Ergebnisse des Rates


  • Bild- , Film- und Tonaufnahmen in Ratssitzungen; 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau  

    Der Rat der Stadt Gronau hat folgenden Beschluss gefasst:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach schriftlicher Einverständniserklärung der vortragenden Ratsmitglieder Film- und Tonaufnahmen der Haushaltsreden zu erstellen und diese Aufnahme der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung zu stellen.

    2. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die der Sitzungsvorlage (150/2023) als Anlage 1 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau in der vorgelegten Form.

  • Antrag der Kampfsportvereine Shotokan Karate e.V., Budo Mugen Gronau e.V. und Mudo Gronau e.V. auf Vergrößerung des Multifunktionsraumes an den Sporthallen Epe

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Vergrößerung des Multifunktionsraumes an den Sporthallen Epe beschlossen.

  • Jahresabschluss 2021 und 2022 der Landesgartenschau Gronau/Losser 2003 GmbH i.L. 

    Der Rat der Stadt Gronau ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

    1. Der Jahresabschluss 2021 und der Liquidationsabschluss zum 01.12.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 228.791,92 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 788,71 € wird in der vorgelegten, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Holler Team GmbH, Bad Oeynhausen geprüften Form festgestellt.

    2. Der Liquidationserlös wird satzungsgemäß für gemeinnützige Zwecke verwendet.

    Zudem wird der/ die Vertreter/-in der Stadt Gronau in der Gesellschaftsversammlung ermächtigt, die Entlastung des Geschäftsführers / Liquidators und die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

  • Abschließende Beratung des Gesamtbudgets 2023 Verabschiedung der Haushaltssatzung

    Die Fraktionen halten ihre Haushaltsreden. Vorab in der Tagesordnung wurde beschlossen, dass die Haushaltsreden mit Einverständniserklärungen der Rednerinnen und Redner für eine Veröffentlichung im Internet aufgenommen werden. Nach Rechtskraft der Hauptsatzung werden die Reden veröffentlicht. Ein Link zu den Haushaltsreden wird am Freitag, 31.03.2023, nachmittags auf der Homepage der Stadt Gronau veröffentlicht.

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

    1. Die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen (u.a. Stellenplan) wird in der Fassung des Haushaltsentwurfes vom 06.12.2022 unter Berücksichtigung

    • der Änderungsliste zum Ergebnisplan (Stand 23.03.2023 - Anlage 1),
    • der Änderungsliste zum Finanzplan (Stand 15.03.2023),
    • der Beschlüsse zu strategischen und operationalen Zielen (Stand 15.03.2023),
    • der Änderung des Stellenplans in der Beschlussfassung des HFA am 22.03.2023

    verabschiedet.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt in der Entwurfsfassung der Haushaltssatzung 2024 folgende Änderung vorzunehmen:

    Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungsübertragungen bis zum Ende dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.


  • Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Gronau

    Der Rat hat den vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschlossen und beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Feuerwehr Gronau ein Konstrukt für einen gemeinsamen Wochenenddienst der freiwilligen Feuerwehr mit den hauptamtlichen Kräften zu entwickeln.


  • Höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhebung einer Wettbürosteuer vom 20.09.2022

    Der Rat der Stadt Gronau hat Kenntnis genommen von dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer und beschließt die anliegende Aufhebungssatzung zur Wettbürosteuer.

    Der Rat hat zudem die Stellungnahme der Verwaltung zum oben benannten Urteil zur Kenntnis genommen.

    Des Weiteren hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen neuen Satzungsentwurf in den Haupt- und Finanzauschuss/Rat der Stadt Gronau (Westf.) einzubringen, wenn der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen entsprechende Möglichkeiten dazu erkennen sollte.

  • Jugendhilfeplanung - Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Teil I Bedarfsplanung 2023 bis 2026

    1. Der Rat der Stadt Gronau hat der Bedarfsplanung „Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2023 bis 2026“ zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Plan vorgesehenen Maßnahmen zum Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder und über dreijährige Kinder umzusetzen und gemeinsam mit Trägern weitere Ausbaumöglichkeiten zu finden:

    2. Ergänzend zu den Beschlüssen im Rat vom 25.03.2009 und im Jugendhilfeausschuss vom 16.09.2010, 06.09.2012 und im Rat vom 16.10.2013, 09.02.2016, 10.10.2018, 30.10.2019, 16.12.2020 und vom 15.12.20021 wird der für den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (U3) bestehende Ausbauplan um folgende Ausbaustufen ergänzt und die Verwaltung beauftragt, die U3 Plätze unter Inanspruchnahme aller möglichen Fördermittel von Bund und Land zu schaffen.

    2023/2024 - 466 Plätze Kita / 185 Plätze Tagespflege 38,8 % Versorgung
    2024/2025 - 496 Plätze Kita / 190 Plätze Tagespflege 40,8 % Versorgung
    2025/2026 - 526 Plätze Kita / 195 Plätze Tagespflege 42,9 % Versorgung
    2026/2027 - 526 Plätze Kita / 200 Plätze Tagespflege 43,2 % Versorgung

    2. Die Zielquote der Versorgung für unter Dreijährige (U3) mit Betreuungsplätzen in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen wird auf 50% festgelegt. Es werden bis 2026/27 nach dem derzeitigen Planungsstand – 112 Betreuungsplätze für U3 Kinder neu geschaffen.

    3. Die Zielquote der Versorgung für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird als Standard auf 100 % festgelegt. In Übergangsphasen kann der Mindeststandard von 95 % greifen. Es werden nach derzeitigem Stand 178 Betreuungsplätze für Ü3 Kinder neu geschaffen.

    4. Die Verwaltung führt weiterhin Gespräche mit Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege über einen möglichen Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in ihren Einrichtungen, sei es durch Umwandlung von vorhandenen Gruppen als auch durch Anbau von neuen Gruppen unter Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aller möglichen Investitionskostenförderprogramme. Ebenso prüft die Verwaltung die Schaffung weiterer Plätze durch den Bau neuer Einrichtungen.

    5. Die Stadt Gronau übernimmt die im Rahmen des Kindertagesstätten-Ausbaus über die förderfähigen Höchstbeträge hinausgehenden Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen unter der Voraussetzung, dass eine baufachliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Baukostenberechnung ergeben hat, die vom Landesjugendamt vorgegebenen Raumprogramme nicht überschritten werden und der Träger vorhandene Kindergartenrücklagen vorrangig einsetzt.

    6. Einzelmaßnahmen zum U3-Ausbau sowie Ü3-Ausbau werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

    7. Die Stadt Gronau fährt in Ihrem Bestreben fort, zweigruppige Einrichtungen um mindestens eine Gruppe zu erweitern mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen besser abzusichern und die Folgen des Fachkräftemangels zu minimieren. Neue Einrichtungen sollen mindestens einen Umfang von drei Gruppen aufweisen.

    8. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Weiterentwicklung der heilpädagogischen Plätze und führt zunächst Gespräche mit dem jetzigen Träger der noch bestehenden zwei heilpädagogischen Gruppen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Bei allen zukünftigen Planungen findet die Belegung der vorhandenen durch Land und Kommune geförderten Ressourcen vorrangig Berücksichtigung.

    9. Die Verwaltung dankt allen Akteuren wie Träger und Fachkräfteteams von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für ihren großen engagierten Einsatz für den Ausbau von Betreuungsplätzen, insbesondere für die Unterstützung durch die Schaffung von zusätzlichen provisorischen Gruppen, was für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt.

  • Vorstellung Planungskonzept Neubau Kita Luise

    Der Rat hat folgendes beschlossen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Neubau der Kita Luise auf der Basis des vorgestellten Vorentwurfes weiter zu verfolgen und die Baumaßnahme entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.

  • Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau hat den Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Gronau beschlossen.

  • "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Auslobung des "Heimatpreises" für die Jahre 2023-2027

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt, den mit jährlich 5.000,00 € dotierten Heimatpreis aus dem landeseigenen Heimatförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ für die Jahre 2023 bis 2027 zu vergeben.

    Die Stadt Gronau würdigt mit diesem Preis das Engagement von Ehrenamtlichen, die sich tagtäglich für den Erhalt von Traditionen, die Pflege des Brauchtums sowie die Erhaltung von regionalem Erbe und Vielfalt einsetzen.

    Die Verleihung erfolgt aufgrund eines Bewerbungsverfahrens an einen oder mehrere Vereine, Verbände oder Initiativen.

    Der Haupt- und Finanzausschuss wird unter Beteiligung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur über die Preisvergabe entscheiden.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 21.11.2022; Standorterhaltung der ZBU und des Wertstoffhofes

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Wertstoffhof der Stadt Gronau (Westf.) wird am bisherigen Standort erhalten und erweitert.

    2. Die Entwurfsplanung ist dem Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz sowie dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. Sie bildet die Grundlage für den Baubeschluss.

    3. Der Baubeschluss wird durch den Rat auf Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz getroffen.

    4. Der Antrag der Fraktion Pro:Bürgerschaft auf Einrichtung dezentraler Grünabfallsammelplätze wird nicht weiter verfolgt.

  • Bebauungsplan Nr. 173 "Nordwestlich der Brookstraße", Stadtteil Gronau 

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Siehe Beschlussteil 1 / Abwägung (Anlage zum Beschluss)

    2. Siehe Beschlussteil 2 / Abwägung (Anlage zum Beschluss)

    3. Der Rat der Stadt Gronau, beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) den Bebauungsplan Nr. 173 „Nordwestlich der Brookstraße“, Stadtteil Gronau, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzte Begründung.

