Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Antrag der UWG-Fraktion vom 14.10.2022
Der Rat der Stadt Gronau beschließt, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz zu verweisen.
Bürgerantrag auf Benennung eines Platzes im Ortsteil Epe
Der Rat beschließt, den Platz im Bereich der Einmündung Wilhelmstraße und Esteresch auf dem Kardinal-von-Galen-Ring im Ortsteil Epe neu zu benennen: "An der Synagoge".
Zur besseren Übersicht hier der Lageplan.
Gründung einer kommunalen Genossenschaft "Kommunale Genossenschaft Innenstadt Gronau e.G." sowie einer kommunalen Gesellschaft "Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)"
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gründung der Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG“.
- Die Stadt Gronau tritt der zu gründenden Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG" als Gründungsmitglied auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfs bei.
- Die Stadt Gronau bringt die noch zu vermessenden (Teil-)Grundstücke aus den Flurstücken Gemarkung Gronau, Flur 38, Flurstücke 503 (anteilig ca. 380 qm), 504 (vollständig mit 38 qm), 549 (vollständig mit 222 qm), 596 (anteilig mit ca. 310 qm) und 649 (anteilig mit ca. 350 qm), zur Größe von insgesamt ca. 1.300 qm, die für die Errichtung des Gesundheitszentrums geeignet sind, in die Genossenschaft als Sacheinlage gegen eine angemessene Verzinsung ein.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gründung der „Quartiersentwicklungsgesellschaft Gronau mbH (QEG mbH)“.
- Die Stadt Gronau tritt der QEG mbH als einzige Gründungsgesellschafterin auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfes mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR bei.
- Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Quartiersentwicklungsgesellschaft- mbH (nachfolgend QEG) werden nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ermächtigt, zu beschließen, dass die der noch zu gründenden Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt e.G.“ als Gründungsmitglied beitritt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Planungen und Abstimmungen zur Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse zu veranlassen und bei Erforderlichkeit ergänzende Beschlüsse der zuständigen Gremien vorzubereiten sowie zur Beratung und Entscheidung dort vorzulegen.
- Der Rat beschließt, die Verwaltung möge umgehend ein Sachwertgutachten zu den an die künftige Genossenschaft zu übertragenen Flächen zu beauftragen.
- Der Rat beschließt, den Sperrvermerk im Haushalt in Höhe von 35.000 Euro für den Fassadenwettbewerb in Sachen "Karstadt- bzw. Hertie-Sanierung" aufzuheben.
- Dem Rat ist nachzuweisen, dass das haftende Kapital des Systempartners im Verhältnis zum wirtschaftlichen Risiko seiner Tätigkeit angemessen ist.
- Der Rat beschließt, das Zinsen und Beraterkosten nicht aktiviert werden dürfen.
- Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die Angemessenheit von Beraterverträgen und Hausverwaltungskosten dem Beirat regelmäßig nachzuweisen.
- Der Rat beschließt, § 19 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Kommunalen Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG wie folgt zu fassen: "Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen".
Priorisierung der Bebauungspläne
Der Rat beschließt die Priorisierung der Bebauungspläne entsprechend des Ergänzungsantrags.
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gronau (Westf.) zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom 03.12.2019 (siehe hier), mit Wirkung vom 01. Januar 2023.
Personal – Auswirkungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig Sachbearbeitungsstellen für den Fachdienst Soziales – Wohngeldstelle – zur schnellst möglichen Besetzung auszuschreiben.
Poollösung Schulassistenz an den Gesamtschulen. Hier: Verlängerung der Projektdauer
Der Rat beschließt, die Vertragslaufzeit für das Projekt „Gronauer Poolbildungsmodell Schulassistenz“ bis zum 31.07.2024 zu verlängern.
Der Rat unterstützt das Anliegen von Schule, Träger und Verwaltung die freie Gestaltungsspitze für einzel- und gruppenorientierte Zusatzbedarfe (Anmeldung für den Haushalt 2023) von 10 % auf 25 % anzuheben.
Aktuelles zur Corona-Pandemie
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften zur Corona-Pandemie (Stand 19.10.2022) zur Kenntnis.
Mit Stand 19.10.2022 sind nachfolgende Ergänzungen zum letzten Sachstand eingetreten:
FD 110 – Personal und Organisation:
Sachgebiet Personal:
- Seit der letzten Mitteilung (Rat am 28.09.2022) bezüglich des Punktes "Infizierte Personen bei der Stadt Gronau" teilt das SG Personal mit, dass es 21 infizierte Personen bei der Stadt Gronau gegeben hat.
- Seit der letzten Mitteilung (Rat am 28.09.2022) ist keine Person vom Dienst freigestellt worden.
- Auswahlgespräche in Stellenbesetzungsverfahren werden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienevorschriften durchgeführt. Zur Sicherheit der Beschäftigten sowie der Bewerbenden wird zwischen den einzelnen Gesprächen gelüftet und/oder der Raum gewechselt.
FD 132 – Sicherheit und Ordnung:
Zum 01.10.2022 sind diverse Neuregelungen für den Herbst und den Winter durch Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundeseinheitlich als Basis-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. Das IfSG regelt z. B. die FFP2-Maskenpflicht im öff. Fernverkehr, Arztpraxen und Krankenhäusern. Darüber hinaus wird den Bundesländern die Kompetenz eingeräumt, durch weitere Einschränkungen, je nach Infektionslage, auf das Pandemiegeschehen zu reagieren - dies im Zeitraum 01.10.2022 bis 07.04.2023.
Die seit dem 01.10.2022 gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW) wurde an diese Vorgaben angepasst.
Die Zahl der Neuinfizierungen in Gronau erhöht sich seit einigen Wochen analog des Bundestrends. Tagesaktuelle Zahlen können weiterhin unter: https://corona.kreis-borken.de/ abgerufen werden.
Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Ukraine-Flüchtlingssituation mit Stand 19.10.2022 zur Kenntnis.
Mit Stand 19.10.2022 sind nachfolgende Ergänzungen zum letzten Sachstand eingetreten:
Fachdienst 350 - Soziales:
Allgemein (in Klammern die Zahlen vom 20.09.2022):
4.036 (3.898 ) ukrainische Kriegsflüchtlinge sind zurzeit bei der Ausländerbehörde des Kreises Borken gemeldet, davon 477 (435) mit Wohnort Gronau. 157 (158) Personen sind minderjährig, 30 (34) Personen über 65 Jahre, 193 (185) Personen sind männlich, 284 (293) Personen weiblich. Das Aufnahmesoll der Stadt Gronau liegt laut Bezirksregierung Arnsberg (Stand 14.10.22) bei 686 Personen. Dieses Soll ist aktuell zu 96,07% erfüllt, sodass noch 27 Personen zugewiesen werden könnten.
Leistungsrecht:
Seit der letzten Sachstandsmeldung sind keine rechtlichen Änderungen in Bezug auf geflüchtete Menschen zu vermelden. Für ukrainische Geflüchtete besteht nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltserlaubnis weiterhin ein unmittelbarer Zugang zum SGB II, sofern zuvor keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen wurden und die Lebenshaltungs- sowie Unterbringungskosten in diesem Zeitraum aus eigenen Mitteln getragen wurden.
Unterbringung:
Der FD350 ist nur bedingt in die Unterbringung involviert. Die Mitarbeitenden des Fachdienstes können bei Bedarf Vorschläge zu Unterbringungsmöglichkeiten machen. Die Entscheidung, welche Objekte mit welcher Kapazität zur Verfügung gestellt werden, trifft der FD465. Diesem obliegt ebenfalls die Organisation (Anmietung, Verwaltung) der Objekte. Die Zuweisung erfolgt durch das Ordnungsamt.
628 (610) Personen mit Fluchthintergrund sind aktuell in städtischen Unterkünften (angemietet und im Besitz der Stadt) untergebracht, davon haben 303 (281) Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit. 156 (156) Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sind privat untergekommen; sie haben entweder selber Wohnraum angemietet und wohnen bei Dritten (Verwandten, Bekannten, Gastfamilien). Die Unterbringung wird zum Teil auch durch mitgebrachte Haustiere erschwert.
Integration:
Wie zuletzt berichtet, sind zurzeit sechs Personen aus dem Team Integration mit der Beratung und anfänglichen Begleitung (Erstorientierung) geflüchteter Menschen betraut. Seit dem 01.07.2022 haben 401 (335) Personen diese Dienstleistung mindestens einmal in
Anspruch genommen. Insgesamt wurde 2046-mal (1396) u.a. zu den Themen Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Behörden, Geld oder Schule beraten.
Fachdienst 465 - Gebäude- und Liegenschaftsmanagement:
Aktuell hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr verschärft und es werden der Stadt Gronau nur noch vereinzelt Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Aufgrund der aktuellen Zuweisungen des Landes NRW, sowie der zu erwartenden Zuweisungen über die Wintermonate muss die Stadt Gronau alternative Lösungen entwickeln. In den letzten Wochen wurde am Standort der ehemaligen Pestalozzischule begonnen, eine weitere Notunterkunft herzurichten. Es werden Wohncontainer zur Aufnahme von ca. 44 Personen, zuzüglich der notwendigen Sanitär- und Aufenthaltscontainer, aufgestellt. Bis zum Ende des Jahres können ebenfalls die frei gewordenen Räumlichkeiten der ehemaligen Johannesschule zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, bevor diese wieder einer schulischen Nutzung als Ausweichstandort benötigt werden. Inklusive der ehemaligen Hausmeisterwohnung können somit knapp 84 Personen untergebracht werden. Die Erstorientierung der in den städtischen Notunterkünften untergebrachten Flüchtlinge erfolgt durch das Team Integration der Stadt Gronau. Die Kontrolle und Unterhaltung der Notunterkünfte wird durch das Hausmeisterteam der Stadt Gronau einschließlich durch Mitarbeiter:innen aus dem Haus der Begegnung wahrgenommen.
Ein weiterer Standort zum Ausbau einer Notunterkunft wird die Kreissporthalle an der Brändströmstraße, die bereits in 2015/2016 als Flüchtlingsunterkunft hergerichtet war. Derzeit laufen die entsprechenden Planungen und Vorbereitungen zur Herrichtung der Sporthalle. Hier wird eine Aufnahmekapazität von rund 116 Plätzen geschaffen. Perspektivisch wird die Notwendigkeit weiterer Unterkünfte in der Verwaltung geprüft.
Fachdienst 340 – Bildung und Sport
Schule
Lt. Statistik des Kreis Borken sind Schülerinnen und Schüler den Grundschulen und weiterführenden Schulen zugewiesen (Information auf der Seite der Stadt Gronau - siehe oben).
VHS
Integrationskurs:
- Kursort: Haus der Begegnung, Jöbkesweg 5,
- Start am 27.06.2022 bei der VHS läuft bis März 2023
- Beratungen zum Sprachangebot finden regelmäßig statt
Kurse:
- neuer Einstiegskurs September – Dezember, offen für alle
- neuer Kurs für fortgeschrittener Anfänger September – Dezember, offen für alle
Mitteilung der Verwaltung
Bürgermeister Rainer Doetkotte informiert, dass am letzten Montag eine Kontrolle in der Herbertstraße durchgeführt wurde, an der insgesamt 7 Behörden beteiligt waren. Die grenzübergreifenden Kontrollen gehen auf eine Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. In Abstimmung mit den unseren Fachdiensten Sicherheit und Ordnung, Bauordnung, Bauverwaltung sowie der Bezirksregierung, dem Kreis Borken und niederländischen Behörden wurde diese Aktion vorbereitet und geplant. Der Bürgermeister verweist auf die Pressemitteilung des Ministeriums, die heute veröffentlicht wurde. Sein ausdrücklicher Dank ist an alle Beteiligten gerichtet, insbesondere an die Fachdienste, Behörden und dem THW.
Verkauf von Gewerbeflächen
Der Rat beschließt den Kauf eines Grundstücks in Epe.
Kauf von landwirtschaftlichen Flächen
Der Rat beschließt den Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche in Gronau.