Als Grundstückseigentümer:in ist in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Ab Mai 2022 erhalten Grundstückseigentümer:innen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich.
Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen.
Hier finden Sie Informationen des Landes NRW zur Grundsteuerreform: www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform