Ergebnisse des Rates


  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vom 06.04.2023; "Quartiersentwicklung Kurt-Schumacher-Platz"

    Der Rat der Stadt Gronau schließt sich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an und beschließt:

    1. Die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Stadt Gronau beauftragt, ein Gesundheitszentrum (Gebäude 2) am Kurt-Schumacher-Platz in Gronau zu errichten.

    2. Das vorgesehene Baufeld für das Gesundheitszentrum ist frei zu machen. Die möglichen Umsetzungsvarianten im Hinblick auf das Tiefgaragenareal unter dem Baufeld des Gesundheitszentrums sind schnellstmöglich durch die Verwaltung zum Beschluss vorzulegen und sollen im Rahmen der Vorschläge unter anderem auch das Ziel berücksichtigen, dass die Realisierung des Gesundheitszentrums und des Gastronomiegebäudes (Gebäude 1) auf dem Kurt-Schumacher-Platz unabhängig voneinander erfolgen kann. Dabei muss eine Realteilung des Grundstücks gewährleistet werden.

    3. Für die Realisierung des Gesundheitszentrums soll ein zweistufiges Verfahren initiiert werden, um auch alternative architektonische Umsetzungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt zu bekommen. Die Verwaltung soll hierzu ein zeiteffizientes Verfahren vorschlagen. Für das Gesundheitszentrum ist ein architektonischer Bezug zur textilen Vergangenheit Gronaus wünschenswert, dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe.

    4. Das Gesundheitszentrum ist auf dem vorgesehenen Baufeld mit 4-5 Stockwerken zu errichten. Das Haus soll überwiegend mit Hausarztpraxen belegt werden. Facharztpraxen sollen die Ausnahme bilden, eine Konkurrenz (z.B. durch Abwerben) zu den ortsansässigen Krankenhäusern ist zu vermeiden. Im Erdgeschossbereich des Gesundheitszentrums soll prioritär eine Nutzung durch eine Apotheke und Einzelhandel (möglichst mit Gesundheitsbezug) forciert werden. In den oberen Geschossbereichen soll eine Wohnnutzung (ggf. bevorzugt für medizinisches Fachpersonal) ermöglicht werden, sofern eine Nutzung für medizinische Zwecke nicht umsetzbar ist.

    5. Die baulichen Maßnahmen an der bestehenden Tiefgarage und die Bebauung auf dem Kurt-Schumacher-Platz mit dem Gebäude 1 für die Gastronomie und Indoor-Spielplatz erfolgen durch die Stadtwerke Gronau GmbH.

    6. Die Bereiche Tiefgarage, Gesundheitszentrum und Gastronomiegebäude auf dem Kurt-Schumacher-Platz werden mit höchster Priorität behandelt.

    7. Auf dem ehemaligen „Hertie-Arial“ sollen zwei Gebäude errichtet werden. Folgende Nutzungsaufteilung wird in den weiteren Planungen angestrebt:

    a) „Gebäude 3“ (Mittelgebäude): Einzelhandel (1,5 Geschosse), Stadtverwaltung (1,5 Geschosse), weitere Büro- und Dienstleistungsflächen und/oder Wohnnutzung (1 Geschoss), Wohnnutzung (1 Geschoss). Das Gebäude soll möglichst ab dem 3 oder 4 Obergeschoss von der Kubatur aufgelockert und im Hinblick auf die Fassade strukturiert werden.

    b) „Gebäude 4“: Einzelhandel (Mindestens 1 bis 1,5 Geschosse), Büro- und Dienstleistungsflächen (Mindestens 1 Geschoss), weitere Geschosse mit beispielsweise Büro-Dienstleistungsflächen, Wohnflächen und anderweitige Nutzungen.

    8. Die neu zu errichtenden Gebäude 2-4 sollen architektonisch möglichst aufeinander abgestimmt sein.

    9. Die Verwaltung prüft kurzfristig in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht für das „Gebäude 3“, wie bei dem angeführten gewünschten Mix die Errichtung effizient realisiert werden kann. Hierbei soll insbesondere eine Errichtung durch die QEG Berücksichtigung finden. Sollte dies nicht machbar sein, sollen Alternativen aufgezeigt werden.

    10. Für das „Gebäude 4“ wird eine privatwirtschaftliche Realisierung favorisiert.

    11. Die politischen Beschlüsse zum Bergfried bleiben bestehen.

  •  Antrag der UWG-Fraktion vom 30.04.2023; "20 Jahre LAGA in Gronau und Epe-Jubiläum"

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge des 20-jährigen Jubiläums „LAGA Gronau-Losser“ ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, um von Ende Juni bis Mitte September 2023 kostenlose Sport- und Fitnessangebote für Jedermann und -frau auf dem LAGA-Gelände und ggf. den städtischen Parks anzubieten. Das Stadtmarketing, der Stadtsportverband, die Sportvereine und andere Akteure sind hierbei einzubinden.


  • Antrag der UWG-Fraktion vom 30.04.2023; "Beschlusskontrolle"

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

    1. Für die Sitzungen des Rates und seiner Gremien wird eine Beschlusskontrolle eingeführt. Sie wird als regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Sitzungen des Rates aufgenommen und enthält die Beschlussvorlage des jeweiligen Gremiums mit der Angabe zur Sache, Beschlussdatum, Umsetzungsfrist und Verantwortlichkeit für die Umsetzung. Umsetzungsverzögerungen sind kurz zu begründen. Es erfolgt keine Aussprache.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Schulung für das bestehende System unter Zuhilfenahme der Firma Sternberg zu organisieren.

