Bürgerentscheid: Verwaltung informiert


Am nächsten Sonntag (14. Juli) ist die Abstimmung zum Bürgerentscheid. Viele Fragen bewegen die Bürgerinnen und Bürger. Am Freitag und Samstag waren Mitarbeiter:innen der Verwaltung, unterstützt durch den Bürgermeister und den Stadtbaurat, auf den Wochenmärkten in Epe und Gronau. Ihre Botschaft an die Bürgerschaft: Wichtig ist, wählen zu gehen: Denn jede Stimme zählt!

„Ein klares NEIN“, so antwortete Bürgermeister Doetkotte auf die Frage, wie man denn abstimmen sollte. Gegen eine Änderung der Abfallsatzung stimmten bereits alle im Rat vertretenen Fraktionen. „Verwaltung und Rat haben sich bereits seit Anfang 2022 mit dem Verfahren zur Ausschreibung und Änderung der Abfallentsorgungssatzung beschäftigt – um das wirtschaftlichste Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.“

Damit greift Bürgermeister Doetkotte eine der wichtigen Fragen auf, welche die Gronauer:innen beschäftigt. Auch weitere Fragen, die in den Gesprächen mit den Bürger:innen deutlich gemacht wurden, sollen hier beantwortet werden:

Was genau passiert, wenn sich das Bürgerbegehren durchsetzt?

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens wird den Ratsbeschluss ersetzen.

Drei Änderungen gibt es

  1. Die Abfuhr der Restmülltonne erfolgt 2-wöchentlich.
  2. Es wird eine zusätzliche Tonnengröße geben: 50 Liter.
  3. Jede Bürgerin, jeder Bürger ist für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmülltonne selbst verantwortlich.

Diese Änderungen werden dann in die Abfallentsorgungssatzung übernommen.

Überlegungen für eine grundsätzliche neue Regelung der Abfallentsorgung oder ein neues Entsorgungskonzept ist nicht Bestandteil des Bürgerbegehrens.

 

Warum ist es wichtig, dass auch Bürger:innen zur Wahl gehen, die mit NEIN abstimmen würden?

Wahlberechtigt sind rund 40.000 Bürgerinnen und Bürger. Das Quorum, dass das Bürgerbegehren erreichen muss, ist abhängig von den Wahlberechtigten am Tag der Abstimmung. Dies werden ca. 5.900 Stimmen sein. Wird dieses Quorum erreicht, gilt das Bürgerbegehren nicht direkt als umgesetzt. Nur dann, wenn nicht mehr Nein-Stimmen vorhanden sind.

Beispiel:

  • 6.000 Ja-Stimmen zu 5.800 Nein-Stimmen: Das Bürgerbegehren ist durchgesetzt.
  • 6.000 Ja-Stimmen zu 6.001 Nein-Stimmen: Das Bürgerbegehren ist abgelehnt.
  • 5.000 Ja-Stimmen: Das Bürgerbegehren ist abgelehnt.

Daher sind auch die Nein-Stimmen wichtig!

 

Hat ein Anbieterwettbewerb stattgefunden?

Ja, dieser hat stattgefunden. Der Vertrag zur Abfuhr der Restmülltonne lief zum 31.12.2023 aus. Da eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben war, erfolgten bereits Anfang 2022 die ersten Schritte zur Vorbereitung der Ausschreibung. An der europaweiten Ausschreibung hat allerdings nur ein Anbieter teilgenommen, der jedoch ein wirtschaftliches Ergebnis abgegeben und daher nach Prüfung den Auftrag für die Abfuhr der Restmülltonnen erhalten hat.

 

Warum sind die Gebühren in Ahaus niedriger als in Gronau?

In Ahaus besteht noch ein Vertrag, der bereits vor einigen Jahren geschlossen wurde. Aber mit einer neuen Ausschreibung ist damit zu rechnen, dass die Gebühren auch dort steigen.

 

Muss ich eine größere Restmülltonne nehmen, obwohl ich vorher immer nur eine kleine Tonne hatte?

Bereits seit über 25 Jahren hat sich das Mindestbehältervolumen nicht geändert. Im letzten Jahr hatte die Verwaltung auf Empfehlung der Entsorgungsgeselschaft Westmünsterland GmbH vorgeschlagen, das Volumen von 7,5 Liter pro Person pro Woche auf 10 Liter anzuheben. Bürgerinnen und Bürger waren damit nicht einverstanden und der Rat hat dann das Volumen wieder auf 7,5 Liter festgelegt.

 

Werden kleinere Haushalt mit der vierwöchigen Abholung benachteiligt?

Nein, grundsätzlich muss gesagt werden, dass eine zweiwöchige Abholung der Restmülltonne für alle Haushalte höhere Gebühren bedeutet.

Gerade kleine Haushalte profitieren von der jetzigen Regelung: Ein 2-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restmülltonne zahlt im Monat für 60 Liter die Gebühren. Sollte sich die Abfuhr auf zweiwöchentlich ändern, so sind selbst bei einer 50-Liter-Tonne im Monat für 100 Liter Gebühren zu zahlen (2 Abfuhren x 50 Liter = 100 Liter). Somit würden 2-Personen-Haushalte mehr zahlen – was sich auch auf einen 1-Personen-Haushalt übertragen lässt.

Gemindert werden kann dies nur mit der Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft.

 

Warum werden die Kosten für die Umsetzung der Ziele des Bürgerbegehrens mit 1,8 Millionen Euro so hoch angesetzt?

Diese 1,8 Millionen Euro beinhalten alle Kosten, die entstehen, wenn sich das Bürgerbegehren durchsetzt. Da die vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden können, fallen diese Kosten, z.B. für den Mehraufwand für die zweiwöchentliche Abfuhr und die Abholung der Restmülltonnen an.

 

Gibt es bei der 4-wöchentlichen Abfuhr ein Hygieneproblem?

Nein, Erfahrungen aus anderen Städten belegen, dass es keine hygienischen Probleme gibt. Ahaus, Neuenkirchen, Metelen oder auch Ochtrup haben bestätigt, dass sich dort seit vielen Jahren – teils Jahrzehnten – die 4-wöchige Leerung der Restmülltonne bewährt hat.

 

Hätte die Stadt Gronau die alten Restmülltonnen nicht einsammeln dürfen?

Die Stadt Gronau hat angeboten, die alten Restmülltonnen abzuholen. Wer dies nicht wollte, konnte seine eigene Tonne behalten.

 

Viele weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Gronau