Ergebnisse aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


  • Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW Eingabe Nr. 9/2022: Bürgerantrag vom 16.08.2022 „Anglerische Aufwertung der Nordseite des Drilandsees“ / „Neues Angelgewässer für die Gronauer Fischergemeinschaft“

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:
    Beide Anträge werden zur weiteren Beratung in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz sowie verwiesen.
    Der Antrag "Neues Angelgewässer für die Gronauer Fischergemeinschaft" wird zur weiteren Beratung in den Sportausschuss verwiesen.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 12.08.2022 hier: Unterschutzstellung der St. Georgs Kapelle in Epe (Rübezahlsiedlung) gem. § 5 DschG NRW v. 1. Juni 2022

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:
    Der Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft wird in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz verwiesen.

  •  Antrag der pro Bürgerschaft Thema: Innenstadtentwicklung

    Der Antragsteller hat den Antrag zurück gezogen und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

  • Zusätzliche, personelle Bedarfe im Bereich des Kinderschutzes aufgrund von Rechtsänderungen

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau:

    • den Stellenplan 2022 um zwei unbefristete VZÄ zugunsten koordinierender und fallspezifischer Aufgaben des Kinderschutzes sowie
    • den Stellenplan 2023 um zusätzlich unbefristet 0,25 VZÄ für die Prozessbegleitung/-optimierung zur Rechtsanpassung im Kinderschutz sowie um 0,25 VZÄ Kinderschutz-Projekte an Schulen entsprechend der Sachdarstellung

    zu erweitern.

  • Entwicklung des Personalbestandes der Stadt Gronau; Sachstandbericht

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen.

  • Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Gronau

    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss:
    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Stadt Gronau in der vorgelegten Form für die Dauer von 5 Jahren.

  • Sachstand zur Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und des Tax-Compliance- Management Systems (TCMS)

  • Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Stadtwerke Gronau GmbH

    Der Haupt- und Finanzausschluss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
    Der Rat stimmt der Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft in Höhe von 4.000.000,00 Euro für ein Darlehen in Höhe von 5.000.000,00 Euro zu Gunsten der Stadtwerke Gronau GmbH zu. Als jährliche Avalprovision erhält die Stadt Gronau den Zinsvorteil zwischen dem verbürgten/unverbürgtem Darlehen, mindestens jedoch 0,5% der verbürgten Summe.

  • Vorstellung der Überlegungen der künftigen Ladeinfrastruktur der Stadtwerke Gronau GmbH in Verbindung mit der Stadt Gronau

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Sachstandsbericht der Stadtwerke Gronau Westf. GmbH zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gronau und Epe zur Kenntnis genommen.

  •  Ehrung von Ratsmitgliedern für langjährige Ratstätigkeit (Wahlperiode 2014 - 2020)

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat zur Kenntnis genommen:

    1. Folgende Ratsmitglieder sind aus dem Rat ausgeschieden und erhalten gem. § 5 der „Satzung für die Ehrung von juristischen und natürlichen Personen, die sich auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sonstigem Gebiet um das Wohl der Stadt Gronau (Westf.) besonders verdient gemacht haben“ die Ehrenmedaille der Stadt Gronau (Westf.):

    Hans-Ekkehardt Hübler     Ehrenmedaille in Bronze
    Burkhard John                     Ehrenmedaille in Bronze
    Christian Post                      Ehrenmedaille in Bronze
    Josef Rörick                          Ehrenmedaille in Bronze
    Walter Arends                     Ehrenmedaille in Silber
    Kurt Rehbein                       Ehrenmedaille in Silber

    2. Folgende Ratsmitglieder bzw. ehemalige Ratsmitglieder erhalten gem. § 6 der o.g. für ihre langjährige Ratstätigkeit eine Jubiläumsauszeichung:

    Mechtild Große-Dütting     25 Jahre
    Herbert Krause                    35 Jahre
    Kurt Rehbein                        20 Jahre
    Erich Schwartze                   25 Jahre
    Jörg von Borczyskowski      20 Jahre

    Die Ehrungen beziehen sich jeweils auf die zurückliegende Wahlperiode (2014-2020) und werden am 28.10.2022 um 16.00 Uhr im Ratssaal zusammen mit der Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder der oben genannten Wahlperiode durchgeführt.

    1. Rechtsgrundlage/n:
    - §§ 5 und 6 der Satzung für die Ehrung von juristischen und natürlichen Personen, die sich auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sonstigem Gebiet um das Wohl der Stadt Gronau (Westf.) besonders verdient gemacht haben vom 06.07.2021

  • Genehmigung von Dienstreisen; Städtepartnerschaft mit Bromsgrove/England

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Dienstreisen von Rats- und Ausschussmitgliedern im Rahmen der Städtepartnerschaftsbegegnung mit Bromsgrove/England genehmigt.