    3. Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gronau wird zudem wie folgt ergänzt:

    § 4 Aufstellung der Tagesordnung

    (2) Als regelmäßige Punkte sind auf die Tagesordnung zu setzen:

    • Beschlussfähigkeit,
    • Niederschrift,
    • Beschlusskontrolle,
    • Mitteilungen der Verwaltung,
    • Anfragen.

    (5) Der Bürgermeister führt eine Liste über die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, in die Dokumenten-Nummer, das Datum der Beschlussfassung und der aktuelle Stand der Umsetzung aufzunehmen sind. Diese Liste wird dem Rat bzw. den Ausschüssen in jeder Sitzung in aktualisierter Form zur Kenntnis vorgelegt. Es erfolgt keine Aussprache.

  • Umsetzung des Gesundheitszentrums am Kurt-Schumacher-Platz und Teilaufhebung des Ratsbeschlusses vom 26.10.2022 (Gründung einer kommunalen Genossenschaft, TOP 6)

    Der Rat beschließt eine Teilaufhebung seines Beschlusses vom 26.10.2022 (TOP 6) in den Teilbeschlusspunkten 1 bis (NEU:) 8 (nachrichtlich vorher: 7) mit Ausnahme der Punkte 4 (Gründung der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)) und 5 (Stammkapitaleinlage in Höhe von 25 T€).

  • Sicherstellung der ärztlichen Versorgung – Projektentwicklung Gesundheitszentrum

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:

    Das Projekt Gesundheitszentrum wird mit der bisherigen durch Ratsbeschlüsse vorgegebenen inhaltlichen Ausgestaltung weiterverfolgt. Ein kommunales MVZ wird nicht errichtet.

  • Antrag der Fraktion GAL//Die Linke "Unterstützung für gehörlose und hörbehinderte Menschen"

    Der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen bei zukünftigen Einladungen zu Sitzungen und Veranstaltungen einen Hinweis aufzunehmen, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen, die auf Gebärdensprache/Dolmetscher angewiesen sind, einen entsprechenden Antrag bei der Verwaltung stellen können.

  • Integrationskonzept der Stadt Gronau – 3. Fortschreibung

    Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss: Die 3. Fortschreibung des Integrationskonzeptes wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

    1. Punkt 8.1 (Anlage 1 Belegungskonzept für Unterkünfte der Stadt Gronau) wird nicht Bestandteil des Integrationskonzeptes.
    2. Punkt 8.2 (Anlage 2 Benutzungsordnung für Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen in Übergangswohnheimen/Notunterkünften der Stadt Gronau) wird nicht Bestandteil des Integrationskonzeptes.
    3. Punkt 8.4 (Anlage 4 Nutzungsordnung für die städtische Einrichtung „Haus der Begegnung“) wird nicht Bestandteil des Integrationskonzeptes.
    4. Punkt 8.3 (Anlage 3 Liste der Kooperationspartner) wird zu Punkt 8.1.
    5. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Mitarbeitendenkonzept für den Bereich Hausmeisterdienste und technische Dienste des Hauses der Begegnung vorzulegen. Die diesen Themenbereich ergänzende Hausordnung, ein Belegungskonzept sowie ein Schutzkonzept wird mit dem Mitarbeitendenkonzept den Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Digitales sowie Planen, Bauen und Denkmalschutz zwecks Vorberatung und eigener Beschlussempfehlung vorgelegt.


    Weiterhin wird folgender Beschluss gefasst:

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die insbesondere aktiv werden sollte als neutrale, externe Vermittlungsstelle bei Unstimmigkeiten zwischen Beteiligten mit allen verwaltungsseitig Beauftragten in Sachen Integration, mit den weiteren Beteiligten des Integrationsnetzwerkes, auch zum Beispiel mit den zuständigen Hausmeistern im Haus der Begegnung. 

    Die Beschwerdestelle ist die zentrale und unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen in Gronau. Die beauftragten Personen handeln im öffentlichen Auftrag und haben neben den gesetzlichen Bestimmungen vornehmlich das Wohl der Betroffenen zu berücksichtigen. Fachlich unterliegt diese Stelle keinen Weisungen, weder von Seiten der Stadt Gronau, noch von einem im Integrationskonzept aufgeführten Kooperationspartner.

    Die Mechanismen müssen niederschwellig, transparent und allen verständlich sein und den Geflüchteten die Sicherheit geben, dass sich eine Beschwerde nicht nachteilig auf ihre persönliche Situation und Bleibeperspektive auswirkt.

    Alle eingegangenen Beschwerden sind unter Achtung des Prinzips der Vertraulichkeit systematisch zu dokumentieren.

    Eine zeitnahe Rückmeldung über den Fortgang des Beschwerdeverfahrens ist sicherzustellen.




  • Neubau des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse

    Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung inklusive Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen sowie die bauliche Umsetzung des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse.

    Bei positiver Beschlussfassung im Fachausschuss wird die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in 2023 zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am neuen Rathaus (Mühlenwehr) zu erstellen. Die Haushaltsmittel werden aus dem Budget für den Bau des historischen Rathauses bereitgestellt.

  • 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 mit Wirkung vom 1. Januar 2024.

    Die Verwaltung wird beauftragt bis zur ersten Sitzung der HFA nach der Sommerpause ein oder mehrere Vorschläge vorzulegen, wie man ab dem 01.01.2024 nach Umstellung auf die im Satzungsentwurf vorgesehene 4-wöchentliche Restmüllleerung Bürgern mit "Pampersaufkommen" helfen kann.


Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in einer Ratssitzung am 22.05.2023, 18 Uhr, erneut öffentlich beraten. Hintergrund ist, dass am 10.05.2023 nicht über den gesamten Zeitraum der öffentlichen Sitzung der Zugang zum Ratssaal sichergestellt war. Daher werden die Tagesordnungspunkte ab TOP 11 erneut beraten.