Ergebnisse des Rates


Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.

  • Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 18.09.2022: Einrichtung eines Notfallfonds ausschließlich für Energie (Strom/Gas) und Wasser bei den Stadtwerken Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, dass ein Notfallfond - ausschließlich für Energie (Strom/Gas) und Wasser in Höhe von 80.000 Euro zur Unterstützung für in Not geratene Bürger:innen zur Verfügung gestellt wird. Zur weiteren Beratung zum Verfahren verweist der Rat die Angelegenheit in den Ausschuss für Soziales, medizinische Versorgung und Bevölkerungsentwicklung.

  • Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 18.09.2022: Photovoltaik

    Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes die Potentiale der Parkplatzflächen mit in Betracht zu ziehen.

  • Schulentwicklung: Festlegung der künftigen Zügigkeit der Buterlandschule

    1. Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Dreizügigkeit der Buterlandschule ab dem Schuljahr 2023/2024 festzulegen und auszubauen.
    2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den hierfür erforderlichen Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
  • 2. Sachstandsbericht zum Einbau von coronagerechten stationären RLT-Anlagen in Schulen und Kindergärten aus dem Bundesförderprogramm

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Einbau von coronagerechten stationären RLT-Anlagen in Schulen und Kindergärten zur Kenntnis und beschließt, die Förderzusage für die Hermann-Löns-Schule sowie für die Georgschule zurückzugeben.

  • Zusätzliche, personelle Bedarfe im Bereich des Kinderschutzes aufgrund von Rechtsänderungen

    Der Rat der Stadt Gronau

    1. den Stellenplan 2022 um zwei unbefristete VZÄ zugunsten koordinierender und fallspezifischer Aufgaben des Kinderschutzes sowie
    2. den Stellenplan 2023 um zusätzlich unbefristet 0,25 VZÄ für die Prozessbegleitung/-optimierung zur Rechtsanpassung im Kinderschutz sowie um 0,25 VZÄ Kinderschutz-Projekte an Schulen entsprechend der Sachdarstellung

    zu erweitern.

  • Umsetzung des Leitbildprozesses für die Stadt Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen:

    Der Rat der Stadt Gronau hat am 10.07.2019 die organisatorischen Pläne zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit zustimmend zur Kenntnis genommen und die damit verbundenen Personalentwicklungen einstimmig beschlossen. Ein Baustein für die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit ist die Umsetzung eines Leitbildes für die Stadt Gronau. Der Rat hat mit der Verabschiedung des Haushalts 2020 hierfür ein Budget von jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Personalbedingt konnten erst in 2021 die vorbereitenden Maßnahmen sowie die Ausschreibung durchgeführt werden. Die Auftragsvergabe erfolgte am 08.03.2022. Zeitgleich wurde das Budget aufgrund der Ergebnisse desAusschreibungsverfahrens auf insgesamt 50.000 Euro für 2022 gekürzt. Der Prozess wird insgesamt ca. 1,5 bis 2 Jahre in Anspruch nehmen und auch darüber hinaus müssen die erarbeiteten Merkmale weiterentwickelt und verbreitet werden, damit alle Ziele erreicht werden können.

    Ziele des Leitbildprozesses sind unter anderem:

    • Imageverbesserung für Gronau durch die Aufladung einer neuen Marke und eines neuen Außenauftritts der Stadt
    • Schaffung neuer Strukturen in der Öffentlichkeitsarbeit
    • Schaffung eines roten Fadens, der die Außendarstellung und Kommunikation vereinheitlicht
    • Bessere Identifikation mit der Stadt
    • Regelwerk zum Umgang mit der Marke
    • Klare Führung und Anwendung der Marke
    • Durch ein Stadtleitbild sollen konkrete Ziele und Projekte angegangen werden, die aktuell keinen roten Faden haben


    Bisherige Schritte

    Nach der Auftragsvergabe erfolgten mehrere Meetings mit der Agentur, dem Büro des Bürgermeisters sowie der Leiterin des Stadtmarketings Katharina Terhan. Dabei wurden unter anderem folgende Themen behandelt bzw. erarbeitet:

    • relevante Gruppen, die im Markenbildungsprozess mit einbezogen werden
    • Erwartungshaltung an den Markenbildungsprozess
    • Historie von Gronau
    • Historie der bisherigen Marke
    • Identifikation diverser Anspruchsgruppen
    • Gedanken zum aktuellen Claim „Musikstadt im Grünen“
    • Gronau als Standort
    • Epe & Gronau
    • Innenstadt Gronau
    • Innenstadt Epe
    • Demographie in Gronau
    • Arbeitsmarkt in Gronau
    • Stärken und Besonderheit von Gronau sowie Schwächen
    • Ist-Stand Marketing

    Diese gesammelten Ausarbeitungen wurden in einem Rebriefing zusammengefasst um sie für die weiteren Schritte als Grundlage nutzen zu können. Hierbei wurde auch der Verwaltungsvorstand eingebunden.

    Nächste Schritte

    Durch die Agentur wurde ein Prozess Corporate Design entwickelt. Hierbei handelt es sich um ein Design, welches den ganzen Leitbildprozess über genutzt wird, um für alle Interessengruppen einen Wiedererkennungswert zu haben (es ist nicht das finale Design oder Logo für die Stadt Gronau). Bei jeder Umfrage, Beteiligung etc. soll den Bürger:innen, der Wirtschaft, der Politik usw. sofort deutlich werden, wozu die Maßnahme gehört und welche Themen sich auf den Leitbildprozess beziehen.

    Im Oktober wird der Prozess mit einer Bürgerbefragung begonnen. Diese soll nach den Herbstferien erfolgen. Bei der Befragung handelt es sich um eine Befragung per Postkarten, die an alle Gronauer Haushalte versandt werden, sodass alle Bürger:innen schriftlich ihre Rückmeldung geben können. Zusätzlich wird eine Homepage eingerichtet, sodass alle Menschen die Möglichkeit haben, auch digital ihre Meinung, Wünsche und Anregungen für die Gestaltung von Gronau einzureichen.

    Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung sowie deren Auswertung werden auf Grundlage der Ergebnisse alle weiteren Interessengruppen in Form von Markenworkshops und Befragungen eingebunden. Neben der Mitwirkung der Politik werden auch Vereine, Institutionen, Organisationen, Religionsgemeinschaften etc. mit eingebunden. Über den genauen Ablauf sowie die weiteren Schritte wird rechtzeitig informiert. Zudem wird der gesamte Prozess engmaschig durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gronau begleitet.

  • Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Gronau

    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Gronau in der vorgelegten Form für die Dauer von 5 Jahren.

  • Aufhebung von Sperrvermerken im Stellenplan 2022; Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses

    Der Rat der Stadt Gronau genehmigt in Anerkennung der besonderen Dringlichkeit den vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied gefassten Beschluss, die im Stellenplan 2022 bei den Stellen mit den Nummern 132.083 bis 132.088 (beide Fachdienst Sicherheit und Ordnung) ausgebrachten Sperrvermerke aufzuheben, damit die Stellen umgehend für tarifliche Beschäftigte ausgeschrieben werden können.

  • Aufbau und kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements

    Der Rat der Stadt Gronau hebt seinen Beschluss vom 24.08.2022 zum Aufbau und kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements für die Stadt Gronau auf.

    Grund hierfür ist eine angestrebte Förderung der Kommunalrichtlinie, die jedoch nur bei einer befristeten Stelle möglich ist.

    Im weiteren Verlauf beschließt der Rat:

    1. Im Falle einer Förderung wird die auf drei Jahre befristete Personalstelle (100%) im Fachdienst 465 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement eingerichtet.
    2. Die Verwaltung stellt den Förderantrag gemäß den in der Sachdarstellung geschätzten Kosten.
    3. Der Eigenanteil von insgesamt 121.368 € (40.456 €/Jahr) ist erstmalig im Budget 2023 bereitzustellen.


  • Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Stadtwerke Gronau GmbH

    Der Rat stimmt der Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft in Höhe von 4.000.000,00 Euro für ein Darlehen in Höhe von 5.000.000,00 Euro zu Gunsten der Stadtwerke Gronau GmbH zu. Als jährliche Avalprovision erhält die Stadt Gronau den Zinsvorteil zwischen dem verbürgten/unverbürgtem Darlehen, mindestens jedoch 0,5% der verbürgten Summe.

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Laurenzstraße/Gildehauser Damm, Stadtteil Epe (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) Aufstellungsbeschluss

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnanlage Laurenzstraße/Gildehauser Damm“, Stadtteil Epe, wird gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt für den nachfolgend textlich und zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich (siehe Planzeichung):

    Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 349, 529 und 579 der Flur 28 der Gemarkung Epe und liegt westlich des Gildehauser Damms und nördlich der Laurenzstraße.

    Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung von drei Wohngebäuden.


  • Bebauungsplan Nr. 224 " Alfertring", 2. Änderung und Ergänzung, Stadtteil Epe (beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB) Aufstellungsbeschluss

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    Der Bebauungsplan Nr. 224 „Alfertring“, 2. Änderung und Ergänzung, Stadtteil Epe, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich (siehe Planzeichnung).

    Der Bebauungsplan wird ergänzt um das östlich der Lange-Seite-Straße gelegene Grundstück, Gemarkung Epe, Flur 36, Flurstück 222.

    Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein frei stehendes Einfamilienhaus.

  • Bebauungsplan Nr. 302 "Zwischem Kurzem Weg und Schöttelkotter Damm", Stadtteil Gronau 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.04.2022 2. Neufassung des Aufstellungsbeschluss für einen erweiterten Umgriff

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt:

    1. Der Rat der Stadt Gronau hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2022 für den Bebauungsplan Nr. 302 „Zwischen Kurzem Weg und Schöttelkotter Damm, Teilbereich I“, Stadtteil Gronau, auf.

    2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 302 „Zwischen Kurzem Weg und Schöttelkotter Damm“, Stadtteil Gronau, wird gem. §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 BauGB neu gefasst für den nachfolgend textlich und zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich:

    Das Plangebiet wird im Westen von der von-Steuben-Straße begrenzt, im Norden vom Kurzen Weg und im Süden Schöttelkotter Damm. Im Osten wird das Plangebiet durch die ehemalige Trasse der Bentheimer Eisenbahn begrenzt (siehe Planzeichnung).

    Ziele der Planung sind die Absicherung eines Kitastandortes sowie planerische Nachverdichtung zum Zwecke der Wohnbebauung.



  • Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Kreis zur Erarbeitung und Umsetzung eines kreisweiten Wald- und Vegetationsbrandkonzeptes

    Die Stadt Gronau beteiligt sich an einer Kooperation der Städte, Gemeinden und des Kreises zur Erstellung eines gemeinsamen Wald- und Vegetationsbrandkonzepts mit dem Ziel einer einheitlichen Ausbildung, Taktik und Ausstattung der Feuerwehren zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden.

    Zur Projektplanung und -umsetzung werden federführend durch den Kreis Borken Zuwendungen aus der Förderrichtlinie für neue Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen beantragt. Im späteren Projektverlauf ist beabsichtigt, für die Förderung und die Zusammenarbeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.

  • Sachstand zur Ukraine- Flüchtlingskoordination

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen:

    Die Verwaltung informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Verwaltung zur Ukraine- Flüchtlingssituation. Mit Stand 21.09.2022 sind nachfolgende Ergänzungen zum letzten Sachstand eingetreten:

    Fachdienst 340 – Bildung und Sport

    Schule
    Lt. Statistik des Kreis Borken sind SuS den Grundschulen und weiterführenden Schulen wie folgt zu gewiesen: 

    Grundschulen

     

     

    Weiterführende Schulen

     

    Buterlandschule

    0

     

    Fridtjof-Nansen-Realschule

    18

    Eilermarkschule

    6

     

    Euregio-Gesamtschule

    0

    Martin-Luther-Schule

    3

     

    Gesamtschule Gronau

    8

    Viktoriaschule

    6

     

    Werner-von-Siemens- Gymnasium

    10

    Lindenschule

    6

     

    Drilandkolleg

    0

    Bernhard-Overbergschule

    2

     

     

     

    Georgschule

    0

     

     

     

    Hermann-Löns-Schule

    15

     

     

     

    Insgesamt

    38

     

    Insgesamt

    36

     VHS

    Ø  Integrationskurs:

    • Kursort: Haus der Begegnung, Jöbkesweg 5
    • Start am 27.06.2022 bei der VHS läuft bis März 2023
    • Beratungen zum Sprachangebot finden regelmäßig statt

    Ø  Kurse:

    • neuer Einstiegskurs September – Dezember, offen für alle
    • neuer Kurs für fortgeschrittener Anfänger September – Dezember, offen für alle


    Fachdienst 350 – Soziales

    (in Klammern die Zahlen vom 17.08.2022)

    Allgemein:

    3.898 (3.392) ukrainische Kriegsflüchtlinge sind zurzeit bei der Ausländerbehörde des Kreises Borken gemeldet, davon 435 (478) mit Wohnort Gronau. 158 (150) Personen sind minderjährig,

    34 (29) Personen über 65 Jahre, 185 (162) Personen sind männlich, 293 (273) Personen weiblich.

    Das Aufnahmesoll der Stadt Gronau liegt laut Bezirksregierung Arnsberg (Stand 16.09.22) bei 668 Personen. Dieses Soll ist aktuell zu 94,10% erfüllt, sodass noch 39 Personen zugewiesen werden könnten.

    Leistungsrecht:

    Seit der letzten Sachstandsmeldung sind keine rechtlichen Änderungen in Bezug auf geflüchtete Menschen zu vermelden.

    Unterbringung:

    Der FD350 ist nur bedingt in die Unterbringung involviert. Die Mitarbeitenden des Fachdienstes können bei Bedarf Vorschläge zu Unterbringungsmöglichkeiten machen. Die Entscheidung, welche Objekte mit welcher Kapazität zur Verfügung gestellt werden, trifft der FD465. Diesem obliegt ebenfalls die Organisation der Objekte (Hausmeister). Die Zuweisung erfolgt durch das Ordnungsamt.

    610 Personen mit Fluchthintergrund sind aktuell in städtischen Unterkünften (angemietet und im Besitz der Stadt) untergebracht, davon haben 281 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit.

    156 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sind privat untergekommen; sie haben entweder selber Wohnraum angemietet und wohnen bei Dritten (Verwandten, Bekannten, Gastfamilien). Die Unterbringung wird zum Teil auch durch mitgebrachte Haustiere erschwert.

    Integration:

    Wie zuletzt berichtet, sind zurzeit sechs Personen aus dem Team Integration mit der Beratung und anfänglichen Begleitung (Erstorientierung) geflüchteter Menschen betraut.

    Seit dem 01.07.2022 haben 335 (242) Personen diese Dienstleistung mindestens einmal in Anspruch genommen. Insgesamt wurde 1396-mal (747) u.a. zu den Themen Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Behörden, Geld oder Schule beraten.


    Fachdienst 465 – Gebäudemanagement und Liegenschaftsmanagement

    Die Unterbringungskapazitäten sind nahezu gänzlich ausgeschöpft. Da verstärkt in den Herbst- und Wintermonaten mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist und die städtischen Notunterkünfte begrenzt sind, wird die Einrichtung eines weiteren Standortes als Notunterkunft geplant. Nach Prüfung und Sichtung verschiedener Möglichkeiten wird aktuell die ehemalige Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Grünstiege 64 (ehemaliger Schulstandort Pestalozzischule) hergerichtet. Hier können innerhalb von rund einer Woche 10 Plätze eingerichtet werden. Darüber hinaus kann die ehemalige Johannesschule bis Ende Januar 2023 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Mit der Schaffung von Sanitärcontainern auf dem Außengelände in unmittelbarer Nähe zum Gebäude können in dieser Notunterkunft rund 50 Personen untergebracht werden. Am Standort Grünstiege ist zudem geplant, weitere Unterkunftscontainer zu ergänzen, um die Johannesschule selbst ab Februar 2023 wieder anders nutzen zu können.

    Angesichts der Informationen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen ist mit einer Verschärfung der Zuweisungen und damit verbunden der Unterbringung in Notunterkünften zu rechnen.

    Redaktioneller Hinweis: Der Stand der Meldungen ist der 21.09.2022 und nicht der 14.09.2022. Da die Tagesordnung schon vor den Rückmeldungen der Fachdienste verschickt wurde, konnte der Titel der Sitzungsvorlage jedoch nicht mehr angepasst werden.

  • Sachstand zur Corona-Pandemie

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung und Beteiligungsgesellschaften zur Corona-Pandemie (Stand 21.09.2022) zur Kenntnis.


  • "Europa fängt in der Gemeinde an" - Ein Netzwerk aus Gemeinderatsmitglieder in der EU, das gemeinsam an der Vermittlung von EU-bezogenen Themen arbeitet

    Der Rat der Stadt Gronau wählt als Mitglied für das Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“ Ratsmitglied Susanne Reinhoffer.


  •  Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften

    Der Rat fasst folgende Beschlüsse bzw. nimmt zur Kenntnis:

    1. Der Rat bestellt Frau Astrid Benning-Meyer zur persönlichen Vertreterin von Herrn Kai Neumüller im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH.
    2. Der Rat bestellt Herrn Detlev Oberrecht zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Dirk Hollekamp im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH


  • Beteiligungsverfahren zur Wiederbesetzung der Schulleitungsstelle an einer Gronauer Grundschule 

    Der Rat beschließt, sich dem Votum der erweiterten Schulkonferenz einer Gronauer Grundschule anzuschließen und die Stelle der Schulleitung einer Gronauer Grundschule zu besetzen.


  • Neubau der Euregioschule Standort Gasstraße: Vergabe der Fliesenarbeiten in den Fluren und Treppenhäusern 

    Der Rat der Stadt Gronau erteilt den Zuschlag für die Fliesenarbeiten in den Fluren und Treppenhäusern für den Neubau der Euregioschule, Standort Gasstraße.

  • Erweiterung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums – Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen 

    Der Rat der Stadt Gronau erteilt den Zuschlag für die Architektenleistungen. 

    Der Rat der Stadt Gronau nimmt den Stand der Vergabeverfahren der Ingenieurleistungen der Leistungsbilder Tragwerkplanung und Technische Ausrüstung zur Kenntnis.