Ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen erhalten Sie hier im Ratsinfosystem.
Antrag der WEG-Fraktion vom 28.11.2023; "Fahrraderlebnis Gronau und Epe – Stärkung und Ausbau des hiesigen Fahrradtourismus"
Der Rat beschließt die Verweisung an den Aufsichtsrat der Kulturbüro GmbH.
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.12.2023; "Antrag auf Aufstockung der Jahresfördersumme für die Freiwilligenzentrale Gronau e.V. durch die Stadt Gronau"
Der Rat beschließt die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, medizinische Versorgung und Bevölkerungsentwicklung zu verweisen.
Antrag der FDP-Fraktion vom 03.12.2023; "Tiny Forests als Puffer des lokalen Klimas und Ort für nachhaltige Bildung"
Der Rat nimmt den Antrag wohlwollend zur Kenntnis und verweist den Antrag in den nächsten Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.
Antrag der UWG-Fraktion vom 04.12.2023; "Integrationskonzept der Stadt Gronau – 3. Fortschreibung / Hausordnung der Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Gronau"
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt die unter Ziffer 1 des UWG-Antrages aufgeführten Passagen auf ihre Rechtskonformität zu überprüfen. Sofern die unter Ziffer 1 aufgeführten Passagen unbedingt notwendig erachtete Regelungen enthalten, sollen diese rechtskonform (insbesondere also bei Grundrechtsbeschränkungen nicht pauschal und mit ausführlicher Begründung) und auf das Wesentliche beschränkt formuliert werden und zur Beratung in den nächsten Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Digitales vorgelegt werden.
Interimslösung für eine vorübergehende Aufwertung des Kurt-Schumacher-Platzes und des Hertie-Areals
Der Rat beschließt:
- Abweichend vom Ratsbeschluss vom 08.11.2023 (Vorlage 622/2023) werden die finanziellen Mittel in Höhe von 250.000 Euro im Haushaltsentwurf 2024 bereitgestellt.
- Um die Interimslösung gemäß dem Ratsbeschluss rasch umsetzen zu können, wird die Unaufschiebbarkeit i.S.d. des § 82 Abs. 1 GO festgestellt.
Standortfrage der Bernhard-Overberg-Schule
Der Rat beschließt: Der bisherige Beschluss wird aufgehoben. Die Umsetzung der Variante 3 der Vorlage wird beschlossen.
Die Variante 3 beinhaltet eine Art Kompromisslösung, die beide Varianten verbinde. Der Anbau aus den 70er Jahren würde weiterhin schulisch genutzt werden und durch einen Neubau auf dem Gelände, im Umfang des bereits beschlossenen Raumprogramms, ergänzt. Die Kosten würden sich ebenfalls auf ca. 7.600.000 € beziffern, allerdings wäre hier keine provisorische Containerlösung erforderlich, sodass deren Kosten entfallen.
Sportanlage "Eper Bülten"
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung der Verwaltung zur Sportanlage Eper Bülten sowie den von der Verwaltung errechneten finanziellen Bedarf zur Kenntnis und stimmt der Einstellung der Mittel als freiwillige Leistung der Stadt Gronau für die Haushaltsjahre 2024 ff. wie folgt:
- 2024 50.000 € aufgeteilt FC Epe 50.000 €/ TV Westfalia Epe 0,00 €
- 2025 170.000 € aufgeteilt FC Epe 160.000 €/ TV Westfalia Epe 10.000 €
- 2026. 310.000 € aufgeteilt FC Epe 260.00,00 €/ TV Westfalia Epe 50.000 €
- 2027 ff. 395.000 € jährlich aufgeteilt FC Epe 260.00,00€/ TV Westfalia Epe 135.000 €.
2. Der Rat beschließt, unter der Voraussetzung der Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel, den Vereinen FC Epe und TV Westfalia Epe, nach den Sportförderrichtlinien für die Erstellung der Sportanlage Eper Bülten, eine Förderung in Höhe von maximal 11.161.000 € in Form der Übernahme des Schuldendienstes zu bewilligen.
3. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Verwaltung zu beauftragen, umgehend eine entsprechende Fördervereinbarung sowie die notwendigen erbbaurechtlichen Verträge mit den Vereinen FC Epe und TV Westfalia Epe abzuschließen.
Neubau Familienzentrum Dinkelnest - Standortalternativen
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, auf dem Germania Gelände einen Standort für die neue Kita Dinkelnest in Abstimmung mit einem zu suchenden Investor zu verorten. Als Standorte kommen die Flächen nördlich der Villa (Lageplan der Ergänzungsvorlage) B 2 oder der nach Norden Richtung Dinkel verschobene und um 90 Grad gedrehte Standort B 3 in Betracht. Hier ist insbesondere die Meinung des Investors gefragt, der sich möglichst auch am ISEK Prozess beteiligt. Die Standortentscheidung möchte der HFA spätestens im Mai treffen. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Bauleitplanung anzustoßen und vorzubereiten, damit möglichst schnell Baurecht besteht.
Einbringung des Haushalts 2024
Der Rat nimmt den Budgetentwurf 2024 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau
Der Rat beschließt die 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Gronau. Die Anlage mit der Änderungssatzung wird derzeit aufbereitet mit den Änderungen aus dem Rat und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Stadt Gronau (Westf.) vom 03.12.2019 gemäß Anlage 1 der Sitzungsvorlage 603/2023 - mit dem Zusatz in § 11:
- "Werden weniger als 13 Kanditat/innen gewählt, bilden diese Gewählten den Beirat für Seniorinnen und Senioren. Die übrigen Plätze bleiben frei".
20. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat beschließt den Erlass der 20. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993 mit Wirkung vom 1. Januar 2024
29. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat beschließt den Erlass der 29. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) vom 18.12.1980, mit Wirkung vom 01. Januar 2024 (Anlage 1).
3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gronau (Westf.) zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Erlass der 3. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom 03.12.2019 (siehe Anlage 1), mit Wirkung vom 1. Januar 2024.
Neubau eines Wertstoffhofes Eper Straße 73-77
Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung inkl. Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen sowie die bauliche Umsetzung des Wertstoffhofes an der Eper Straße 73-77 in 48599 Gronau.
(Teil-) Verlagerung des Bauhofes der Zentralen Bau- und Umweltdienste Genehmigung der Entwurfsplanung und Baubeschluss
Der Rat beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung einschließlich Kostendarstellung die Fortführung der weiteren Planungen und die bauliche Umsetzung der Umstrukturierung des Bauhofs der Zentralen Bau- und Umweltdienste an der Eper Straße 73-77 in Gronau.
Wirtschaftsplan 2024 der Zentralen Bau- und Umweltdienste
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 der Zentralen Bau- und Umweltdienste.
Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2024 Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2024 Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gronau (Westf.)
I. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2024 als Anlage zum Haushaltsplan (Budget 2024) mit
- Einnahmen: 13.671.917 €
- Ausgaben: 13.671.917 €
- Erträge: 12.081.498 €
- Aufwendungen: 8.193.425 €
- Überschuss: 3.888.073 €
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) erforderlich ist, wird auf 6.633.557 € festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die vom Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
II. Die Gebührenkalkulation auf Basis des Wirtschaftsplanes 2024 weist nachfolgende Gebührensteigerungen auf: Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,49 €/cbm auf 2,78 €/cbm. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,44 €/cbm auf 0,52 €/cbm.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Gronau Hier Beschluss der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Stadt Gronau (Westf.) für den Zeitraum 2024-2029
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungs-Konzeptes der Stadt Gronau (Westf.) für den Zeitraum 2024-2029.
Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Beteiligungsbericht zum 31.12.2021 der Stadt Gronau.
