Bereits in der Vergangenheit war das Aufbringen von Piktogrammen auf Fahrbahnen, u.a. durch einen Antrag der SPD, immer wieder ein Thema für bestimmte Straßen. Jedoch gab es hierzu lange keine rechtlichen Vorgaben. Am 25.01.2023 wurde vom Verkehrsministerium der Erlass „Piktogrammketten auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen“ veröffentlicht, der die Markierung mit Piktogrammen ermöglicht.
Durch die neu geschaffene Möglichkeit des Erlasses, wurde auf Bestreben der Politik und der Verwaltung am 11.05.2023 eine Verkehrsschau durchgeführt. Geprüft wurden Punkte, an denen es begleitende, aber nicht benutzungspflichtige Radwege und Konflikte mit dem Autoverkehr gibt. In der Verkehrsschau wurde beschlossen, dass Piktogramme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zunächst in der Königstraße aufgetragen werden sollen.
In der Königstraße liegt ein nichtbenutzungspflichtiger Radweg vor. Der Radweg ist durch das anders gefärbte Pflaster zu erkennen. Da dieser Radweg jedoch nicht die erforderlichen Breiten einhält, musste die Benutzungspflicht des Radwegs aufgehoben werden. Das bedeutet, dass der Radverkehr an diesen Straßen die Wahl hat, ob auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn gefahren wird. Die jetzt aufgebrachten Piktogramme sollen dem Kfz-Verkehr verdeutlichen, dass der Radverkehr auch auf der Fahrbahn fahren darf. Die Piktogrammketten sollen somit die Verkehrssicherheit des Radverkehrs und das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrenden verbessern.
Bei der Königstraße handelt es sich dadurch aber nicht um eine Fahrradstraße. Der Kfz-Verkehr darf dort weiterhin fahren. Es ist jedoch immer damit zu rechnen, dass auch Radfahrer:innen die Fahrbahn nutzen.