Restmüllbehälter: Aktueller Sachstand und Prüfauftrag an die Verwaltung


Im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz wurde über den aktuellen Sachstand zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung berichtet.

 Der Rat der Stadt Gronau hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die 1. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung beschlossen. Inhalt der Änderungssatzung war

  1. die Anpassung des Mindestbehältervolumens von 7,5 Liter pro Person pro Woche auf 10 Liter pro Personen und Woche und
  2. der Wegfall der 50-Liter- und 60-Liter-Restmüllbehälter und
  3. die Änderung des Abfuhr-Rhythmus der Restmüllabfuhr von zweiwöchig auf vierwöchig und
  4. der Wegfall der jährlichen Grüngutabfuhr und
  5. die Gestellung der Restmülltonne durch die Stadt Gronau.

Die Änderungen treten mit zum 01.01.2024 in Kraft.

Vorher wurde die Änderungssatzung am 19.04.2023 im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz und am 03.05.2023 im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Beide Gremien empfahlen dem Rat die Änderungssatzung (wie von der Verwaltung) vorgelegt zu beschließen.

Die neuen Müllbehälter werden von der Stadt gestellt und mit einem Chip versehen. Anhand der Chips kann sichergestellt werden, dass nur die angemeldeten Restmüllbehälter geleert werden.

In der Sitzung des Fachausschusses am 17.08.2023 wurden die Rückmeldungen zu den Informationsschreiben an die Bürger:innen thematisiert. Sowohl Verwaltung wie auch die politischen Vertreter:innen haben die zahlreichen Nachfragen zum Anlass genommen, die dort aufgekommenen Themen erneut zu erörtern. Insbesondere die Gebührenkalkulation wirft viele Fragestellungen auf. Stadtbaurat Groß-Holtick informierte die Ausschussmitglieder, dass die Gebühren für die Abfallentsorgung und der CO2-Bepreisung durch den Kreis Borken – wie in jedem Jahr – erst September/Oktober bekannt sind und dann eine konkrete Gebührenberechnung erfolgen kann. Alle Gebührenkalkulationen, die vorab erstellt werden, können nur die derzeitigen Zahlen berücksichtigen. Daher sind diese Gebührenkalkulationen nur Prognosen.

Herr Jacobs vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) war in der Sitzung des Fachausschusses zu Gast und erläuterte die mit der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge.

Folgende Änderungen gegenüber der verabschiedeten Satzung wurden vorgestellt:

  1. Reduzierung des Mindestbehältervolumens von 10 Liter pro Person und Woche auf 7,5 Liter pro Person pro Woche bei Haushalten ab 4 Personen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einem Haushalt ab 4 Personen weniger Abfälle produziert wird als 2 Haushalte mit 2 Personen oder 4 Haushalte mit jeweils einer Person.
  2. Für „Single“-Haushalte (eine Person) besteht die Möglichkeit eine 60-Liter-Restmülltonne zu nehmen. Technisch kleinere Lösungen mit gechipten Tonnen sind am Markt nicht verfügbar.
  3. Die Abfallgebührensystematik für Restabfall wird auf einen degressiven Gebührenmaßstab umgestellt (Sockelbetrag je Tonne plus Gebühr für Entsorgung). Dies bedeutet, dass die 240 L Restmüllgebühr nicht das dreifache der 80 L Restmüllgebühr beträgt – wie in der Vergangenheit - , sondern die Abstände deutlich kleiner werden. Dieses System hat sich auch schon bei den Biotonnen bewährt.

 Die Umsetzung dieser Vorschläge ist allerdings nur möglich mit einer Änderung der Abfallentsorgungssatzung. Daher hat der Ausschuss für Mobilität entschieden, dem Rat der Stadt für die nächste Sitzung folgenden Beschluss zu empfehlen:

Die Verwaltung wird beauftragt

  1. zu prüfen, ob eine Reduzierung des Mindestbehältervolumens von 10 Liter pro Person und Woche auf 7,5 Liter pro Person pro Woche bei Haushalten ab 4 Personen möglich ist,
  2. eine Gebührenkalkulation zu entwickeln, die einen degressiven Maßstab berücksichtigt.
  3. an die Gronauer Haushalte ein Schreiben mit detaillierten Informationen und einer Gebührenkalkulation (mit diesjährigen Zahlen) zu senden.
  4. dem Rat einen Vorschlag für eine Satzungsänderung zu unterbreiten.