Vorbereitung auf mögliche Energiemangellage


Die Stadt Gronau hat einen Krisenstab gebildet, der in enger Abstimmung mit der Feuer- und Rettungswache und den Stadtwerken Gronau die notwendigen Vorsorgeaufgaben wahrnimmt.

Auf Kreisebene erfolgt ein regelmäßiger Austausch der Ordnungsämter zur drohenden Gas-/Energiemangellage. Aktuell werden folgende Themenblöcke bearbeitet:

  • Behördenkommunikation bei Stromausfall
  • Notstrom- und Treibstoffversorgung für die kommunalen Strukturen
  • Entwicklung Lagebild (Pflegeheime, Landwirtschaft, etc.)
  • Information der Bevölkerung
  • Notfallinformationspunkte (NIPs)

 

Notfallinformationspunkte

Zu den NIPs wurde zusätzlich eine Arbeitsgruppe (AG) gegründet – auch in dieser AG ist der Fachdienstleiter für Sicherheit und Ordnung der Stadt, Herr Hoff, vertreten.

NIPs sollen Anlaufpunkte sein, an denen die Bevölkerung Notrufe absetzen und Informationen erhalten kann, wenn die Leitstellen aufgrund von Ausfällen telefonisch nicht erreichbar sind. Eine Inbetriebnahme der NIPs muss im Bedarfsfall innerhalb von 90 Minuten sichergestellt sein.

Kalkuliert wird mit circa einem NIP pro 10.000 Einwohner. Die NIPs sollen gut erreichbar sein und müssen über eine netzunabhängige Energieversorgung verfügen. Da jeder NIP mit entsprechendem Einsatzpersonal besetzt wird, muss er über sanitäre Anlagen (für das Personal), Licht, Wärme und einen Wetterschutz verfügen. Die Kommunikation der NIPs mit den Leitstellen erfolgt über das Digitalfunknetz. Für jeden NIP wird ein "Notfallkoffer" mit abgestimmtem Inhalt angeschafft. Außerdem sollen die NIP-Standorte dauerhaft ausgeschildert werden, um der Bevölkerung die Anlaufstellen bekannt zu machen – die Öffentlichkeitsarbeit hierzu erfolgt in Form gemeinsamer Presseerklärungen.

In einer weiteren Ausbaustufe geht es um die Einrichtung (mind.) einer Notaufenthaltsstelle pro Kommune für die Notversorgung der Bevölkerung (>250m²). Die genauen Voraussetzungen hierfür werden noch definiert.

 

Energiesparmaßnahmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen erlassen. Ab dem 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 wurden kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für Privathaushalte sowie öffentliche Gebäude und Unternehmen erlassen.

Für öffentliche Gebäude bedeutet dies:

  • Alle öffentlichen Flächen, die nicht zum Aufenthalt von Personen gedacht sind, dürfen künftig nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen sind Räume, die Technik, Gegenstände oder Stoffe enthalten, welche geheizt werden müssen.
  • Temperaturbeschränkung von Trinkwasser zum Händewaschen.
  • Verbot, Gebäude und Baudenkmäler von außen anzustrahlen.
  • In Arbeitsräumen – abhängig von der Beschäftigung – dürfen Höchstwerte für die Lufttemperatur nicht durch Heizanlagen überschritten werden. Für Bürotätigkeiten (überwiegend sitzende Tätigkeit) beträgt die Vorgabe 19 Grad.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind z.B. Schulen und Kindertagesstätten.

Die Stadt Gronau hat in Abstimmung mit den Tochtergesellschaften ein Konzept für Energiesparmaßnahmen im Öffentlichen Raum entwickelt. Dieses Konzept wird am 27.09.2022 im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und am 25.10.2022 im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt.

Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in 4 Abschnitte, die sich in den jeweiligen Ausführungen der Tochtergesellschaften wiederfinden:

  1. Organisatorische Maßnahmen
  2. Gering-Investive Maßnahmen
  3. Größere Investitionen
  4. Strategische und Langfristige Überlegungen

 

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen sind auf der Seite des Kreises Borken (akut.kreis-borken.de) sowie auf der Seite der Stadt Gronau zu finden.