Jahresabschluss 2022 der Forstdienstleistungen Gronau GbR
Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Jahresabschluss 2022 der Forstdienstleistungen Gronau GbR zur Kenntnis und beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.294,97 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Jahresabschluss der Stadt Gronau (Westf.) für das Haushaltsjahr 2022 1. Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss 2. Feststellung durch den Rat
Der Rat fasst folgenden Beschluss: Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 516.118.928,87 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.578.042,77 € fest. Der festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.578.042,77 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Gronau (Westf.) für das Haushaltsjahr 2022 - Entlastung des Bürgermeisters
Der Rat fasst folgenden Beschluss: Dem Bürgermeister der Stadt Gronau (Westf.) wird für den Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
Erlass eines Betrauungsakts zugunsten der Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
1. Die Stadt Gronau betraut die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes.
2. Die Gesellschafterversammlung der QEG wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der QEG einen Weisungsbeschluss zu fassen, nach dem die Geschäftsführung der QEG den als Anlage beigefügten Betrauungsakt verbindlich zu beachten hat.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, etwaige, zukünftige redaktionelle Änderungen an dem als Anlage beigefügten Betrauungsakt zu erarbeiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Satz „Darüber hinaus treibt die QEG eine nachhaltige und diverse Quartiersentwicklung auf dem Gronauer Innenstadtgebiet voran“ wird aus der Anlage Betrauungsakt in Ziffer „III. Gegenstand der DAWI“ gestrichen.
Kapitalzuführung an die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) erhält unverzüglich eine Kapitalzuführung in Höhe von 500.000,00 Euro für die nächsten drei Steuerjahre.
Gewährung von laufenden Leistungen sowie einmaligen Beihilfen für (Bereitsschafts-) Pflegefamilien hier: Anhebung der derzeitigen Leistungssätze
Der Rat beschließt die Anhebung der Bereitschaftspflegesätze sowie die einmaligen Beihilfen gemäß der beigefügten Aufstellung (Merkblatt für Pflegeeltern) zum 01.01.2024. Eine fortlaufende Anpassung, entsprechend der jeweiligen ministeriellen Erlasslage wird ebenfalls empfohlen.
Anhebung der Honorare für die in der Euregio-Volkshochschule freiberuflich tätigen Dozierenden Umwandlung der Entgeltordnung in eine Gebührenordnung sowie die Anhebung der Gebühren Änderung der Satzung der Euregio-Volkshochschule der Stadt Gronau (Westf.) vom 23.03.2006
Der Rat beschließt:
1. Die Anhebung der Honorare für freiberuflich tätige Dozierende in der Honorargruppe I auf 22 € je 45 Minuten), in der Honorargruppe II auf 25 € je 45 Minuten.
2. Die Umwandlung der Entgeltordnung in eine Gebührenordnung sowie die Anhebung der Gebühren wie folgt: Honorargruppe I von 1,80 € auf 2,80 € pro UStd
3. Die Änderung der Satzung der Euregio-Volkshochschule der Stadt Gronau in vorgelegter Form.
Anhebung der Honorare für die an der Musikschule beschäftigten Honorarkräfte Anpassung der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Gronau (Westf.) vom 01.04.2016
Der Rat beschließt:
1. Die Anhebung der Honorare für die beschäftigten Honorarkräfte wie folgt:
- Honorargruppe I: von 25,00 € auf 29,00 Euro
- Honorargruppe II: von 27,00 € auf 31,00 Euro.
2. Die Erhöhung der Unterrichtsentgelte in der vorgelegten Fassung.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertretungen in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat nimmt Kenntnis, dass der Integrationsrat zukünftig durch Herrn Suat Dal als beratendes Mitglied und Herrn Isaak Muro als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten wird.
Bernhard-Overberg-Schule, Neubau und Sanierung, Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Vergabe der Architektur- und Ingenieurleistungen.
Neubau Historisches Rathaus Gronau, Vergabe der Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9
Der Rat der Stadt Gronau macht von seinem Entscheidungsrecht im Einzelfall Gebrauch und beschließt, die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 9, zu vergeben.
Grundstückgeschäfte im Bereich des Kitastandortes Dinkelnest
Der Rat nimmt die Ausführungen in Bezug auf die Grundstücksgeschäfte im Bereich der Vennstraße zur Alternativenprüfung des Ersatzstandortes der KiTa Dinkelnest zur Kenntnis.
Veräußerung von Flächen im Bereich des Germania-Geländes
Der Rat beschließt die Veräußerung von Flächen im Bereich des Germania-Geländes
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
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