Ergebnisse des HFA


Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen. 

  • Bürgerantrag vom 20.04.2023 der Anliegerinnen und Anlieger des Leinsamen-, Buchweizen-, Klee- und Flachsweges in Gronau zum geplanten Straßenendausbau 

    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die fachlichen Fragen am 16.05.2023 im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz zu klären und die beitragsrechtlichen Fragen in einem der nächsten Haupt- und Finanzausschüsse aufzuarbeiten.

  • Vorstellung WATERPARK Gronau

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Präsentation und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Schritte zur Genehmigung einzuleiten. 

  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vom 06.04.2023; "Quartiersentwicklung Kurt-Schumacher-Platz"

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

    1. Die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Stadt Gronau beauftragt, ein Gesundheitszentrum (Gebäude 2) am Kurt-Schumacher-Platz in Gronau zu errichten.

    2. Das vorgesehene Baufeld für das Gesundheitszentrum ist frei zu machen. Die möglichen Umsetzungsvarianten im Hinblick auf das Tiefgaragenareal unter dem Baufeld des Gesundheitszentrums sind schnellstmöglich durch die Verwaltung zum Beschluss vorzulegen und sollen im Rahmen der Vorschläge unter anderem auch das Ziel berücksichtigen, dass die Realisierung des Gesundheitszentrums und des Gastronomiegebäudes (Gebäude 1) auf dem Kurt-Schumacher-Platz unabhängig voneinander erfolgen kann. Dabei muss eine Realteilung des Grundstücks gewährleistet werden.

    3. Für die Realisierung des Gesundheitszentrums soll ein zweistufiges Verfahren initiiert werden, um auch alternative architektonische Umsetzungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt zu bekommen. Die Verwaltung soll hierzu ein zeiteffizientes Verfahren vorschlagen. Für das Gesundheitszentrum ist ein architektonischer Bezug zur textilen Vergangenheit Gronaus wünschenswert, dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe.

    4. Das Gesundheitszentrum ist auf dem vorgesehenen Baufeld mit 4-5 Stockwerken zu errichten. Das Haus soll überwiegend mit Hausarztpraxen belegt werden. Facharztpraxen sollen die Ausnahme bilden, eine Konkurrenz (z.B. durch Abwerben) zu den ortsansässigen Krankenhäusern ist zu vermeiden. Im Erdgeschossbereich des Gesundheitszentrums soll prioritär eine Nutzung durch eine Apotheke und Einzelhandel (möglichst mit Gesundheitsbezug) forciert werden. In den oberen Geschossbereichen soll eine Wohnnutzung (ggf. bevorzugt für medizinisches Fachpersonal) ermöglicht werden, sofern eine Nutzung für medizinische Zwecke nicht umsetzbar ist.

    5. Die baulichen Maßnahmen an der bestehenden Tiefgarage und die Bebauung auf dem Kurt-Schumacher-Platz mit dem Gebäude 1 für die Gastronomie und Indoor-Spielplatz erfolgen durch die Stadtwerke Gronau GmbH.

    6. Die Bereiche Tiefgarage, Gesundheitszentrum und Gastronomiegebäude auf dem Kurt-Schumacher-Platz werden mit höchster Priorität behandelt.

    7. Auf dem ehemaligen „Hertie-Arial“ sollen zwei Gebäude errichtet werden.

    Folgende Nutzungsaufteilung wird in den weiteren Planungen angestrebt

    a) „Gebäude 3“ (Mittelgebäude): Einzelhandel (1,5 Geschosse), Stadtverwaltung (1,5 Geschosse), weitere Büro- und Dienstleistungsflächen und/oder Wohnnutzung (1 Geschoss), Wohnnutzung (1 Geschoss). Das Gebäude soll möglichst ab dem 3 oder 4 Obergeschoss von der Kubatur aufgelockert und im Hinblick auf die Fassade strukturiert werden.

    Auszug der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2023

    b) „Gebäude 4“: Einzelhandel (Mindestens 1 bis 1,5 Geschosse), Büro- und Dienstleistungsflächen (Mindestens 1 Geschoss), weitere Geschosse mit beispielsweise Büro-Dienstleistungsflächen, Wohnflächen und anderweitige Nutzungen.

