Ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen erhalten Sie im Ratsinfosystem.
Antrag von mind. 1/5 der Ratsmitglieder vom 01.06.2023; "Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Gronau"
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- Die Stadt Gronau bekennt sich zur Istanbul-Konvention.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause den aktuellen Sachstand bzgl. der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Gronau darzulegen.
Antrag der Fraktion GAL/Die Linke vom 31.05.2023; "Asbest und andere Schadstoffe in städtischen Gebäuden und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers"
Die Angelegenheit wurde in den Haupt- und Finanzausschuss vertagt.
Antrag der Fraktion GAL/Die Linke vom 31.05.2023; Verkehrsberuhigung am Alfertring
Die Angelegenheit wurde in den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz vertagt.
Antrag der Fraktionen UWG & WEG vom 02.06.2023; Gespräch mit der Ärzteschaft und den Krankenhäusern über die Einrichtung eines medizinischen Versorgungszentrums
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird angewiesen, einen Gesprächstermin der Ratsfraktionen, der Verwaltungsleitung, der Gremien der QEG und des beauftragten Beratungsunternehmens mit der Ärzteschaft und Vertretern der örtlichen Krankenhäuser zur Detailplanung des Gesundheitszentrums zu vereinbaren.
Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland
- Der Rat der Stadt Gronau begrüßt die Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2023.Er nimmt den der Vorlage [[314/2023]] als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen oder Ergänzungen erfahren.
- Der Rat der Stadt Gronau weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,
- die Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2023 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 im Wege der Aufnahme der Stadtsparkasse Haltern am See durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 SpkG zu beschließen,
- dem im Entwurf der Vorlage [[314/2023]] als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen,
- der Änderung bzw. Neufassung der im Entwurf der Vorlage [[314/2023]] als Anlagen 2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland bzw. der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen,
- bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl des Verwaltungsrates die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode wiederzuwählen.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften, hier: Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt, Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt
Der Beschluss mit den Listen der gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der QEG wird nachgeliefert.
Synagoge Epe
Der Rat der Stadt Gronau nimmt das von Dr. Ulrich Hermanns Ausstellung Medien Transfer GmbH entwickelte Nutzungskonzept für die Synagoge Epe zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
- Der Betrieb der Synagoge Epe im Sinne des vorgestellten Nutzungs-, Vermittlungs- und Betriebskonzeptes wird organisatorisch in die Kulturbüro Gronau GmbH eingebunden. Zum Wirtschaftsplan 2024 ist hierfür eine Stelle mit 40 Wochenstunden (auch teilbar in 2 halbe Stellen) einzurichten. Die Stelleninhalte sind der Stellenbeschreibung – Anlage zur Vorlage [[54/2023]] – zu entnehmen.
- Der Beginn der Baumaßnahme wird beschlossen.
Errichtung eines Wasserspielplatzes auf dem Dreiländersee
Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung einen Pachtvertrag zur Errichtung und den Betrieb eines Wasserspielplatzes auf dem Drilandsee abzuschließen.
Sportanlage "Eper Bülten"
Der Rat der Stadt Gronau nimmt den aktuellen Stand hinsichtlich des Abschlusses der Fördervereinbarung mit dem FC Epe 1912 e.V. und dem Turnverein Westfalia Epe 07 e.V. zur Kenntnis und beschließt auf Basis der Kostenschätzung den Baubeschluss.
Neubau Kita Luise – Vorstellung Außenanlagen
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen der Außenanlagen zum Neubau der Kita Luise auf der Basis des vorgestellten Vorentwurfes weiter zu verfolgen und die Baumaßnahme entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.
Antrag auf Erhöhung der Zuschusszahlungen / Elternbeiträge, hier: Kostenunterdeckung bei den Übermittagsbetreuungen der Gronauer und Eper Grundschulen
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur empfohlene Variante 4: Keine Beitragsanpassung, zusätzliche Förderung der ÜMI-Vereine allein durch kommunale Mittel.
Übernahme des Trägeranteils für Investitionsmaßnahmen zur Ausstattung, hier: DRK Kita Märchenschloss
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgende Beschlüsse:
- Der Trägeranteil in Höhe von 10% der Förderung von Ausstattungsmaßnahmen für die DRK Kita Märchenschloss wird übernommen.
- Die Stadt Gronau behält sich die Möglichkeit der Rückforderung beim Träger vor, sofern die noch folgenden Endabrechnungen mit dem Landesjugendamt ergeben, dass beim Träger ausreichende Rücklagen vorhanden sind.
Weiterentwicklung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.08.2023
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Weiterentwicklung der beigefügten Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege entsprechend der Variante 1 mit Inkrafttreten zum 01.08.2023.
Resolution zur Unterstützung der vom Ärzteplenum verabschiedeten "Gronauer Erklärung zur Krankenhausreform"
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die der Vorlage [[268/2023]] als Anlage beigefügte „Gronauer Erklärung zur Krankenhausreform“ durch eine an den Städte- und Gemeindebund, die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, den Landtagspräsidenten André Kuper, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbauch sowie den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann gerichtete Resolution zu unterstützen.
