Bürgerentscheid ist abgelehnt - Quorum nicht erreicht


Es ist entschieden: Bürgerbegehren abgelehnt

Am Sonntag, 14. Juli, haben 8.317 Gronauerinnen und Gronauer per Brief- und Urnenwahl an der Abstimmung zum Bürgerentscheid „Stimme für den Bürger“ zur Abfallentsorgungssatzung teilgenommen.

5.695 Bürger:innen bentworteten die gestellte Frage mit „Nein“, 2.614 Bürger:innen mit Ja“ (8 ungültige Stimmen). Damit ist das Quorum (5.916 Stimmen) nicht erreicht. Zudem hat die Mehrheit mit „Nein“ gestimmt.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Abfallentsorgung für die Restmülltonnen so bleibt, wie seit dem 01.01.2024.

„Dies ist ein gutes Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Verwaltung und Rat haben sich bereits seit Anfang 2022 mit der Abfallentsorgungssatzung beschäftigt – um die wirtschaftlichste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Ich freue mich daher, dass eine Änderung der Abfallentsorgungssatzung von der Mehrheit der gültigen Stimmen abgelehnt wurde“, resümierte Bürgermeister Rainer Doetkotte kurz nach Eingang der letzten Schnellmeldung.

Insgesamt 39.434 Personen waren für den Bürgerentscheid abstimmungsberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 21.09 %. 

Die Frage des Bürgerbegehrens lautete:

Sind Sie dafür, dass entgegen der Beschlüsse des Rates der Stadt Gronau (Westf.) vom 10.05.2023 und 27.09.2023 die Abfallentsorgungssatzung dahingehend geändert wird, dass

  • die Restmüllbehälter („graue Tonnen“) nicht mehr alle 4 Wochen, sondern wie bis zum 31.12.2023 wieder alle 2 Wochen geleert werden und
  • für die Abfallentsorgung auch wieder Restmüllbehälter in den Größen von 50 Litern zugelassen werden sowie mindestens ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden muss und
  • die Grundstückseigentümer wieder ihre eigenen und zuvor selbst beschafften Restmüllbehälter (50 Liter - 240 Liter) für die Abfallentsorgung benutzen dürfen sowie wieder für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmüllbehälter verantwortlich sind?

Weitere Informationen und Hintergründe zum Bürgerbegehren.