Ergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses


Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

  • Bürgerantrag vom 28.06.2024 "Neustart des Beirates für Menschen mit Behinderungen (früher Behindertenbeirat) Stadt Gronau"

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau nimmt die der Vorlage 385/2024 beigefügten Stellungnahme der Verwaltung sowie folgenden Sachstand zur Kenntnis: Der Behindertenbeirat der Stadt Gronau ist nach wie vor aktiv. In diesem Zusammenhang wird auf die Richtlinie zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gronau (Westf.) verwiesen, wonach der Behindertenbeirat halbjährlich tagt (10-13 Pkt. 2.3). Aufgrund der Vakanz der Stelle „Behindertenbeauftragte“ bis zum 01.08.2024 wird eine Beiratssitzung bis zum Jahresende 2024 anvisiert. Durch die Stellvertretung konnten weiterhin die regelmäßigen Sprechstunden (10-13 Pkt.1.3) sowie eine durchgängige Erreichbarkeit für die Mitglieder des Behindertenbeirates gewährleistet werden.

    Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Bürgerantrag „Neustart des Beirates für Menschen mit Behinderungen (früher Behindertenbeirat)“ wird zur weiteren Beratung an den Behindertenbeirat der Stadt Gronau verwiesen.

  • Bürgerantrag vom 12.08.2024 "Verkehrliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich Heerweg / An der Eßseite sowie auf dem Heerweg in Höhe der Pater-Diekmann-Straße"

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss: Der Bürgerantrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz verwiesen. 

  • Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gronau Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen eines Ausschreibungsverfahrens für das Germania-Gebäude und das Germania-Areal

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Fachanwalt/Fachbüro die Voraussetzungen für eine Konzeptvergabe des Germania Geländes (mit Ausnahme der Kita-Fläche) als Ausschreibungsverfahren zu prüfen und zu erarbeiten. Die Ergebnisse aus dem ISEK Verfahren sollen berücksichtigt werden.


  • Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 01.02.2023; Probemöglichkeiten für Chöre und Kapellen - Unterstützung von lokalen Musikschaffenden

    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

    Die Stadt Gronau berücksichtigt beim Bau der Buterlandschule sowie der Bernhard-Overberg-Schule die beschriebenen Räumlichkeiten und schafft somit Raum für die Unterbringung der lokalen Musikschaffenden an den beiden Schulstandorten unter weiterer Begleitung der Kulturbüro Gronau GmbH. Die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die ehemalige Pestalozzischule wird dann konkretisiert, sobald der Standort weiterentwickelt werden.

  • Digitale Lichtbilderstellung für den Antragsprozess elektronischer Dokumente (Personalausweise und Reisepässe) ab dem 01.05.2025; Anschaffung zweier Aufnahmesysteme für den Rathaus-Service in Gronau und Epe

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten Anschaffung zweier Aufnahmesysteme für den Rathaus-Service zur digitalen Lichtbilderstellung in Gronau und Epe zu.

  • Sachstandsbericht Projektentwicklung Hertieareal und Kurt-Schumacher-Platz

    Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht von Frau Wigbels und Herrn Schulte zur Kenntnis.

  • Bewirtschaftung des Parkplatzes im Hertieareal

    Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

    Die Bewirtschaftung des Parkplatzes im Hertieloch erfolgt über eine Parkscheibenregelung mit einer maximalen Parkdauer von 3 Stunden in der Zeit von 9 bis 18 Uhr.


  • Historisches Rathaus an der Bahnhofstrasse

    Der Haupt- und Finanzausschuss nehmen den in der Sitzung vorgestellten Planungstand und die damit verbundene Kostenberechnung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung incl. Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen sowie die bauliche Umsetzung des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse.

  • Neubau und Sanierung der Bernhard-Overbergschule

    Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss: Der Einsparvorschlag der Ergänzungsvorlage wird übernommen und die Planung entsprechend ausgerichtet.



  • Neubau und Sanierung der Bernhard-Overbergschule Hier: Schreiben des Heimatverein Epe e.V. vom 06.08.2024

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Schreiben des Heimatverein Epe e.V. zur Kenntnis.

  • Sachstandsbericht Martin-Luther-Schule

    Der Haupt- und Finanzausschuss fasst folgenden Beschluss:

    1. Die bauliche, konstruktive und gestalterische Konzeption entsprechend des vorgestellten Vorentwurfs wird zur Grundlage des weiteren Planungsprozesses gemacht. Die vorgestellte Planung wird fortgeführt.
    2. Nach Fertigstellung der Leistungsphase 3 durch das Architekturbüro und allen beteiligten Fachplanern, wird der Planungsentwurf, sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 erneut dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zum Beschluss vorgelegt. Die Haushaltsmittel werden dann entsprechend für die Folgejahre angepasst.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Fassadengestaltungen, inklusive einer Klinkerfassade, einen 80jährigen Abschreibungszeitraum zu erarbeiten.



  • Sachstandsbericht zum Planungsstand Neubau/Umbau von Schulbaumaßnahmen

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

    • Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Weiterführung der beauftragten Planungen sämtlicher Schulbaumaßnahmen. 
    • Die Baumaßnahmen Bernhard-Overberg-Schule, Buterlandschule und Martin-Luther-Schule werden nach Abschluss der Leistungsphase 3 im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur vorgestellt und der Baubeschluss eingeholt. Nach Bauantragstellung erfolgt die weitere Beauftragung der ausstehenden Planungsleistungen, damit den Planungsbüros Planungssicherheit gewährt werden kann.


  • Vorbereitung der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Innenstadt von Gronau als Grundlage für die Städtebauförderung

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss: 

    • Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für die Innenstadt von Gronau vorzubereiten. 
    • Die Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Erarbeitung eines ISEK an einen externen Dienstleister mit dem geplanten Umgriff sind dem Rat der Stadt Gronau nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss: 

    1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) zu.
    2. Der Rat der Stadt Gronau weist die Vertretungen der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der WFG an, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.


  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Stadtwerke Gronau GmbH

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss zu fassen: 

    1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Verlängerung des beigefügten Betrauungsaktes der Stadt Gronau für die Stadtwerke Gronau GmbH um weitere zehn Jahre gemäß beigefügtem Vertragstext zu und ermächtigt die Verwaltung, den Betrauungsakt an die Stadtwerke Gronau GmbH zu erlassen.
    2. Die Kapitalvertreter der Stadtwerke Gronau GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke Gronau GmbH einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der Stadtwerke Gronau GmbH den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat.
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die Stadtwerke Gronau GmbH vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient.


  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH (WTG)

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss zu fassen: 

    1. Die Stadt Gronau betraut die WTG mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes. 
    2. Die Kapitalvertreter der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der WTG einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der WTG den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat. 
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die WTG vorzunehmen, soweit die einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient.
  • Erlass eines Betrauungsaktes für die Kulturbüro Gronau GmbH

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss zu fassen:

    1. Die Stadt Gronau betraut die Kulturbüro Gronau GmbH (KB GmbH) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes.
    2. Die Kapitalvertreter der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung der KB GmbH werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der KB GmbH einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der KB GmbH den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat. 
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsweise Änderungen des beschlossenen Betrauungsaktes für die KB GmbH vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren Betrauung dient. 
  • Spenden resultierend aus anteiligen Gewinnabführungen der Sparkasse Westmünsterland

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Rat beschließt, dass die anteilige Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland in geplanter Höhe laut Haushaltsplan 2024 erfolgt und gemäß den Berechnungen in den Anlagen wie folgt ausgezahlt werden soll: 

    • Kindergärten in Gronau und Epe (Anlage 1) 40.800,00 € 
    • Schulen in Gronau und Epe (Anlage 2) 80.450,00 €
  • Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: 

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Beteiligungsbericht 2022 der Stadt Gronau. 

  • Budgetbericht für das II. Quartal 2024

    Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das II. Quartal 2024 zur Kenntnis.

  • Kündigung von Mietverträgen von als Notunterkünften genutztem Wohnraum im Rahmen der Haushaltskonsolidierung

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur geplanten Vorgehensweise.