Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) festgelegt. Die jeweiligen Pflichten für die Anlieger:innen können unterschiedlich sein, je nachdem, welche Straße betroffen ist. Eine Tabelle mit den Straßen und den jeweiligen Aufgaben für die Anlieger:innen ist Bestandteil der Satzung.
Fahrbahn- und Gehwegreinigung
Sofern den Grundstückseigentümer:innen die Straßenreinigung übertragen worden ist, ist die Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu reinigen. Befindet sich nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger, erstreckt sich seine Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche entlang des Grundstücks. Sofern die Grundstückseigentümer:innen für die Reinigung des Gehweges zuständig sind, ist der Gehweg in der gesamten Breite zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Unkraut, Laub und sonstigen Verunreinigungen (z.B. Müll). Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass Grundstückseigentümer:innen für die Reinigung der Straße und des Gehweges verantwortlich sind. Ob und in welchem Umfang die Grundstückseigentümer:innen für die Reinigung des Gehweges und/oder die Straße zuständig sind, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis.
Hier geht es zum Straßenverzeichnis.
Reinigung von Pflanzbeeten
Wenn zwischen Fahrbahn und Gehweg oder zwischen Gehweg und Grundstück ein öffentliches Pflanzbeet liegt, sind Grundstückseigentümer:innen ebenfalls für dessen Reinigung verantwortlich. Dies umfasst die Entfernung von Müll, Zigarettenstummeln, Laub und Unkraut, jedoch nicht grünpflegerische Maßnahmen wie Bepflanzen, Düngen, Beschneiden, Mähen und Wässern.
Entsorgung von Schmutz und Laub
Die Stadt Gronau weist darauf hin, dass Schmutz und Laub nicht in die Straßenrinne gefegt werden dürfen, sondern eigenständig entsorgt werden müssen. Fahrbahn und Gehweg sollten mindestens einmal wöchentlich gereinigt werden.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bittet die Stadt um den Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, die in den öffentlichen Bereich hineinragen. Hecken und Sträucher müssen mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Ein Rückschnitt ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ganzjährig zulässig.
Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen die Satzung über die Straßenreinigung können zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Die Stadt Gronau appelliert daher an alle Bürger:innen, ihren Reinigungspflichten nachzukommen, um das Stadtbild sauber und sicher zu halten.