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Antrag der Fraktion GAL/DIE LINKE vom 12.06.2023; Laufzeitverlängerung Belgische Atomkraftwerke
Dieser Top wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
Antrag der UWG Fraktion vom 28.07.2023: Sachstandsbericht und ggf. Änderung zur 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Gronau (Westf.)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit dem Tagesordnungspunkt "Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 27.07.2023: Neue Debatte Restmüllbehälter" zusammengelegt.
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gronau (West.) vom 14.05.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.06.2023 in der beantragten und vorgetragenen
Fassung (s. Anlage zum Beschluss - liegt noch nicht vor) mit Wirkung vom 01. Januar 2024.Die Änderung bezieht sich auf folgende Punkte:
- Das Mindestbehältervolumen von 10 Liter pro Person und Woche wird auf 7,5 Liter pro Person pro Woche bei Haushalten ab 4 Personen reduziert
- Es werden 60-Liter-Restmülltonnen zur Verfügung gestellt
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Gebührenkalkulation zu entwickeln, die einen degressiven Maßstab berücksichtigt.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, an die Gronauer Haushalte ein Schreiben mit detaillierten Informationen und einer modellhaften Darstellung der Abfallgebühren auf der Grundlage der Zahlen aus 2023 zu senden.
Antrag der Fraktion pro.Bürgerschaft vom 27.07.2023: Neue Debatte Restmüllbehälter
Dieser Tagesordnungspunkt mit dem Tagesordnungspunkt "Antrag der UWG Fraktion vom 28.07.2023: Sachstandsbericht und ggf. Änderung zur 1. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Gronau (Westf.)" zusammengelegt.
Antrag der Fraktionen UWG und WEG vom 11.08.2023; Beschluss zur geplanten Wegeführung entlang des Badesees
Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Ratsbeschluss vom 08.09.2021 („Der Rat stimmt der Variante 2 (Der Weg läuft parallel zum Strand und trennt den Strandbereich von der Liegewiese) zu.“ wird aufgehoben.
Der Weg wird hinter der ersten Baumreihe errichtet und schließt im rechten Bereich an gleicher Stelle an, wie die bisher vorgesehene Variante 2. An diesem Weg sollen Bänke im Schattenbereich der Bäume aufgestellt werden.
Bezuschussung zum Essen, Jahrgänge 5 und 6 an der Gesamtschule Gronau
Der Rat der Stadt Gronau hat den durch den Bürgermeister und dem Ratsmitglied Werner Bajorath in Anerkennung der besonderen Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW folgenden gefassten Beschluss genehmigt:
1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt, den Eltern der Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 der Gesamtschule Gronau für maximal 2 Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2023/2024, einen Zuschuss in Höhe von 1,50 € pro nachgewiesenem Essen zu gewähren, soweit keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das gesamte Mensakonzept zu überarbeiten.
Jahresabschluss für das Abwasserwerk der Stadt Gronau Wirtschaftsjahr 2022
Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat der Stadt Gronau stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Gronau für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 73.866.309,24 € und einem Ergebnis von 2.453.906,15 € fest.
2. Der Rat der Stadt Gronau beschließt, aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 148.873 € an die Stadt Gronau auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss gemäß Ratsbeschluss vom 09.03.2022 zu verwenden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 2.306.033,15 € soll danach an die Stadt Gronau ausgeschüttet und in derselben Höhe wieder in die Kapitalrücklage eingelegt werden (Schütt aus – Hol zurück-Verfahren bzw. Passivtausch). Dabei werden die wieder eingelegten Gewinne des Abwasserwerks nicht in die Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des Gebührenhaushalts berücksichtigt.
3. Der Rat der Stadt Gronau erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Zentrale Bau- und Umweltdienste der Stadt Gronau Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022 Entlastung des Betriebsausschusses
Der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Gronau (Westf.) nimmt den Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2022 der Zentralen Bau- und Umweltdienste zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) stellt den Jahresabschluss der Zentralen Bau- und Umweltdienste zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 3.735.475,25 Euro fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 49.279,07 Euro wird, auf Vorschlag der Betriebsleitung, in voller Höhe der Investitionsrücklage zugeführt.
3. Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Spenden resultierend aus anteiligen Gewinnabführungen der Sparkasse Westmünsterland
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt, dass die anteilige Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland in geplanter Höhe laut Haushaltsplan 2023 erfolgt und gemäß dieser Beschlussvorlage wie folgt ausgezahlt werden soll:
a) Kindergärten in Gronau und Epe 40.800,00 €
b) Schulen in Gronau und Epe 80.350,00 €
Budgetbericht für das II. Quartal 2023
Der Rat hat den Bericht über die Budgetentwicklung für das II. Quartal 2023 zur Kenntnis genommen.
