Informationen zu Osterfeuern und Schlagabraumverbrennungen in Gronau


Osterfeuer (sogenannte Brauchtumsfeuer)

Die Stadt Gronau nimmt anlässlich der Osterfeiertage wieder Anmeldungen von Osterfeuern entgegen. Dabei sind jedoch die Voraussetzungen zur Durchführung dieser sogenannten Brauchtumsfeuer konsequent zu beachten. Diese ergeben sich aus § 12 der „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.)“. Diese kann im Ortsrecht eingesehen werden (Punkt 3, 32-01).  

Nicht zuletzt aus Umwelt- und Tierschutzgründen achtet die Stadt Gronau verstärkt auf die Einhaltung der Voraussetzungen: 

„Brauchtumsfeuer sind vor Ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören Osterfeuer.“

Die Durchführung nicht öffentlicher „privater“ Osterfeuer ist nicht legitim.

Anmeldung:
Die Anmeldungen zulässiger Osterfeuer werden unter Angabe der notwendigen Informationen (§ 12 Absatz o. g. OVO) in Schriftform angenommen im Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Iltisstraße 20, 48599 Gronau oder unter ordnungsamt@gronau.de.

 

Schlagabraumverbrennung im Gebiet der Stadt Gronau

Die Stadt Gronau weist darauf hin, dass die Verbrennung von sogenanntem Schlagabraum in Außenbezirken in jedem Winterhalbjahr in der Zeit vom 15.10. bis zum 15.03. erlaubt ist. Dies betrifft in der Regel die Verbrennung von Baum- oder Heckenrückschnitt im landwirtschaftlichen Bereich.

Näheres ergibt sich aus der „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau“. Diese kann im Ortsrecht eingesehen werden (unter Punkt 3). Die in dieser Allgemeinverfügung genannten Auflagen sind konsequent einzuhalten.

Anmeldung:
Die Durchführung eines solchen Schlagabraumfeuers ist in Schriftform anzumelden. Anmeldungen werden angenommen im Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Iltisstraße 20, 48599 Gronau oder unter ordnungsamt@gronau.de.