Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze für Gronau


Nachdem sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau Anfang November mehrheitlich dafür aussprach, einheitliche Hebesätze in der Satzung zu verwenden, beschloss der Rat in seiner Sitzung am 20. November nunmehr die Anwendung differenzierter Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke. Damit nutzt Gronau eine gesetzliche Möglichkeit, die Belastung für Wohnraum zu senken.

Die neuen Hebesätze, gültig ab dem 1. Januar 2025, betragen

  • für Wohngrundstücke 453 Prozent und 
  • für Nichtwohngrundstücke 959 Prozent.

Die Stadt Gronau setzt damit die vom Ministerium der Finanzen NRW berechneten aufkommensneutralen differenzierten Hebesätze an.

Bereits in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 hatten Rat und Verwaltung das Grundsteueraufkommen A+B bis an die Grenze zur Haushaltssicherung der Stadt Gronau heruntergerechnet. Dieses verringerte Steueraufkommen wurde bei der aufkommensneutralen Umverteilung und Ermittlung der neuen Hebesätze zugrunde gelegt. Es findet somit insgesamt keine Erhöhung des Steueraufkommens für die Stadt Gronau statt.

Der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft liegt bei 275 Prozent.