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2022
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau stellt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 116a GO NRW fest und macht von der Möglichkeit der Befreiung gem. § 116a Abs.1 GO NRW, einen Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2022 aufzustellen, Gebrauch.
Infolgedessen ist für das Jahr 2022 ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 31.07.2023 Wiederaufnahme des Themas "Grundsatzentscheidung Zuweg/str. zur neuen Grundschule"
Der Rat der Stadt Gronau hat folgende Benennungen von neuen Straßen (B-Plan Nr. 173 und 183) beschlossen:
1) Die Stichstraße (B-Plan Nr.173) seitlich abzweigend der Brookstraße ist als „Vaartjesweg“ zu benennen.
2) Die Stichstraße (B-Plan Nr.183) seitlich abzweigend der Brookstraße ist als „Wahlbrinkweg“ zu benennen.
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Vorhaben zur Errichtung von zwei Wohngruppen mit 26 Wohneinheiten und einem Nebengebäude (TSA – Tagesstrukturierende Angebote) in 48599 Gronau, Enscheder Straße/Königstraße
Der Rat der Stadt Gronau hat folgenden Beschluss gefasst:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das im Antrag beschriebene Vorhaben wird gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt für den nachfolgend zeichnerisch und textlich beschriebenen Geltungsbereich:
Der Umgriff umfasst die Grundstücke Gemarkung Gronau, Flur 5, Flurstück 713.
Der Geltungsbereich liegt nördlich der Enscheder Straße zwischen der Königstraße im Westen und der Direktor-Rahusen-Straße im Osten.Baubeschluss Fridtjof-Nansen-Realschule
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau beschließt auf der Grundlage des in den Fachausschüssen vorgestellten Planungsstandes und der damit verbundenen Kostenfortschreibung die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnitts.
Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Gronau Aktueller Sachstand
Der Rat der Stadt Gronau hat beschlossen, dass ein „Arbeitskreis zur Istanbul-Konvention“ bestehend aus weiblichen Ratsmitgliedern gebildet wird, der die umfangreiche Vorlage berät, eine Bestandsaufnahme macht, Verbesserungen/Unterstützungen ausarbeitet und Vorschläge für die zukünftige weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet. Teilnehmerinnen von Seiten der Verwaltung werden Frau Sandra Cichon und Frau Edith Brefeld sein. Die erste Einladung wir von der Verwaltung erstellt. Der zukünftige Vorsitz wird in der ersten Sitzung beschlossen. Ratsfraktionen, die keine weiblichen Ratsmitglieder haben, können eine Person ihres Vertrauens für den Arbeitskreis zur Istanbul-Konvention benennen.
Der Rat der Stadt Gronau hat außerdem beschlossen, dass die Verwaltung dem Rat jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Beratung vorlegt.
Sachstand zur Flüchtlingssituation (Stand 16.08.2023)
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat die Ausführungen der Verwaltung zur Flüchtlingssituation mit Stand 16.08.2023 zur Kenntnis genommen.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertretungen in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. zur Kenntnis genommen:
1. Der Rat wählt Herrn Nicolaus Grosche als sachkundigen Bürger und Herrn Philipp Kirchner als stellv. sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.
2. Der Rat nimmt Kenntnis, dass Frau Leliana Merza als ordentliches Mitglied und Herr David Citgez als persönliche Vertretung in den Integrationsausschuss nachgerückt sind.
3. Der Rat wählt Herrn Besim Akkaya als sachkundigen Bürger und Frau Verena Wesseling als stellv. sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur.
4. Der Rat bestellt Frau Verena Wesseling als Nachfolgerin für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied Aaron Wesseling zum Mitglied im Aufsichtsrat der Rock- und Popmuseum GmbH und der Kulturbüro Gronau GmbH.
5. Der Rat bestellt Herrn Nikolai Brinkmöller zum persönlichen Stellvertreter von Frau Verena Wesseling im Aufsichtsrat der Rock- und Popmuseum GmbH und der Kulturbüro Gronau GmbH.
6. Der Rat nimmt Kenntnis, dass die Arbeitsagentur Frau Bianca Gülük als Nachfolgerin für Frau Jana Busse zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss bestellt hat.