ÖPNV Gronau 2024
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- Der On-Demand-Verkehr bleibt wie in Konzept 1 bestehen. Der Bürgerbusverein übernimmt schwerlastig Epe mit der Anbindung wichtiger Punkte in Gronau. An der Ahauser Straße wird eine Haltestelle für das G-Mobil eingerichtet. Ziel ist eine gleichberechtigte ÖPNV-Versorgung der Ortsteile.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Haushaltungsplanung 2024 750.000 € für die Fortführung des G-Mobils einzuplanen.
Erweiterung des Wertstoffhofes und des Bauhofes der Zentralen Bau- und Umweltdienste der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung zu erstellen.
Innenstadtentwicklung Stadtteil Gronau, 3. Bauabschnitt (Enscheder Straße, Theodor-Heuss-Platz, Mühlenmathe, Bahnhofstraße, Umfeld des Historischen Rathauses) Baubeschluss
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt vorbehaltlich der Bewilligung der Städtebaufördermittel den Bau des 3. Bauabschnittes der Innenstadtentwicklung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlage Laurenzstraße /Gildehauser Damm", Stadtteil Epe (BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) 2. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 13.06.2023 in die nächste Sitzung vertagt. Daher hat der Rat der Stadt Gronau die Angelegenheit ebenfalls vertagt.
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Gronau (Westf.) für den öffentlichen Verkehr
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Widmung der in den Anlage 1 (Losserstraße) und Anlage 2 (Zollstraße) genannten Flurstücke für den öffentlichen Verkehr.
Der Beschluss ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmungen werden im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Zur Erklärung: Diese Flächen werden als Parkplatzanlagen geplant. Dafür ist es notwendig, dass diese Flächen "gewidmet" werden - bedeutet, dass sie für den öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht werden.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 07.01.2023; Vergütung in den Gremien der städtischen Beteiligungen
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss:
- Die Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Gronau GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH, der Chance – gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH, der GFA Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH, der rock’n’popmuseum GmbH, der Kultur-Büro Gronau GmbH, der WGG Wohnbau – und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG, der künftigen Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) werden angewiesen, zeitnah folgenden Beschluss zu fassen: Entsprechend des § 14 der (an dieser Stelle gleichlautenden) Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungen erhalten die Mitglieder der Aufsichtsräte eine Aufwandsentschädigung je Sitzung (bzw. je Sitzungstag), die sowohl den zeitlichen Aufwand als auch einen etwaigen Verdienstausfall pauschal mit einem einheitlichen Festbetrag abdeckt. Die Höhe bemisst sich nach der aktuellen Entschädigungsverordnung des Landes NRW.
Die Aufwandsentschädigung beträgt
- für jedes Aufsichtsratsmitglied das 1,5 fache des Sitzungsgeldes der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungsverordnung NRW,
- für jede/n Aufsichtsratsvorsitzenden das 3,0 fache des Sitzungsgeldes der jeweils gültigen Fassung der Entschädigungsverordnung NRW.
Werden am gleichen Tag, nacheinander mehrere Sitzungen durchgeführt, erhalten Mitglieder, die an beiden Sitzungen teilnehmen, insgesamt einmal die Aufwandsentschädigung (je 1/2). Die Gesellschaften tragen jeweils den halben Anteil.
2. Die unter Punkt 1. genannten Gesellschaften werden gebeten, zeitnah die Möglichkeiten einer digitalen Sitzungsführung der Gesellschaftsorgane zu prüfen und zu erarbeiten.
Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis und verweist ihn gemäß § 101 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation (Stand 07.06.2023)
Hier können Sie den aktuellen Sachstand nachlesen.
Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaft GbR
Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Finale Beschlüsse werden nach Vorlage der Bewertung des Vermögens und Abschluss der Gespräche mit der SGW getroffen.
Antrag der UWG-Fraktion vom 30.05.2023; Errichtung / Erweiterung einer Gastronomie an der Schulstraße / Kurt-Schumacher-Platz
Die Stadt Gronau beteiligt sich pauschal an den Kosten für die Erweiterung des Objekts Schulstraße, sofern die Tiefgarage überbaut wird.
Lieferung von Lernmitteln für 13 Gronauer Schulen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss über die Vergabe für die Lieferung von Lernmitteln.
Umbau und Sanierung der Fridtjof-Nansen-Realschule Vergabe der weiteren Architekten- und Ingenieurleistungen
Der Auftrag über die Leistungsphasen 5 bis 9 der Architekten- und Ingenieurleistungen, Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, wird erteilt.
Buterlandschule, Miete einer Containeranlage Vergabeentscheidung
Der Zuschlag für die Miete einer Containeranlage für die Buterlandschule wird erteilt.
Erneuerung der Klosterstiege Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten
Der Zuschlag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten für die Erneuerung der Klosterstiege wird erteilt.