Änderung der Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2025


Haushalte, die kleinere Restabfallbehälter bis 120 Liter nutzen, zahlen künftig monatlich etwa 0,75 bis 1,00 Euro mehr für die kommunalen Abfallentsorgungsdienstleistungen.

Übersicht der Änderungen:

  • Gesamtbelastung: je nach Bestand der Rest- und Bioabfallbehälter Steigerung um ca. 5 bis 6 %.
  • Restmüllgebühren: Erhöhung um 7 bis 9 %, abhängig von der Behältergröße.
  • Biomüllgebühren: bleiben unverändert.

Grund für die Anpassung sind die gestiegenen Restmüllgebühren des Kreises Borken, die sich von 236,48 Euro auf 257,13 Euro pro Tonne erhöhen (+9 %). Diese Entwicklung ist auf Faktoren zurückzuführen, die sich nicht beeinflussen lassen:

  • zusätzliche Kosten für CO₂-Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das seit dem 1. Januar 2024 auch die thermische Behandlung von Abfällen umfasst
  • inflationsbedingten Preisanpassungen bei Fremdentsorgungen
  • gestiegenen Transportkosten
  • höheren Kosten für die Deponienachsorge

Weitere Faktoren sind höhere Ausgaben beim Wertstoffhof aufgrund steigender Sperrmüllmengen, angepasste Entgelte der egw und eine Neuberechnung der Verwaltungskostenbeiträge.

Bei der Restabfallmenge ist eine Mengenreduzierung in Höhe von circa 12 % zu verzeichnen. Dadurch wird ein erheblicher Anstieg der Restmüllgebühren abgemildert.

Die geplante Anpassung der Abfallgebühren tritt in Kraft, wenn der Rat der Stadt Gronau die Abfallgebührensatzung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.