Restmüllbehälter: Aktueller Sachstand


Der Rat der Stadt Gronau hat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (West.) vom 14.05.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.06.2023 in der beantragten und vorgetragenen Fassung mit Wirkung vom 01. Januar 2024.

Die Änderung bezieht sich auf folgende Punkte:

  • Das Mindestbehältervolumen von 10 Liter pro Person und Woche wird auf 7,5 Liter pro Person pro Woche bei Haushalten ab 4 Personen reduziert
  • Es werden 60-Liter-Restmülltonnen zur Verfügung gestellt

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine Gebührenkalkulation zu entwickeln, die einen degressiven Maßstab berücksichtigt.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, an die Gronauer Haushalte ein Schreiben mit detaillierten Informationen und einer modellhaften Darstellung der Abfallgebühren auf der Grundlage der Zahlen aus 2023 zu senden.

Hier finden Sie weitere Ergebnisse aus der Ratssitzung am 23.08.2023.