Klimaschutz: Kreis Borken unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen


Der Kreis Borken startet das Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen“: Auf diese Weise will er Maßnahmen zum Klimaschutz, konkret zur energetischen Optimierung, finanziell unterstützen. Für das Förderprogramm hat der Kreistag im Kreishaushalt eine Summe von 500.000 Euro bereitgestellt. Anträge können ab dem 1. September 2023 über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kreises gestellt werden. „Mit diesem neuen Förderprogramm können Vereine in ihre Gebäude investieren, um die Energieeffizienz zu steigern. Ohne eine Förderung ist das für zahlreiche Vereine, die durch das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger das gesellschaftliche Leben bei uns so bereichern, oft nicht zu stemmen“, hebt Landrat Dr. Kai Zwicker hervor.  

„Mit dem Programm soll vor allem das Ziel des Kreises Borken verfolgt werden, die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne des Klimaschutzes voranzutreiben“, erläutert Michael Weitzell, Leiter der Stabsstelle der Kreisverwaltung. Dies gelte insbesondere für die Umrüstung von Heizungsanlagen oder den Austausch von Fenstern und Türen in vereinseigenen bzw. langfristig genutzten Gebäuden.

Das Programm umfasst drei Fördergegenstände:

  • Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe oder Biomasseheizungen (Förderung zu 90 Prozent)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren (Förderung zu 90 Prozent)
  • Freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 (Förderung zu 100 Prozent)

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für Fördergegenstand 1 und 2 kann maximal ein Zuschuss in Höhe von jeweils 50.000 Euro gewährt werden. Für die freiwillige Energieberatung durch gelistete Energieeffizienzfachleute kann maximal ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt werden. Sofern mit der Installation einer Wärmepumpe die Installation einer Photovoltaik-Anlage einhergeht, kann diese mit 100 Euro je Kilowatt-Peak (kWp) bezuschusst werden (bis maximal 3.000 Euro). Voraussetzung ist, dass sie nicht als Volleinspeiseanlage betrieben wird.

Förderungen sind möglich, bis die zur Verfügung stehenden Mittel vergeben sind. Bewilligungen erfolgen nach dem Eingangszeitpunkt der Anträge, sofern diese die notwendigen Kriterien erfüllen. Förderanträge können über ein Online-Formular gestellt werden. Dieses wird ab dem 01.09.2023 auf www.kreis-borken.de/klimavereine freigeschaltet. Weitere Informationen und die detaillierten Förderbedingungen sind dort schon jetzt zu finden.