Bürgerentscheid: Aktueller Sachstand


Am 14.07.2024 findet der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren „Stimme für den Bürger“ statt.

Zur Sitzung des Rates am 03.07.2024 hat die Verwaltung den aktuellen Stand zum Bürgerentscheid zur Kenntnis gegeben:

Abstimmungsberechtigte:

Stand heute (03.07.2024) sind insgesamt 39.438 Personen für den Bürgerentscheid abstimmungsberechtigt. Im Stadtteil Gronau sind 26.750 Personen und im Stadtteil Epe 12.688 Personen abstimmungsberechtigt. Diese Zahl kann sich bis zum Tag des Bürgerentscheids noch ändern (z.B. durch Einbürgerungen, Sterbefälle).

Briefabstimmung:

Mit Stand 03.07.2024, 11 Uhr, haben 4.354 Personen Briefabstimmung beantragt.

Abstimmungsräume:

Die Stadt Gronau ist laut Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in zwei Stimmbezirke (Stadtteil Gronau + Stadtteil Epe) eingeteilt. Als Abstimmungslokal sind das Wirtschaftszentrum Gronau (WZG) und das Eper Amtshaus vorgesehen. Um einen reibungslosen Ablauf der Abstimmung zu organisieren, wurden in diesen Räumlichkeiten mehrere Abstimmungsräume eingerichtet. Im WZG wird es 5 Abstimmungsräume geben, im Eper Amtshaus wird es 4 Abstimmungsräume geben. Alle Räume sind barrierefrei erreichbar.

Briefwahlvorstände:

Es wird nach derzeitigem Stand 5 Briefwahlvorstände geben, die im WZG untergebracht sind.

Ermittlung und Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses:

Die Abstimmungsergebnisse sind online auf der Homepage der Stadt Gronau einsehbar.

Nachdem alle Ergebnisse vorliegen, errechnet das Wahl-Programm automatisch das Endergebnis und ob das erforderliche Quorum erreicht wurde.

Weiterhin wird es eine Pressekonferenz im WZG geben, in der der Bürgermeister über das Ergebnis informiert. Hierzu sind neben der Presse auch die Vertretungsberechtigten der Initiative „Stimme für den Bürger“ sowie der Politik eingeladen.

Wann ist das Bürgerbegehren erfolgreich? Erforderliches Quorum:

Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden.

Die Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit ein gewisses Quorum erfüllt.

Bei Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern beträgt dieses Quorum 20% der Abstimmungsberechtigten und bei Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern 15% der Abstimmungsberechtigten. Nachdem IT-NRW kürzlich die neuen Einwohnerzahlen veröffentlicht hat, steht fest, dass Gronau mittlerweile über 50.000 Einwohner hat. Es gilt demnach das geringere Quorum von 15%.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auf einen Fehler bei der bislang kommunizierten Zahl hin. Anders als bei der Ermittlung des Quorums, das für die Unterstützungsunterschriften zu Beginn des Verfahrens galt, ist die maßgebliche Zahl für das

Quorum nicht die Zahl der Wahlberechtigten für die letzte Kommunalwahl (38.467), sondern die Zahl der tatsächlich Abstimmungsberechtigten am Tag des Bürgerentscheids. Aktuell (Stand 03.07.2024) beträgt diese Zahl 39.438. Wenn heute der Tag des Bürgerentscheids wäre, müsste eine Mehrheit demnach mindestens 5.916 Stimmen umfassen (bislang wurden 5.771 Stimmen kommuniziert). Die finale Zahl lässt sich erst am Tag des Bürgerentscheids ermitteln.

Wahlhelfer:innen:

Es werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den 14.07.2024 gesucht. Die Verwaltung wirbt über eine Presseinformation nochmal um Unterstützung aus der Bevölkerung und seitens der Politik.

Interessierte können sich im FD 133 – Rat und Wahlen bei Frau Kösters (02562/12-411, m.koesters@gronau.de) melden.