Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Einwohnerfragestunde
Insgesamt stellten vier Einwohner:innen Fragen zu den Themen:
- geplante Fahrradroute durch den Stadtpark (Fragen von Klaus Wiedau)
- Demonstrationen im März - Nutzung der Toilettenanlagen in der Bürgerhalle (Frage von Frank Kirste)
- Kosten im Rahmen des Bürgerentscheids (Frage von Rene Wiemer)
- verkehrliche Situation an der Enscheder Straße / Fußgängerzone (Frage von Frans Oortman)
- Sperrung von Fahrradstraßen (Frage von Ute Schepers-Engel)
Ausschreibung Trägerschaft OGS und ÜMI Zusätzlicher Finanzbedarf für den Haushalt 2024 Ansatzerhöhung im Produkt 03.01.01
Der Rat beschließt im Produkt 03.01.01 (Grundschulen) den Ansatz für Zuschüsse für übrige Bereiche von 2.393.840,00 € um 43.000 € auf 2.436.840 € zu erhöhen, in der Fortschreibung ab 2025 ff jährlich um 105.000 €.
Lückenschluss Fahrradverbindung Eschweg-Innenstadt Gronau
Der Rat diskutiert über die unten genannten Varianten und beschließt die Verweisung an den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz. Vorab soll es einen Ortstermin geben.
Lückenschluss Fahrradverbindung Eschweg-Innenstadt Gronau (Liste der zu fällenden Bäume)
Der Rat nimmt die Liste der zu fällenden Bäume zur Kenntnis. Ein Beschluss für eine Variante wird nicht getroffen. Die Angelegenheit wird in den nächsten Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz erneut beraten.
Im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz wurde am 16.04.2024 gefordert, dass eine Auflistung der voraussichtlich zu fällenden Bäume, der einzelnen Varianten (1-3) im Rat dargestellt wird. Hierbei handelt es sich um eine Prognose. Bei der späteren Entwurfsplanung können sich noch Änderungen ergeben.
Variante 1
Voraussichtlich werden 25 Bäume gefällt. Untenstehend die Liste der einzelnen Baumgattungen.
- 1x Eiche ⌀ 60 cm
- 10x Rotbuche ⌀ 15 cm - 30 cm (5x), ⌀ 40 cm - 50 cm (3x), ⌀ 70 cm - 80 cm (2x)
- 1x Eibe ⌀ 60 cm
- 2x Linde ⌀ 60 cm
- 8x Birke ⌀ 60 cm
- 1x Scheinzypresse ⌀ 60 cm
- 2x Ahorn ⌀ 15 cm - 30 cm
Variante 2
Voraussichtlich werden 32 Bäume gefällt. Untenstehend die Liste der einzelnen Baumgattungen.
- 6x Eiche ⌀ 40 cm - 60 cm
- 11x Rotbuche ⌀ 10 cm - 30 cm (7x), ⌀ 40 cm - 50 cm (2x), ⌀ 70 cm - 80 cm (2x)
- 1x Ahorn ⌀ 90 cm
- 8x Linde ⌀ 70 cm - 100 cm
- 3x Hainbuche ⌀ 35 cm
- 1x Fächerblattbaum ⌀ 15 cm
- 1x Normann Tanne ⌀ 40 cm
- 1x Weide ⌀ 60 cm
Varinate 3
Voraussichtlich werden 31 Bäume gefällt. Untenstehend die Liste der einzelnen Baumgattungen.
- 14x Eiche ⌀ 40 cm (1x), ⌀ 50 cm - 60 cm (9x), ⌀ 75 cm - 100cm (4x)
- 3x Rotbuche ⌀ 15 cm - 45 cm
- 4x Ahorn ⌀ 20 cm - 35 cm (3x), ⌀ 80 cm (1x)
- 5x Birke ⌀ 60 cm
- 2x Hainbuche ⌀ 30 cm - 45 cm
- 1x Blutpflaume ⌀ 40 cm
- 1x Baumhasel ⌀ 50 cm
- 1x Platane ⌀ 140 cm
Lückenschluss Fahrradstraßen Epe
Der Rat beschließt den Lückenschluss Eschweg nach dem angefügten Plan (Anlage 1) und den Lückenschluss Riekenhofweg nach dem angefügten Plan (Anlage 2).
- Die Verwaltung wird beauftragt, drei Maßnahmen, als zusammenhängendes Konzept bei der Bezirksregierung Münster einzureichen und einen Förderantrag zu stellen. Nach Erhalt der Fördermittelgenehmigung, ist die Planung auszuarbeiten und dem Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz erneut vorzustellen.
Oberflächenbehandlung auf Stadtstraße und Wirtschaftswege 2024 -Vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitteln-
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Angelegenheit ohne Beschlussempfehlung in den nächsten Rat zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste vorzulegen, aus der hervorgeht, für welche Straßen und Wege die vorgesehene Oberflächenbehandlung unaufschiebbar ist und daher vorzeitig Mittel benötigt werden.
Abschließende Beratung des Gesamtbudgets 2024 Verabschiedung der Haushaltssatzung
Der Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
Abschließende Prüfung der Zulässigkeit des kassatorischen Bürgerbegehrens "Stimme für den Bürger" gegen die 1. Änderungssatzung vom 22.06.2023 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 (nachfolgend: Abfallentsorgungssatzung) sowie gegen die 2. Änderungssatzung vom 24.10.2023 zur Abfallentsorgungssatzung gem. § 26 Abs. 2 S. 7 Gemeindeordnung NRW - 1. Ergänzung
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Stimme für den Bürger“ gegen die 1. Änderungssatzung vom 22.06.2023 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 (nachfolgend: Abfallentsorgungssatzung) sowie gegen die 2. Änderungssatzung vom 24.10.2023 zur Abfallentsorgungssatzung gem. § 26 Abs. 2 S. 7 Gemeindeordnung NRW.
- Der Rat der Stadt Gronau nimmt zur Kenntnis, dass die Frist zur Einreichung der notwendigen 2.693 Unterschriften für das Bürgerbegehren mit Ablauf des 15.04.2024 endet.
- Der Rat der Stadt Gronau entspricht dem zulässigen Bürgerbegehren in der Sache nicht, sodass innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen ist: Sind Sie dafür, dass entgegen der Beschlüsse des Rates der Stadt Gronau (Westf.) vom 10.05.2023 und 27.09.2023 die Abfallentsorgungssatzung dahingehend geändert wird, dass
- die Restmüllbehälter („graue Tonnen“) nicht mehr alle 4 Wochen, sondern wie bis zum 31.12.2023 wieder alle 2 Wochen geleert werden und
- für die Abfallentsorgung auch wieder Restmüllbehälter in den Größen von 50 Litern zugelassen werden sowie mindestens ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden muss und
- die Grundstückseigentümer wieder ihre eigenen und zuvor selbst beschafften Restmüllbehälter (50 Liter – 240 Liter) für die Abfallentsorgung benutzen dürfen sowie wieder für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmüllbehälter verantwortlich sind?
4. Der Rat der Stadt Gronau nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister den Tag des Bürgerentscheides auf Sonntag, den 14.07.2024 festgelegt hat.
5. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, im nächsten Ältestenrat und im nächsten Haupt- und Finanzausschuss ausführlich darzustellen, wie er die Wahlberechtigten auf den Bürgerentscheid vorbereiten wird, damit diese leicht erkennen können, wie wichtig eine Ablehnung des Bürgerentscheides ist sowie die Nachteile für die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und die hohen Mehrkosten für alle klarwerden.
Neubau Kita Dinkelnest - hier: Raumprogramm
Der Rat beschließt das erweitere Raumprogramm für den Neubau der Kita Dinkelnest mit einer Mehrfläche als Grundlage für die weiteren Planungen. Die Mehrkosten werden bis zu einer Refinanzierung durch das Land von der Stadt Gronau getragen. Die Umsetzung des erweiterten Raumprogramms und die etwaige Übernahme der daraus resultierenden Mehrkosten erfolgt in Abhängigkeit der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 durch den Rat der Stadt Gronau.
Antrag der SPD Fraktion: Benennung einer Fläche im Stadtpark als „Platz für Vielfalt und Toleranz“
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Platz im Stadtpark Gronau im Bereich der Gedenkstätte 10+1 Bäume als „Platz für Vielfalt und Toleranz“ zu benennen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt.
Anna-Merian-Straße – Korrektur des Straßennamens
- Der Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Umfrage zur Umbenennung bzw. Beibehaltung des Straßennamens „Anna-Merian-Straße“ und beschließt, den o.g. Straßennamen beizubehalten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Straßennamensschild „Anna-Merian-Straße“ um ein Hinweisschild unter dem Straßennamensschild mit dem Namen (Maria Merian) zu ergänzen.
115. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Lasterfeld - Biogasanlage Preister", Stadtteil Epe Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Preister", Stadtteil Epe Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Die 115. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Lasterfeld – Biogasanlage Preister“, Stadtteil Epe und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Preister“, Stadtteil Epe, werden gem. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt für das Plangebiet.
Das Plangebiet liegt im Südosten des Stadtteils Epe, unmittelbar an der Stadtgrenze zur Gemeinde Heek. Der Umgriff der Bauleitpläne umfasst die Flurstücke 132 und 133 (tlw.) der Flur 40, Gemarkung Epe.
Leitbild und Markenprozess für die Stadt Gronau
Der Rat beschließt die Vertagung bis der Haushalt 2024 verabschiedet ist.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften
- Der Rat der Stadt Gronau bestellt Herrn Andreas Brüggemann als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Chance gGmbH und der GfA mbH sowie Herrn Marko Kalitzki als seinen persönlichen Stellvertreter.
- Der Rat nimmt Kenntnis, dass das Berufskolleg für Technik Ahaus Herrn Claus-Martin Wiesenmüller als Nachfolger für Herrn Ulrich Kipp zum beratenden Mitglied und Frau Verena Bußjan als seine persönliche Stellvertreterin im Jugendhilfeausschuss bestellt hat.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine Berichte aus den Gremien.
Mitteilungen der Verwaltung
- Stadtbaurat Gross-Holtick informiert über den Tag der Städtebauförderung am 04.05.2024. Mitarbeitende der Stadtplanung werden Führungen durch die Innenstadt anbieten.
- Bürgermeister Doetkotte berichtet über die Möglichkeit, beim STADTRADELN vom 01.05.2024 - 21.05.2024 mitzumachen.
- Bürgermeister Doetkotte informiert, dass zur Europawahl am 09.06.2024 ab 17 Uhr ein Wahlstudio im Tagungszentrum der EUREGIO eingerichtet wird. Dies in Kooperation mit der Gemeente Enschede und der EUREGIO.
Personalangelegenheit – Besetzung einer Führungsposition
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Besetzung einer Führungsposition.
Fridtjof-Nansen-Realschule, Erweiterung, Umbau und Sanierung - Vergabe der Fensterbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau erteilt den Zuschlag für die Fensterbauarbeiten.
Endausbau der Maria-Martin-Straße, Vergabe der Straßenbauarbeiten
Der Rat der Stadt Gronau erteilt den Zuschlag für die Straßenbauarbeiten der Maria-Martin-Straße.
Auftragsvergabe zur Trägerschaft der OGS und ÜMI
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt, dass der Auftrag für die Trägerschaft der OGS und ÜMI erteilt wird. Die Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. §82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW. Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme wird festgestellt.
Antrag auf Finanzierung der Miete für eine Kindertagesstätte
Der Rat der Stadt Gronau lehnt den Antrag ab.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Es gab keine keine Berichte aus den Gremien.