Stadtverwaltung passt Anforderungen für neue Energiesparförderung an


Kürzlich trat die neue Energiesparförderung der Stadt Gronau in Kraft, die Bürger:innen bei der Umsetzung verschiedener Energiesparmaßnahmen unterstützt und den Klimaschutz vor Ort vorantreiben soll. Das Programm umfasst drei Förderbereiche:

  • Im Förderbereich 1: „Energie sparen“ wird seit dem 1. Januar der Austausch alter Kühlgeräte, Waschmaschinen und Trockner mit 180 € gefördert.
  • Der Förderbereich 2: „Mobil sein“ fördert ab dem 1. Februar die Anschaffung eines Lastenrads oder eines Fahrradanhängers. Je nach Fördergegenstand ist hierbei eine Förderung bis zu 1.000 € möglich.
  • Ab 1. März kommt der Förderbereich 3: „Energie erzeugen“ hinzu, mit dem sich Haushalte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern die Anschaffung einer Steckersolaranlage („Balkonkraftwerk“) mit bis zu 500 € fördern lassen können.

In der Praxis haben sich für den bereits gestarteten Förderbereich 1 notwendige Änderungen ergeben, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten. Die Förderrichtlinie verlangt für Wäschetrockner die Energieklasse A nach der neuen EU-Klassifizierung. Allerdings werden Trockner erst 2024 in das neue System überführt. Die Verwaltung hat sich daher dafür entschieden, die Förderbedingung für neue Wäschetrockner anzupassen. Diese müssen nun die höchste Energieklasse (A+++) der alten Klassifizierung erfüllen.

Antragsteller:innen haben die Verwaltung zudem darauf hingewiesen, dass kleine Kühlschränke mit der neuen Energieeffizienzklasse C bislang kaum erhältlich sind. Es liegt selbstverständlich nicht im Sinne der Förderung, dass die Antragsteller:innen zur Einhaltung der Bedingungen ein zu großes Gerät anschaffen.

Daher hat sich die Verwaltung entschieden, die folgende Ausnahme zuzulassen:

  • Neue Kühlschränke mit einem maximalen Kühlvolumen von 150 Litern dürfen auch in der neuen Klasse D liegen, solange der Jahresverbrauch unter einem gewissen Schwellenwert liegt.
  • Für Kühlschränke ohne Gefrierfach liegt dieser bei maximal 75 kWh.
  • Kühlschränke mit Gefrierfach dürfen einen Verbrauch von maximal 100 kWh auf dem Energielabel aufweisen.
  • Kühl-Gefrierkombinationen, bei denen Kühlbereich und Gefrierbereich getrennte Türen haben, sind nicht von dieser Ausnahme betroffen. Diese Geräte sind bereits in angemessener Auswahl in Klasse C und besser erhältlich.

Interessierte können nach wie vor einen Antrag für einen Gerätetausch stellen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind noch einige Fördermittel verfügbar. Hier finden Sie alle weiteren Informationen.