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Bezuschussung zum Mensa-Essen Hier: Antrag der SPD und Bündnis 90 /die Grünen
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Möglichkeit einer Bezuschussung in Höhe von 1,50 Euro pro Mahlzeit wird ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 auf alle Klassen (5.-13.) an allen drei Schulstandorten ausgeweitet.
2. Die Bezuschussung für alle Schülerinnen und Schüler der drei Schulstandorte wird ab dem Schuljahr 2025/2026 auf 2,00 Euro angehoben, sofern der Catering-Anbieter bei seiner Ankündigung auf Preisanpassung bleibt.
3. Der im Haushalt einzustellende Betrag für diese Maßnahme wird auf 100.000 Euro begrenzt.
Antrag der UWG-Fraktion vom 01.12.2024; "Anweisende Beschlüsse des Rates an die Gesellschafterversammlung der QEG"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) weist die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der QEG an, dem vorgelegten Wirtschaftsplan der QEG für das Jahr 2025 in der beantragten und vom Aufsichtsrat empfohlenen Form nicht zuzustimmen. Insbesondere sind der QEG Maßnahmen zu untersagen, die eine Unumkehrbarkeit mit Blick auf die mögliche Errichtung eines Gesundheitszentrums auf dem Kurt-Schumacher-Platz nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für einen Abbruch des Bestandsgebäudes. Dieses ist bis nach einer finalen Entscheidung des neuen Rates über die grundsätzliche Errichtung eines Gesundheitszentrums zu erhalten.
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Reaktivierung des Schülerspezialverkehr Taxi im Stadtgebiet im Zuge der Gleichbehandlung als Notlösung bis zum 31.12.2025 hier: Feststellung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der haushaltslosen Zeit in Höhe von ca. 180.000 € für das Jahr 2025 für die Reaktivierung des Schülerspezialverkehr Taxi im Stadtgebiet im Zuge der Gleichbehandlung als Notlösung bis zum 31.12.2025 sowie für die Konzepterarbeitung / Begleitung – Moderation im Unterausschuss.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Maßnahme, die einen dringenden sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt erfordert. Insofern wird auf die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW festgestellt
Einführung des Kfz-Kennzeichens "GRO"
Die Stadt Gronau strebt die Einführung des Kfz-Kennzeichens „GRO“ an.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vergabe des Kfz-Kennzeichens „GRO“ als freiwillige Option für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
Ausschreibung der Trägerschaft für den Offenen Ganztag und die Übermittagsbetreuung an der Buterlandschule Eilermarkschule Viktoriaschule hier: Feststellung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der haushaltslosen Zeit in Höhe von ca. 1.064.000 € für das Jahr 2025, hochgerechnet auf 4 Jahre ca. 7.879.000 € und bei der Verlängerung um 2 weitere Jahre, ca. 13.469.000 € für die Ausschreibung der Trägerschaft und die Übermittagsbetreuung an der Buterlandschule, Eilermarkschule und Viktoriaschule.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Maßnahme, die einen dringenden sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt erfordert. Insofern wird auf die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW festgestellt.
Anpassung der Sportförderrichtlinien und Umwandlung der Entgeltordnung in eine Gebührenordnung sowie Anhebung der Gebühren
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt, die Anpassung der Sportförderrichtlinien gemäß der Anlage zur Sitzungsvorlage 417/2024 1. Ergänzung zum 01.01.2025 umzusetzen.
Anpassung der Sportförderrichtlinien und Umwandlung der Entgeltordnung in eine Gebührenordnung sowie Anhebung der Gebühren Hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme zur Erhöhung der Entgeltordnung für die Sporthallennutzung des StadtSportVerbandes Gronau e.V.
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Umwandlung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstäten in eine Gebührenordnung gemäß der Anlage zur Sitzungsvorlage unter Berücksichtigung, dass die Anhebung der Gebühren ab dem 01.01.2025 0,50 Euro pro Halleneinheit und ab dem 01.01.2026 weitere 0,50 Euro pro Halleneinheit beträgt.
Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Innenstadt von Gronau Ergänzende Begründung der WEG-Fraktion zu dem Antrag vom 05.11.2024 zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzepts Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen v. 06.12.2024/Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept
Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, zeitnah einen Vorschlag für den Prozess der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes für die kommenden ein bis zwei Jahrzehnte vorzulegen.
- Ein solcher Strategieprozess unter Beteiligung von Bürgergruppen, Gewerbe und Einzelhandel, externen Fachleuten, Politik und Verwaltung soll noch vor der Sommerpause 2025 beschlossen und begonnen werden.
- Die laufenden bzw. in Angriff genommenen Prozesse zur Aufstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) für Epe (Park und Germania Gelände) und die Gronauer Innenstadt sollen als Bausteine in den gesamtstädtischen Entwicklungsprozess integriert werden.
- Der Prozessvorschlag der Verwaltung sollte Informationen zu Zielen, thematischer Breite, zeitlichem und organisatorischem Ablauf, Beteiligungsverfahren sowie möglicher Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros enthalten
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. In einer der nächsten Ratssitzungen wird ein Experte aus dem Bereich Stadtentwicklung (z.B. ein Vertreter des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW) Rahmenbedingungen und Umfang für ein mögliches gesamtstädtisches ISEK vorstellen. Danach trifft der Rat eine Entscheidung, ob ein ISEK und in welchem Umfang durchgeführt wird oder nicht.
Benennung von Straßen im Bebauungsplan Nr. 190 "Markenfort"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der innere Ring (B-Plan Nr. 190) erhält den Namen „Bruno-Jäkel-Ring"
Die Zuwegung von der Straße „Zum-Lukas-Krankenhaus“ erhält den Namen „Markenfortweg“.
Die 1883 errichtete neugotische Kapelle Markenfort ist mit einer touristischen Unterrichtungstafel zu kennzeichnen.
Die Fuß- und Radwege im Bebauungsplan Nr. 190 „Markenfort“ erhalten den Namen (touristischen Unterrichtungstafel) „Prozessionsweg“.
Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Festlegung der Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich „Kottigweg“ -Außenbereichssatzung Kottigweg- 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt:
1. siehe Abwägungstabelle Öffentlichkeit (Anlage 01)
2. siehe Abwägungstabelle Behörden (Anlage 02)
3. Der Rat der Stadt Gronau beschließt aufgrund der §§ 10 Absatz 3 und 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchstabe g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung die Satzung über die Festlegung der Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich „Kottigweg“ – Außenbereichssatzung Kottigweg“ mit der dazugehörigen Begründung.
21. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat beschließt den Erlass der 21. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993 mit Wirkung vom 1. Januar 2025 (Anlage 1).
4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gronau (Westf.) zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Erlass der 4. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom 03.12.2019 (siehe Anlage 1), mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
30. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 30. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) vom 18.12.1980, mit Wirkung vom 01. Januar 2025 (Anlage 1).
Gründung einer Gesellschaft zur Aufnahme der Ladesäulen der Stadtwerke Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gründung einer Gesellschaft zur Aufnahme der Ladesäuleninfrastruktur durch die Stadtwerke Gronau GmbH unter Berücksichtigung der Anpassungen des Gesellschaftsvertrages gemäß der Sachdarstellung der Sitzungsvorlage 651/2024 1. Ergänzung.
Änderungen der Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Gronau GmbH
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) stimmt den Änderungen der Gesellschaftsverträge gemäß der Sachdarstellung der Sitzungsvorlage 698/2024 zu.
Aufnahme der Gemeinden Heek und Legden, sowie Änderung des Gesellschaftsvertrag der Netzinfrastruktur Nordwest GmbH & Co. KG und der Netzinfrastruktur Verwaltungs-GmbH & Co. KG
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Aufnahme der Gemeinden Heek und Legden und der Übernahme des Gasnetzes Legden in die Netzinfrastrukturgesellschaft Nordwest GmbH & Co. KG zu.
2. Der Rat der Stadt Gronau stimmt den hierzu erforderlichen Änderungen in den beigefügten Verträgen, insbesondere der Konsortial- und Gesellschaftsverträgen zu.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreter/innen in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) wählt Herrn Jürgen Wiedenhöft als stellv. sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.