  • Mitteilungen der Verwaltung

    Anmeldeverfahren bei den Grundschulen
    In der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 finden die Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 in den Grundschulen statt. Die Zeiten für die Anmeldungen werden in der Presse und auf der Homepage der Stadt Gronau veröffentlicht. Die Anmeldungen für die neue städtische Grundschule nehmen alle Grundschulen im Stadtgebiet entgegen. Einladungsschreiben zur Schulanmeldung wurden bereits an die Erziehungsberechtigten versandt. 

    Neue Grundschule in Gronau – Abstimmung zur Schulart
    Diese Pressemitteilung wird am Donnerstag, 15.09.2022, veröffentlicht.

    Impfaktionen des Kreis Borken
    Der Kreis Borken führt bereits seit über einem Jahr monatlich an zwei bis drei Tagen Impfaktionen in Gronau durch.

    Bislang stand die Großraumebene im Rathaus an der Konrad-Adenauer-Straße zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen dort waren sehr gut: Neben dem großen Platzangebot konnten alle erforderlichen Tische, Stühle, Stellwände an Ort und Stelle bleiben und mussten nicht abgebaut werden. Zudem sind ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden.

    Aufgrund der weiteren vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung des Rathauses stehen die Räumlichkeiten dort ab Oktober nicht mehr zur Verfügung.

    Insgesamt sind die Zahlen bei den Impfaktionen deutlich zurückgegangen. Der Kreis Borken rechnet jedoch mit einer höheren Nachfrage, sobald der neue Impfstoff verfügbar ist. Daher ist die Verwaltung bemüht, einen alternativen Standort zu finden.

    In Abstimmung mit dem Kreis Borken werden derzeit Alternativen geprüft. In Frage kommt evtl. die Nebenstelle an der Grünstiege 64.

    Über das Ergebnis der Prüfungen und eines neuen Standortes für das Impfangebot des Kreises Borken wird die Öffentlichkeit über Presse, Homepage und soziale Medien informiert.

    Unterbringung von Flüchtlingen
    In den Notunterkünften der Stadt Gronau sind aktuell 618 Flüchtlinge untergebracht. Dies bedeutet eine Aufnahmequote von 93,77 % und einer Aufnahmeverpflichtung von aktuell 41 Personen. Dies bedeutet, dass derzeit 50 % mehr Flüchtlinge in der Stadt sind als 2015.

    Als Bürgermeister appelliere ich weiterhin an die Gronauer Bevölkerung, vorhandenen freien Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Dies kann einerseits die Vermietung von Wohnungen sein, aber auch die Unterbringung in eine Gastfamilie. Angesichts der steigenden Energiekosten wird die Gastgeberpauschale pro Person pro Monat erhöht.

    Die Unterbringungskapazitäten sind nahezu gänzlich ausgeschöpft. Da verstärkt in den Herbst- und Wintermonaten mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist und die städtischen Notunterkünfte begrenzt sind, wird die Einrichtung eines weiteren Standortes als Notunterkunft geplant. Nach Prüfung und Sichtung verschiedener Möglichkeiten wird aktuell die ehemalige Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Grünstiege 64 (ehemaliger Schulstandort Pestalozzischule) hergerichtet. Hier können innerhalb von rund einer Woche 10 Plätze eingerichtet werden. Darüber hinaus kann die ehemalige Johannesschule (Grünstiege) bis Ende Januar 2023 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Mit der Schaffung von Sanitärcontainern auf dem Außengelände in unmittelbarer Nähe zum Gebäude können in dieser Notunterkunft rund 50 Personen untergebracht werden.

    Angesichts der Informationen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen ist mit einer Verschärfung der Zuweisungen und damit verbunden der Unterbringung in Notunterkünften zu rechnen. Aufgrund der im Herbst prognostizierten Corona-Situation wird eine Herrichtung einer Sporthalle als Notunterkunft seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

  •  Gasmangellage: Weitere Entwicklung

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen:

    Angesichts einer drohenden Gasmangellage im Winter bereiten sich der Kreis Borken und seine 17 Städte und Gemeinden sowie die hiesigen Energieversorger gemeinsam intensiv auf die schnelle Umsetzung von Vorsorge- und Gegenmaßnahmen vor. 

    Der Kreis Borken hat für das „Management“ der Gasmangellage seinen Gefahrenabwehrstab, ein Gremium des Krisenstabes, aktiviert, der sich unter anderem mit der Bekämpfung der Auswirkungen eines „Blackouts“ befasst. Auch in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden sind besondere Arbeitsgruppen mit Vorsorgeaufgaben betraut. Die Behörden arbeiten dabei eng zusammen und stehen auch im regelmäßigen Austausch mit der Bezirksregierung Münster.

