Zum Start des Programms am 23. August können Bürger:innen Förderungen für den Austausch alter, energieintensiver Haushaltsgeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner beantragen. Ebenso wird die Anschaffung von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern gefördert. Ab dem 30.08. folgen dann weitere Fördermöglichkeiten. Diese umfassen Zuschüsse für die Anschaffung von Steckersolaranlagen, sogenannten „Balkonkraftwerken“, sowie Förderungen für Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie zur Umgestaltung von Schottergärten.
Nach der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts kann das Programm starten. Der Klima- und Umweltfonds ist Teil des Klimaschutzkonzepts der Stadt Gronau und wird vollständig durch städtische Mittel finanziert. Insgesamt stehen für die vier Förderbereiche 120.000 Euro zur Verfügung.
Bereits in den vergangenen beiden Jahren bot die Stadt Gronau Förderprogramme, die damals noch durch Mittel vom Land finanziert wurden. Die Nachfrage war in allen Bereichen so groß, dass die verfügbaren Mittel schnell erschöpft waren. Aufgrund dieses Erfolges wurde entschieden, die drei Förderbereiche aus dem Vorjahr erneut aufzunehmen und um einen zusätzlichen Bereich zu ergänzen.
Mit dem neuen Klima- und Umweltfonds möchte die Stadt Gronau ihre Bürger:innen auch in diesem Jahr wieder zu Energiesparmaßnahmen motivieren und sie so bei der Umsetzung unterstützen. Die Stadt sieht in diesem Fonds einen wichtigen Beitrag zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele und zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise.
Gefördert werden daher (bis zur Ausschöpfung der Fördermittel) folgende Maßnahmen in den vier Förderbereichen:
Förderbereich 1: Energie sparen (ab 23. August 2024)
Gefördert wird der Austausch zum Beispiel von Kühlgeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern. Dabei muss das auszutauschende Gerät mindestens 10 Jahre alt sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 200 Euro pro Gerät.
Förderbereich 2: Mobil sein (ab 23. August 2024)
Gefördert wird die Anschaffung eines Lastenrads (elektrisch oder nicht-elektrisch) oder eines Fahrradanhängers. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1.000 Euro für elektrische Lastenräder, 500 Euro für nicht-elektrische Lastenräder und 150 Euro für Fahrradanhänger.
Förderbereich 3: Energie erzeugen (ab 30. August 2024)
Gefördert wird die Anschaffung einer Steckersolaranlage („Balkonkraftwerk“). Die Höhe des Zuschusses beträgt 200 Euro pro Modul für maximal zwei Module.
Förderbereich 4: Artenvielfalt fördern / Kleinklima verbessern (ab 30. August 2024)
Gefördert wird die Anlage eines Gründachs, die Begrünung von Fassaden sowie die Entsiegelung von Schottergärten und befestigten Flächen auf dem Gronauer Stadtgebiet. Die Zuwendung beträgt 10,00 Euro pro m² und ist auf maximal 500,00 Euro pro Grundstück begrenzt.
Antragsberechtigt sind alle Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau, Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau sowie gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird. Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich. Anträge müssen vor der Anschaffung des Fördergegenstandes über ein Onlineformular gestellt werden.
Am 23.08.2024 um 0 Uhr finden Sie die Anträge auf folgender Seite: