Restmüllbehälter: Rat beschließt aktuell die Änderung der Abfallsatzung


Im Juli 2023 wurde bereits über die Änderungen zum Thema „Restmüll“ informiert. Aufgrund der vielen Rückmeldungen hat der Rat der Stadt Gronau am 27.09.2023 eine Änderung der Abfallsatzung beschlossen. Hierüber sollen alle Grundstücksbesitzer:innen ausführlich informiert werden und werden deshalb in den nächsten Tagen ein Schreiben erhalten.

Die Änderungen ab 01.01.2024
Der Abfuhrrhythmus der Restmüllbehälter wird ab dem 01.01.2024 von einer zweiwöchentlichen Leerung auf eine vierwöchentliche Leerung umgestellt. Diese Änderung erfolgt, um Kosten einzusparen bzw. Kostensteigerungen an anderen Stellen (z.B. CO2-Abgabe, Energiepreise) aufzufangen. Bei der vierwöchentlichen Leerung wurden unter anderem Erfahrungswerte von umliegenden Städten und Gemeinden zugrunde gelegt. Der neue Rhythmus führt zusätzlich zu einer effizienteren Auslastung der Fahrzeuge.

Infolge des neuen Abfuhrrhythmus benötigen viele Haushalte eine größere Restmülltonne. Dieses nimmt die Stadt Gronau zum Anlass, neue Restmüllbehälter ab dem 01.01.2024 zur Verfügung zu stellen. Gibt es zukünftig Änderungen in einem Haushalt, z.B. durch die Geburt eines Kindes oder den Einzug oder Auszug eines Familienangehörigen, wird ein entsprechender Restmüllbehälter auf Anforderung von der Stadt Gronau zur Verfügung gestellt. Somit wird der kostenfreie Austausch der Restmüllbehälter für die Bürger:innen vereinfacht.

Neu beschlossen wurde auch die 60-Liter-Restmülltonne.

Das Mindestbehältervolumen beim Restmüll ist aufgrund des aktuellen Ratsbeschlusses vom 27.09.2023 auf 7,5 Liter pro Person pro Woche festgesetzt worden. Somit ergibt sich gegenüber der langjährigen „alten“ Regelung kein Unterschied – auch hier waren 7,5 Liter pro Person und Woche vorgesehen.

Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung:

  • 60 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter
  • 1.100 Liter

Die konkreten Gebühren ab dem 01.01.2024 stehen zurzeit noch nicht verbindlich fest. Aus diesem Grund erhalten die Bürger:innen mit dem nächsten Anschreiben zunächst ein beispielhaftes Gebührenmodell. Ab dem 01.01.2024 werden die Gebühren degressiv berechnet. Bei dieser Berechnung sinkt die Abfallgebühr pro Liter bei zunehmender Größe der Mülltonne. Die Gebühren sind Jahresgebühren. Es ist zudem möglich, eine Entsorgungsgemeinschaft mit den direkten Nachbarn zu bilden, um somit die „passende“ Restmülltonne zu erhalten.

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