    8. Die neu zu errichtenden Gebäude 2-4 sollen architektonisch möglichst aufeinander abgestimmt sein.

    9. Die Verwaltung prüft kurzfristig in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht für das „Gebäude 3“, wie bei dem angeführten gewünschten Mix die Errichtung effizient realisiert werden kann. Hierbei soll insbesondere eine Errichtung durch die QEG Berücksichtigung finden. Sollte dies nicht machbar sein, sollen Alternativen aufgezeigt werden.

    10. Für das „Gebäude 4“ wird eine privatwirtschaftliche Realisierung favorisiert.

    11. Die politischen Beschlüsse zum Bergfried bleiben bestehen.

  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 13.04.2023; "Sachstandsbericht der Verwaltung zu den kommunalen Planungen eines medizinischen Versorgungszentrums" 

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 

  • Gemeinsamer Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 18.04.2023; "Übertragung der städtischen Tiefgarage auf die Stadtwerke Gronau GmbH und Geschäftsbesorgungsvertrag zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Kurt-Schumacher-Platz" 

    Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung und die Geschäftsleitung der Stadtwerke Gronau GmbH werden beauftragt

    1. Bis zum Sitzungsturnus von HFA und Rat im Juni 2023 einen Vertragsentwurf zur Übertragung der städtischen Tiefgarage auf die Stadtwerke Gronau GmbH vorzulegen.
    2. Bis zum Sitzungsturnus von HFA und Rat im Juni 2023 einen Entwurfs eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Bebauung des Kurt-Schumacher-Platzes mit einem Gebäude mit Gastronomie und Indoorspielplatz durch die Stadtwerke Gronau GmbH vorzulegen.
    3. Die Gremien der Stadtwerke Gronau GmbH werden angewiesen, der Geschäftsleitung der Stadtwerke Gronau GmbH entsprechende Anweisungen zu erteilen.



  • Antrag der Fraktion GAL, Verkauf von städtischen Grundstücken an Privatpersonen "Erbpacht statt Kauf"

    Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion GAL/Die Linke vom 14.12.2022 ab städtische Wohnbaugrundstücke im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu übertragen.

  • Sicherstellung der ärztlichen Versorgung - Projektentwicklung Gesundheitszentrum

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Das Projekt Gesundheitszentrum wird mit der bisherigen durch Ratsbeschlüsse vorgegebenen inhaltlichen Ausgestaltung weiter verfolgt. Ein kommunales MVZ wird nicht errichtet. 

  • Neubau des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse

    Der Haupt- und Finanzausschuss sowie nimmt den in der Sitzung vorgestellten Planungsstand und die damit verbundene Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung incl. Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen sowie die bauliche Umsetzung des Historischen Rathauses in der Bahnhofstrasse.

  • Steueroptimierte Gestaltung unterschiedlicher Betätigungsfelder

    Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Gronau als zuständiger Beteiligungsausschuss bittet die Geschäftsführung der Stadtwerke Gronau GmbH (SWG) um eine Stellungnahme für eine steueroptimierte Struktur der Betätigungsfelder anhand der beigefügten Präsentation der Firma PriceWaterHouseCoopers GmbH (PwC).

  • Auszahlung eines anteiligen Betriebskostenzuschusses an die Fa. Chance gGmbH

    Der anteilige Betriebskostenzuschuss für die erste Jahreshälfte 2023 in Höhe von 450.000 Euro wird unverzüglich an die städtische Beteiligung Fa. Chance gGmbH ausgezahlt. 

  • 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau

    Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz und der Haupt-und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Gronau (Westf.) folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (Westf.) vom 14.05.2021 (Anlage 1) mit Wirkung vom 1. Januar 2024. 

  • Besuch aus der Partnerstadt Mezöberény vom 12.-17.07.2023: Zuschuss für Transfer und Unterkunft

    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Sandór-Petöfi-Klub einen Zuschuss für die Organisation des Besuchs von Gästen aus der ungarischen Partnerstadt Mezöberény in Höhe von 3.000 Euro zu gewähren. 

Aufgrund der zeitlichen Sitzungslänge wurden die noch offenen Tagesordnungspunkte - je nach Zuständigkeit- ohne Beschlussempfehlung in den Rat bzw. in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss vertagt.