Seniorenbeiratswahl in Gronau am 29. August 2024


Der Seniorenbeirat der Stadt Gronau spielt eine zentrale Rolle bei der Vertretung der Interessen der älteren Generation. Die Aufgaben des Seniorenbeirats umfassen eine Vielzahl von Themenbereichen, die für Senior:innen von großer Bedeutung sind. Dazu gehören Wohnen, Wohnumfeld, Verkehr, Sozialwesen, Gesundheit, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Kultur, Bildung und Sport. Der Beirat engagiert sich in diesen Themenkreisen sowohl im öffentlichen als auch im politischen Bereich, wobei er die satzungsgemäße Aufgabe hat, die Belange der älteren Bevölkerung in der Stadt Gronau zu vertreten.

Um die vielseitigen Aufgaben noch effektiver bewältigen zu können, hat der Seniorenbeirat verschiedene Arbeitsgruppen (AGs) gebildet. Diese orientieren sich thematisch an den Ausschüssen des Rates der Stadt Gronau. Eine besondere Bedeutung kommt dem Beirat durch seine Mitsprache- und Antragsrechte in den Sitzungen des Rats und der Ausschüsse zu. Damit stellt der Seniorenbeirat sicher, dass die Anliegen der Senior:innen in den politischen Gremien der Stadt gehört und berücksichtigt werden.

Seniorenbeiratswahl 2024

Für die kommende Wahlperiode stellen sich insgesamt 19 Kandidat:innen zur Wahl. Darunter befinden sich sowohl Mitglieder des bisherigen Beirats als auch neue Bewerber:innen. Die Bewerber:innen haben sich kurz vorgestellt:

Alle Wahlvorschläge finden Sie hier.

Wichtige Informationen zur Wahl:

Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, Donnerstag, den 29. August 2024, bis 11 Uhr im Wahlbüro der Stadt Gronau (Neustraße 31) eingegangen sein. Wahlbriefe können unfrankiert und somit kostenfrei über die Deutsche Post an die Stadt Gronau gesendet oder direkt im Wahlbüro eingeworfen werden.

Das Ergebnis der Seniorenbeiratswahl wird unmittelbar nach der Auszählung am Wahltag auf der Website der Stadt Gronau bekannt gegeben.

Die Stadt Gronau weist nochmals darauf hin, dass die Wahl ausschließlich per Briefwahl durchgeführt wird und die Stimmabgabe nur gültig ist, wenn der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahltag (29.08.2024), 11 Uhr, im Wahlbüro eingegangen ist.


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