Förderung für Lastenfahrräder und Fahrrad-Anhänger


Die Verwaltung ermutigt alle Interessierte, einen Förderantrag zu stellen. Finanzielle Mittel zur Förderung von Lastenfahrräder und Fahrrad-Anhänger stehen noch zur Verfügung

Alle Informationen zum Förderprogramm (Förderbereich 2) und den Link zum Antragsportal finden Sie hier.

Zudem werden die Förderbedingungen für diesen Förderbereich angepasst. Um auch kleinere Modelle an Fahrradanhängern zuzulassen, wird für diese die Mindesttraglast von 40 kg auf 35 kg heruntergesetzt. Wichtig ist, dass weiterhin Anschnallgurte oder Vorrichtungen zur Sicherung von Ladung serienmäßig fest montiert sind, um die Sicherheit für alle Teilnehmer:innen im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Auch im Förderbereich 1: Energie sparen sind noch Mittel für Kühlschränke, Kombi- und Gefriergeräte vorhanden. Anträge für Waschmaschinen und Trockner kommen aktuell auf eine Warteliste und rücken nach, falls Mittel frei werden sollten. Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie ebenfalls im Bereich Energiesparförderung.

Informationen und den Link zum Antragsportal für den Förderbereich 1 erhalten Sie hier

Junge Frau mit einerm Logo für den Klimaschutz