    Die Stadt Gronau hat einen Krisenstab gebildet, der in enger Abstimmung mit der Feuer- und Rettungswache und den Stadtwerken Gronau die notwendigen Vorsorgeaufgaben wahrnimmt. Auf Kreisebene erfolgt ein regelmäßiger Austausch der Ordnungsämter zur drohenden Gas-/Energiemangellage. Aktuell werden folgende Themenblöcke bearbeitet:

    •  Behördenkommunikation bei Stromausfall
    •  Notstrom- und Treibstoffversorgung für die kommunalen Strukturen
    •  Entwicklung Lagebild (Pflegeheime, Landwirtschaft, etc.)
    •  Information der Bevölkerung
    •  Notfallinformationspunkte (NIPs)


    Zu den NIPs wurde zusätzlich eine Arbeitsgruppe gegründet – auch in dieser AG ist der Fachdienstleiter für Sicherheit und Ordnung, Herr Hoff, vertreten. NIPs sollen Anlaufpunkte sein, an denen die Bevölkerung Notrufe absetzen und Informationen erhalten kann, wenn die Leitstellen aufgrund von Ausfällen telefonisch nicht erreichbar sind. Eine Inbetriebnahme der NIPs muss im Bedarfsfall innerhalb von 90 Minuten sichergestellt sein. Kalkuliert wird mit circa einem NIP pro 10.000 Einwohner. Die NIPs sollen gut erreichbar sein und müssen über eine netzunabhängige Energieversorgung verfügen. Da jeder NIP mit entsprechendem Einsatzpersonal besetzt wird, muss er über sanitäre Anlagen (für das Personal), Licht, Wärme und einen Wetterschutz verfügen. Die Kommunikation der NIPs mit den Leitstellen erfolgt über das Digitalfunknetz. Für jeden NIP wird ein "Notfallkoffer" mit abgestimmtem Inhalt angeschafft. Außerdem sollen die NIP-Standorte dauerhaft ausgeschildert werden, um der Bevölkerung die Anlaufstellen bekannt zu machen - die Öffentlichkeitsarbeit hierzu erfolgt in Form gemeinsamer Presseerklärungen. In einer weiteren Ausbaustufe geht es um die Einrichtung (mind.) einer Notaufenthaltsstelle pro Kommune für die Notversorgung der Bevölkerung (>250m²). Die genauen Voraussetzungen hierfür werden noch definiert.

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit Blick auf die angespannte Lage auf den Energiemärkten zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen erlassen. Ab dem 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 wurden kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für Privathaushalte sowie öffentliche Gebäude und Unternehmen erlassen. Für öffentliche Gebäude bedeutet dies:

    • Alle öffentlichen Flächen, die nicht zum Aufenthalt von Personen gedacht sind, dürfen künftig nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen sind Räume, die Technik, Gegenstände oder Stoffe enthalten, welche geheizt werden müssen.
    • Temperaturbeschränkung von Trinkwasser zum Händewaschen.
    • Verbot, Gebäude und Baudenkmäler von außen anzustrahlen.
    • In Arbeitsräumen – abhängig von der Beschäftigung – dürfen Höchstwerte für die Lufttemperatur nicht durch Heizanlagen überschritten werden. Für Bürotätigkeiten (überwiegend sitzende Tätigkeit) beträgt die Vorgabe 19 Grad.

    Von diesen Regelungen ausgenommen sind zum Beispiel Schulen und Kindertagesstätten.

    Die Stadt Gronau hat in Abstimmung mit den Tochtergesellschaften ein Konzept für Energiesparmaßnahmen im Öffentlichen Raum entwickelt. Dieses Konzept wird am 27.09.2022 im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und am 25.10.2022 im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt (Sitzungsvorlage 511/2022).

    Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in 4 Abschnitte, die sich in den jeweiligen Ausführungen der Tochtergesellschaften wiederfinden:

    1. Organisatorische Maßnahmen
    2. Gering-Investive Maßnahmen
    3. Größere Investitionen
    4. Strategische und Langfristige Überlegungen

    In den regelmäßigen Terminen der Bürgermeister-Konferenzen werden mögliche kreiseinheitliche Maßnahmen erörtert. Darüber hinaus wird es am 18.10.2022 ein Treffen der Presseverantwortlichen der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet, der Pressestelle der Kreispolizeibehörde und der Kreispressestelle geben. Der Kreis Borken hält auf seiner Internetseite allgemeine Informationen und Verhaltenstipps für Notfälle (unter anderem Stromausfall) vor. Die Pressestelle der Stadt Gronau wird auf der Homepage der Stadt Gronau Informationen zur Energiemangellage einstellen und mit der Homepage des Kreises Borken verlinken.

    Zusätzlicher Hinweis des Geschäftsführers Dr. Robbers, Wirtschaftsförderung Gronau GmbH:
    Gasmangel und hohe Energiekosten haben zu unserem Entschluss geführt, Einsparungen in der Fassadenbeleuchtung des WZG und der Außenbeleuchtung vorzunehmen. Die Fassadenbeleuchtung ist seit circa vier Wochen komplett ausgeschaltet. Die Außenbeleuchtung, die zwingend der Wegesicherung dient, wurde am vergangenen Freitag auf LED-Leuchtmittel umgestellt. Dies betrifft unter anderem auch die Beleuchtung des Wasserturms und des Turms am WZG.

  • Vergabe Heimatpreis 2022

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vergabe des Heimatpreises beschlossen.