  • 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Epe, Kottiger Hook/Schlammannweg", Stadtteil Epe

    Der Rat der Stadt Gronau hat beschlossen:

    1. siehe Anlage 01/Beschlussteil 1 (107. Änderung des FNP) siehe Anlage 02/Beschlussteil 1 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
    2. siehe Anlage 01/Beschlussteil 2 (107. Änderung des FNP) siehe Anlage 02/Beschlussteil 2 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
    3. siehe Anlage 03/Beschlussteil 1 (107. Änderung des FNP) siehe Anlage 04/Beschlussteil 1 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
    4. siehe Anlage 03/Beschlussteil 2 (107. Änderung des FNP) siehe Anlage 04/Beschlussteil 2 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
    5. Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alle Gesetzte in der z.Zt. gültigen Fassung) die 107. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Freiflächenanlage Epe, Kottiger Hook/Schlammannweg", Stadtteil Epe, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzten Begründung.
    6. Der Rat der Stadt Gronau beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Epe, Kottiger Hook/Schlamannweg“, Stadtteil Epe, gem. § 10 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) einschließlich der um die Abwägungserbnisse ergänzten Begründung als Satzung.
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage Stichweg Alstätter Straße", Stadtteil Gronau (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) Aufstellungsbeschluss 

    Der Rat beschließt, nach Klärung, ob es sich in diesem Fall um ein Gronauer Modell handelt:

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnanalge Stichweg Alstätter Straße“, Stadtteil Gronau, wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt für den nachfolgend textlich und zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich:

    Der Umgriff liegt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 417 (tlw.), 679, 1093, 1431, 1632 (tlw.), 1679, 1680 und 1681 der Flur 32, Gemarkung Gronau und liegt östlich der Alstätter Straße und nördlich des Wohngebiets Anne Frank-Straße.

    Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von sieben Wohngebäuden.

  • Spechtholtshook Genehmigung des Ausbauprogramms 

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat das Bauprogramm für die Straßen Eintrachtstraße, Selkersstraße, Spechtholtstraße und Schuchartstraße entsprechend dem Bauprogramm, das dem Bestandsplan entspricht, beschlossen.

  • Fördermaßnahmen

    Der Rat hat beschlossen bis auf weiteres, abhängig von den jeweiligen Förderprogrammen, die Teilnahmevoraussetzungen für die Neubaumaßnahmen entsprechend der ab dem 01.03.2023 geltenden Fördermodalitäten „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) – mit bzw. ohne QNG-Siegel, mit dem Mindeststandard KfW40 einzuhalten.

    Die Entscheidung ob die Anträge mit bzw. ohne QNG-Siegel gestellt werden, ist im Einzelfall hinsichtlich Aufwand und Förderhöhe zu prüfen.

  • Einführung eines standardisierten Verfahrens zur Prüfung von Beschlussvorlagen auf Klimaauswirkungen

    Der Rat die Einführung eines standardisierten Verfahrens zur Prüfung von Beschlussvorlagen auf Klimaauswirkungen entsprechend der beigefügten Anlagen beschlossen.

  • Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation (Stand 22.03.2023)

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreter:innen in Organe städtischer Gesellschaften

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. nimmt zur Kenntnis:

    1. Der Rat wählt Herrn Lars Krude als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sport, Gesundheitsprävention und Ehrenamt.

    2. Der Rat wählt Herrn Udo Buchholz als ordentliches Mitglied und Frau Marita Wagner als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss.

    3. Der Rat wählt Herrn Udo Buchholz als ordentliches Mitglied und Frau Marita Wagner als seine persönliche Vertretung in alle Gesellschafterversammlungen der städt. Gesellschaften.

  • Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2022

    Der Rat nimmt Kenntnis von den Nebentätigkeiten des Bürgermeisters.

  • Berichte aus den Gremien stadteigener Abteilungen

    Wirtschaftsförderung Gronau GmbH:

    1. Ab dem 01.04.2023 übernimmt Frau Vater wieder die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung und wird hierbei von Dr. Robbers unterstützt.
    2. Zur Teilnahme an der Gewerbeschau 2023 haben sich mittlerweile 113 Unternehmen aus Gronau angemeldet - mehr als 2017.
  • Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen

    Der Rat beschließt den Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche.

  • Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Stadtteil Epe)

    Der Rat fasst folgenden Beschluss:

    Gemäß §§ 2, 3 des Schiedsamtsgesetzes für das Land NRW in der zurzeit gültigen Fassung wählt der Rat der Stadt Gronau Herrn Heinz Janocha zur Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren.

    Gemäß §§ 2, 3 in Verbindung mit § 11 des Schiedsamtsgesetzes für das Land NRW in der zurzeit gültigen Fassung wählt der Rat der Stadt Gronau Herrn Robbert Sanders zur stellvertretenden Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren.