Bestätigung der Satzung
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass der Rat weiterhin aus 40 zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern besteht und das Wahlgebiet der Stadt Gronau entsprechend in 20 Wahlbezirke eingeteilt werden soll. Der Rat bestätigt daher die Satzung über die Verminderung der Zahl der Ratsmitglieder der Stadt Gronau für die Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden.
Änderung des Ortsrechts für den Seniorenbeirat der Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Gronau (Westf.) vom 17.12.2015 in der Fassung vom 03.12.2019.
Ermächtigungsübertragung von 2023 nach 2024 gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Übertragung von Ermächtigungen in Höhe von 40.592.000,00 Euro aus dem Haushalt 2023 nach 2024 gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO NRW zur Kenntnis.
Budgetbericht für das I. Quartal 2024
Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das I. Quartal 2024 zur Kenntnis.
Entwurf des Jahresabschluss 2023 der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und verweist ihn gemäß § 102 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Vorbereitung des Budgetentwurfs 2025; möglicher Einbringungstermin, Gremienabfolge
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, der Bürgermeister möge den Haushaltsplanentwurf 2025 in der geplanten Ratssitzung am 20.11.2024 einbringen. In gleicher Sitzung möge er auch den Entwurf einer Hebesatzsatzung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 zur politischen Beratung vorlegen. Der Sitzungskalender 2025 möge eine haushaltsvorberatende Fachausschussterminierung beinhalten, die eine Verabschiedung des Haushalts 2025 durch den Rat im Februar 2025 ermöglicht. Erste Eckdaten zum Haushalt 2025 werden verwaltungsseitig in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2024 vorgelegt.
Vorstellung der Kostenrechnung der Stadt Gronau; Fortentwicklung des Bauinvestitionscontrollings sowie Einhaltung der Vorgaben nach § 13 KomHVO (Folgekostenberechnungen etc.)
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Es wird festgestellt, dass eine ausreichend dimensionierte Kostenrechnung im Finanzmanagement der Stadt Gronau vorhanden ist. Eine Erweiterung des bestehenden Bauinvestitionscontrollings wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur bisherigen Anwendung des § 13 KomHVO zustimmend zur Kenntnis und lehnt weitergehende Rechenschaftslegungen in dieser Hinsicht ab.
Verlängerung des Betrauungsaktes mit der WFG des Kreises Borken
- Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Verlängerung des beigefügten Betrauungsaktes des Kreises Borken für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) um weitere zehn Jahre gemäß dem beigefügten Vertragstext zu und ermächtigt die Verwaltung, den Betrauungsakt an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu erlassen.
- Der Landrat wird bevollmächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die WFG vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient.
- Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der WFG werden angewiesen, auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages und die Erbringung der im Betrauungsakt aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat nimmt Kenntnis bzw. fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat wählt Frau Gabriele Scheffer als persönliche Stellvertretung für Herrn Brüggemann in den AR der Chance GmbH und der GfA mbH.
- Der Rat nimmt Kenntnis, dass die evangelische Kirchengemeinde Herrn Michael Rodemann zum beratenden Mitglied und Herrn Gerhard Wach als seinen persönlichen Stellvertreter in den Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur bestellt hat.
- Der Rat nimmt Kenntnis, dass die evangelische Kirchengemeinde Herrn Gerhard Wach zum beratenden Mitglied und Herrn Michael Rodemann als seinen persönlichen Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss bestellt hat.
- Der Rat wählt Herrn Heiko Nordholt als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH und Philip Nickl als seinen persönlichen Stellvertreter.
- Der Rat schlägt den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH bindend vor, Herrn Werner Bajorath zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zu bestellen.
- Der Rat wählt Herrn Norbert Ricking als persönlichen Vertreter von Herrn Wolfgang Rövekamp in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte aus den Gremien.
Mitteilungen der Verwaltung
Die Verwaltung informiert zum aktuellen Sachstand zum Bürgerentscheid in ihrer Sitzungsvorlage.
Fridtjof-Nansen-Realschule. Erweiterung, Umbau und Sanierung - Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten.
Fridtjof-Nansen-Realschule. Erweiterung, Umbau und Sanierung - Vergabe der Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe der Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten.
Neubau Kita Luise - Vergabe der Rohbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau vergibt den Zuschlag für die Rohbauarbeiten.