Wohngeld-Reform stellt Verwaltung weiterhin vor Herausforderungen


Im Sommer 2022 kündigte die Bundesregierung eine umfassende Reform des Wohngeldes an. Im Sinne von „You’ll never walk alone“ sollen ab 2023 mehr Menschen mehr Geld erhalten. Ende September wurde es dann konkreter; Im Schnitt, so der Bund, verdoppelt sich ein bisherige Wohngeldanspruch und verdreifacht sich die Anzahl anspruchsberechtigter Haushalte. Dadurch war klar: Ein „weiter so“ kann es in Gronau nicht geben.

Verwaltungsseitig hat die Stadt Gronau im letzten Jahr bereits die Weichen dafür gestellt, dass das Wohngeld möglichst schnell an die Berechtigten ausgezahlt werden kann. Innerhalb von wenigen Wochen wurden 10 zusätzliche Stellen geschaffen und auch wenn bislang nicht alle vorgesehenen Stellen besetzt werden konnten, machen Politik und Verwaltung den Bürger:innen so deutlich, dass deren Sorgen und Ängste ernst genommen werden.

Verwaltungsintern ist damit natürlich noch lange nicht das Ziel erreicht. Die Wohngeldstelle besteht zurzeit aus acht Personen, welche sich neben Wohngeld auch um Wohnraumförderung (Wohnberechtigungsscheine) und Rentenangelegenheiten kümmern. Die nächste Herausforderung besteht nun darin, das vorhandene Wissen an das neue Personal zu transferieren. Hier kommt es zu dem bekannten magischen Dreieck zwischen schneller Sachbearbeitung, guter Beratung und nachhaltiger Einarbeitung durch das bestehende Personal; man wird nicht alle Punkte zugleich erfüllen können und muss Schwerpunkte setzen.

Rund 1.400 Gronauer Haushalten wurden im Jahr 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt, im Schnitt waren es 247,68€. Insgesamt wurden 2,6 Mio Euro ausgezahlt.

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten zudem einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird gezahlt, sofern mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Personenzahl und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird voraussichtlich Ende Januar 2023 automatisch gezahlt.

Die Dauer zwischen Antragstellung und Bescheiderteilung lag in den letzten Jahren in NRW im Schnitt bei 8 Wochen. Bis zum Jahr 2021 lag Gronau mit rund 5,5 Wochen unter diesem Schnitt, aus verschiedenen Gründen hat sich die Bearbeitungsdauer im letzten Jahr auf 9 Wochen erhöht.. Neben dem (internen) Verlust zweier Stammkräfte wurden in den letzten 12 Monaten vier neue Kräfte eingestellt, welche vom Stammpersonal eingearbeitet wurden. Zudem wurde im Sommer die E-Akte im Bereich Wohngeld eingeführt und die rund 1.300 aktuellen Papierakten standen der Bearbeitung aufgrund der Digitalisierung für wenige Wochen nicht zur Verfügung.

Bereits die Ankündigung der Wohngeldreform führte zu einem erhöhten Antragsaufkommen, aber leider auch zu mehr Ablehnungen; rund 31% im letzten Jahr. Diese Zahl ist wesentlich höher als in den Jahren 2021 und 2020, als lediglich 23% bzw. 18% der Anträge abgelehnt werden mussten.

Der durchschnittliche zeitliche Aufwand pro Antrag kann zurzeit mit rund vier Stunden angegeben werden. Darin enthalten ist die Beratung bei der Antragstellung, die Datenerfassung, die Prüfung und die Zahlbarmachung. Denn was viele vielleicht nicht wissen: Wohngeld wird nicht von den Kommunen, sondern vom Land ausgezahlt. Damit es zu einer Auszahlung kommt, müssen – vereinfacht gesprochen – die Computer der Kommunen und die des Landes die gleiche Sprache sprechen. Und hier kommt es zur nächsten großen Herausforderung in NRW: Die Computer des Landes NRW werden voraussichtlich erst ab April die „Sprache“ für das Wohngeldrecht 2023 verstehen, was bedeutet, dass die Kommunen vielleicht einen Anspruch nach neuem Recht berechnen könnten, die Auszahlung aber nicht erfolgen kann.

Die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle Gronau haben in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Rückstände aufzuarbeiten. Neben Überstunden gehörte hierzu auch die freiwillige Samstagsarbeit.

Zurzeit sind rund 350 Antragsstellungen bei der Wohngeldstelle anhängig, davon 220 vollständig. Zur Wahrheit gehört aber, dass sich die Bearbeitungsdauer Anfang 2023 durch die Einarbeitung nochmals verlängern wird. Unser Ziel für 2023 ist es jedoch, im Schnitt 2023 die Bearbeitungsdauer 2022 zu halten und ab 2024 wieder auf das Niveau der Vorjahre zurückzukehren.

Die gesamte Verwaltung, und speziell die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle, ist sich sehr wohl bewusst, wie groß die finanzielle Not der Menschen ist. Auch wenn Wohngeld „nur“ als Zuschuss zur Miete oder Belastung gedacht ist und die Menschen dank ihres Einkommens somit ohne Wohngeld nicht akut mittellos sind, setzen wir alles daran, die Leistungen schnell auszuzahlen.

Unsere Bitte an die Bürger:innen ist daher: Sehen Sie von regelmäßigen Nachfragen ab. Sollten Sie einen Antrag gestellt haben, melden wir uns in jedem Fall bei Ihnen. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung unter www.wohngeldrechner.nrw.de . Dort können wir unter Eingabe der Miete / Belastung, Personenanzahl und des Jahreseinkommens zunächst ermitteln, ob ein Anspruch besteht. Ist dies der Fall, können Sie dort direkt einen Antrag stellen welcher automatisch der Wohngeldstelle überspielt wird. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie z.B. auf unserer Homepage.

Fragen zum Wohngeld werden sehr gerne per Mail unter wrs@gronau.de entgegen genommen, aber auch telefonisch unter 02562 – 12555. Wer das persönliche Gespräch bevorzugt kann auch unter www.gronau.de/termin bequem einen Termin vereinbaren.

Hier gelangen Sie zum Wohngeldrechner "Schritt-fürSchritt zum Wohngeld" des Landes NRW